EVZ: Rechte von Konsument:innen bei Paketzustellung

EVZ: Rechte von Konsument:innen bei Paketzustellung

Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich informiert über häufige Fragen und Probleme

DIE WEIHNACHTSZEIT RÜCKT IMMER NÄHER, UND MIT IHR STEIGT DIE ZAHL DER ONLINE-BESTELLUNGEN UND PAKETZUSTELLUNGEN RAPIDE AN – EBENSO WIE DIE ANFRAGEN UND BESCHWERDEN BEI VERBRAUCHERORGANISATIONEN. DOCH WER TRÄGT DIE VERANTWORTUNG, WENN EIN PAKET BESCHÄDIGT WIRD ODER VERLOREN GEHT? IST ES ZULÄSSIG, DASS ZUSTELLER:INNEN PAKETE EINFACH VOR DER TÜR ABSTELLEN? UND MUSS WARE, DIE NICHT PASST, IN DER ORIGINALVERPACKUNG ZURÜCKGESCHICKT WERDEN? MARIA SEMRAD, JURISTIN BEIM EUROPÄISCHEN VERBRAUCHERZENTRUM (EVZ) DES VEREINS FÜR KONSUMENTENINFORMATION, BEANTWORTET DIE WICHTIGSTEN FRAGEN ZU DIESEN THEMEN.

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