Verdacht auf Amtsmissbrauch: Anzeige gegen FPÖ-Rosenkranz
Verdacht auf Amtsmissbrauch: Anzeige gegen FPÖ-Rosenkranz
Nationalratspräsident Rosenkranz hielt Auslieferungsbegehren gegen FPÖ-Mandatare wegen SS-Treuelied bis nach der Steiermark-Wahl zurück. Jüdische HochschülerInnen erstatten Anzeige
Die Jüdischen österreichischen HochschülerInnen (JöH) und der Jurist Bini Guttmann haben heute eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien wegen Verdacht des Missbrauchs der Amtsgewalt durch den FPÖ-Nationalratspräsidenten Walter Rosenkranz eingebracht. Dieser hielt offenbar für zehn Tage das Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft gegen jene FPÖ-Nationalräte zurück, die am 28. September 2024 von den Jüdischen österreichischen HochschülerInnen (JöH) wegen NS-Wiederbetätigung angezeigt wurden. Genannte Anzeige im Sinne des Verbotsgesetz erfolgte gegen FPÖ-Nationalräte Martin Graf und Harald Stefan, sowie gegen Parlamentsklub-Direktor Norbert Nemeth und Ex-FPÖ Nationalrat Johann Gudenus.
Medienberichten zufolge hielt Walter Rosenkranz das Auslieferungsverfahren für zehn Tage zurück, weshalb der juristische Verdacht auf Amtsmissbrauch durch den Nationalratspräsidenten besteht. Rosenkranz hatte zuvor angekündigt, das Amt ohne parteipolitische Einfärbung zu führen. Seine bisherigen Taten zeugen jedoch vom Gegenteil: er organisierte FPÖ-Veranstaltungen mit Viktor Orbán im Parlament, versuchte jüdische Studierende am 9. November polizeilich vom Holocaustdenkmal am Judenplatz räumen zu lassen und hat nun offenbar in einschlägiger Weise Einfluss auf ein Justizverfahren gegen seine Parteikollegen genommen. Dabei liegt nahe, dass das Auslieferungsbegehren für den Wahlkampf der FPÖ-Steiermark von Rosenkranz bis nach der Landtagswahl vom 24. November 2024 zurückgehalten wurde.
Die österreichische Justiz muss nun sicherstellen, dass die Rechtsstaatlichkeit in der Republik Österreich bewahrt und für entsprechende Aufklärung gesorgt wird.
Alon Ishay, Präsident der Jüdischen österreichischen HochschülerInnen, fordert Aufklärung: “Walter Rosenkranz hat in seinem ersten Monat alle Befürchtungen bestätigt, die es vorab hinsichtlich seiner Nominierung gab. Er veranstaltete exklusive FPÖ-Treffen mit Viktor Orbán im Parlament und forderte von der Polizei, jüdische Studierende vom Shoah-Denkmal am Judenplatz räumen zu lassen. Nun hat er offenbar mehrere Auslieferungsbegehren gegen seine FPÖ-Parteikollegen wegen NS-Wiederbetätigung zurückgehalten. Nichts in seiner Rolle als NR-Präsident scheint unbefangen oder überparteilich zu geschehen. Die demokratischen Kräfte im Nationalrat sollten sich spätestens jetzt die Frage stellen, ob der rechtsextreme Burschenschafter Rosenkranz als zweithöchster Beamter der Republik tragbar ist.”
Bini Guttmann, Jurist und Exekutivrat des World Jewish Congress (WJC), erklärt den Sachverhalt: “Walter Rosenkranz übt als Nationalratspräsident hoheitliche Befugnisse aus. Die Weiterleitung eines Auslieferungsbegehrens ist dabei keine gesetzgeberische Tätigkeit, sondern eine administrative. Der Missbrauch durch das Zurückhalten liegt wohl jedenfalls nahe, und auch der Schädigungsvorsatz erscheint gegeben, wenn Rosenkranz einen politischen Erfolg für die FPÖ in der Steiermark begünstigen wollte. Dabei gilt es juristisch zu klären, ob er ein Beamter ist, der demgemäß Amtsmissbrauch begehen kann. Ist dem so, dann wäre der Tatbestand jedenfalls erfüllt.”
Jüdische österreichische HochschülerInnen (JöH)
Telefon: +43 68120692803
E-Mail: office@joeh.at
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