Österreichisches Mitglied für Antifolterkomitee des Europarats gesucht

Österreichisches Mitglied für Antifolterkomitee des Europarats gesucht

Frist für die Übermittlung von Interessensbekundungen bis zum 10. Jänner 2025 verlängert

Die österreichische Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats sucht Interessent:innen für die Funktion des österreichischen Mitglieds im Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT).

Das 1989 geschaffene Antifolterkomitee setzt sich präventiv dafür ein, dass in den 46 Mitgliedstaaten des Europarats Personen, denen die Freiheit entzogen wurde, vor Folter und anderen Misshandlungen geschützt werden. Die Aufgabe des österreichischen Mitglieds besteht unter anderem darin, Gefängnisse, Jugendhaftanstalten, Polizeireviere, Abschiebehafteinrichtungen sowie psychiatrische Kliniken zu besuchen, mit den Insassen zu sprechen und die Haft- und Unterbringungsbedingungen zu bewerten. Anschließend sind Empfehlungen zur Verbesserung der Situation der untergebrachten Menschen und zur Verhütung von Folter und anderen Misshandlungen an die betroffenen Mitgliedstaaten zu richten.

Für diese Tätigkeit erhält das Delegationsmitglied eine Entschädigung in Form von Tagegeldern vom Europarat. Gerechnet wird mit etwa 40 Einsatztagen jährlich. Die Dauer des Mandats beträgt üblicherweise vier Jahre, wobei zwei Wiederwahlen möglich sind.

Die österreichische Delegation sucht insbesondere Interessent:innen mit mehrjähriger Berufserfahrung als Gefängnisärzt:innen, forensische und zivile Psychiater:innen (wenn möglich mit Spezialisierung auf Kinder bzw. Jugendliche), Personen mit Erfahrung in der Leitung von Gefängnissen und/oder Expert:innen im Bereich Menschenrechte und Verhütung von Folter. Ziel ist es, dem Ministerkomitee des Europarats drei Kandidaturen zu unterbreiten.

Die Vakanz ist bis 19. Dezember 2025 zu besetzen. Aufgrund des mehrstufigen Auswahlverfahrens beginnt die Suche nach Kandidat:innen bereits jetzt. Die Frist für die Übermittlung von Interessensbekundungen wurde nunmehr bis zum 10. Jänner 2025 verlängert.

Detaillierte Informationen zum Aufruf zur Interessensbekundung für das österreichische Mitglied im Antifolterkomitee des Europarats, zum Ablauf des Auswahlverfahrens, Auswahlkriterien und einzureichenden Dokumenten sind im Webportal des Parlaments abrufbar. (Schluss) red

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