Wegweisendes Arbeitsübereinkommen zur Initiative „Arbeitsfähigkeit bis 25“

Wegweisendes Arbeitsübereinkommen zur Initiative „Arbeitsfähigkeit bis 25“

Land Tirol, Sozialministeriumservice und AMS Tirol unterzeichnen Arbeitsübereinkommen.

Das Land Tirol, das Sozialministeriumservice Landesstelle Tirol und das Arbeitsmarktservice Tirol haben ein wegweisendes Arbeitsübereinkommen zur Umsetzung der Initiative „Arbeitsfähigkeit bis 25“ (AF25) unterzeichnet. Grundlage für diese Initiative ist eine am 1.1.2024 in Kraft getretene Gesetzesnovelle, die den Entfall der verpflichtenden Arbeitsunfähigkeitsfeststellung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen regelt.

Das Arbeitsübereinkommen zielt darauf ab, jungen Menschen mit erheblichen Beeinträchtigungen die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu erleichtern und ihre beruflichen Perspektiven nachhaltig zu verbessern. Wichtiger Bestandteil der Kooperationsvereinbarung mit den jeweiligen Trägern ist die finanzielle Absicherung dieser Personengruppe während der Berufsvorbereitung. Ziel ist die Arbeitsmarktintegration innerhalb von maximal 2 Jahren. Das führt dazu, dass diese Jugendlichen nun aktiv beim AMS als arbeitsfähige Zielgruppe mit betreut werden und von allen involvierten Organisationen erweiterte Unterstützungsangebote erhalten können.

SABINE PLATZER-WERLBERGER, Landesgeschäftsführerin, AMS Tirol: „Wir können nun aktiv die Arbeitsmarktintegration dieser Jugendlichen und jungen Erwachsenen betreuen und mitgestalten. Die damit verbundene intensive und gute Zusammenarbeit mit allen Organisationen und Teilnehmenden bietet den Jugendlichen und jungen Erwachsenen die besten Voraussetzungen für den Schritt ins Berufsleben und die Möglichkeit, durch den Bezug einer Deckung des Lebensunterhaltes, eine eigene finanzielle Basis zu erlangen.“

STÄRKUNG DER TEILHABECHANCEN

Die neue Initiative ist auch ein wichtiger Bestandteil der Strategie „Arbeitsmarkt Tirol 2030“ und des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-konvention und konzentriert sich auf die Ziele: Förderung der Erwerbsbeteiligung, Unterstützung von Aus- und Weiterbildung sowie Verbesserung der Teilhabechancen am Arbeitsmarkt. Junge Menschen mit erheblichen Beeinträchtigungen benötigen oft mehr Zeit, niederschwellige Angebote und individuelle Unterstützung, um ihre Fähigkeiten zu entfalten. Mit der AF25-Initiative werden neue Chancen geschaffen und gleichzeitig die Stigmatisierung dieser Personengruppe beendet.

ANGELIKA ALP-HOSKOWETZ, Leiterin Sozialministeriumservice-Landesstelle Tirol: „Die AF25 ist ein wichtiger weiterer Schritt zur Umsetzung des Artikels 27 der UN-Behindertenrechtskonvention. Dem Recht auf Arbeit, der Möglichkeit den Lebensunterhalt selbstbestimmt und freiwillig durch Arbeit zu verdienen, kann durch die berufliche Inklusion der Jugendlichen, die bisher gesetzlich ausgegrenzt waren, verstärkt nachgekommen werden. Dies entspricht dem Recht und dem umfassenden Wunsch vieler Jugendlicher und deren Angehöriger. Das Jugendcoaching bietet in der Klärung individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung und ist gleichzeitig die zentrale Drehscheibe zu den Organisationen des Arbeitsübereinkommens.“

NEUER ZUGANG UND SPEZIALISIERTE BETREUUNG

Die Vereinbarung stellt sicher, dass junge Erwachsene mit erheblichen Beeinträchtigungen arbeitsmarktorientiert betreut werden. „Das Jugendcoaching erhebt die Potenziale der Jugendlichen und jungen Erwachsenen und beschreibt in Form einer Perspektivenplanung, wie die weitere Betreuung und die Aussicht auf Heranführung an die Ausbildungs- oder Arbeitsfähigkeit in Abstimmung mit den Berater_innen des AMS aussehen kann. Der neue Zugang ermöglicht den jungen Menschen unter bestimmten Voraussetzungen den Bezug einer Deckung des Lebensunterhaltes (Existenzsicherung) von bis zu zwei Jahren, um einen ersten Schritt in ein eigenständiges Berufsleben zu erreichen“, erklärt ANDREA LEITER, Verantwortliche für den Jugendbereich im AMS Tirol.

KOOPERATION UND NETZWERK

Ein wesentlicher Aspekt der Vereinbarung ist die enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen und Trägern. Hier sind bereits erste Gespräche im Gange und Kooperationen in Umsetzung. 2024 wird die AF25 pilotiert, um 2025 mit der konkreten Umsetzung zu beginnen.

EVA PAWLATA, Tiroler Landesrätin für Inklusion: „Berufliche Teilhabe ist ein zentraler Aspekt von Inklusion: Wer arbeiten geht, hat nicht nur eine Beschäftigung und kann seine Potenziale ausschöpfen, sondern ist auch finanziell unabhängig(er) und nimmt aktiv am gesellschaftlichen Leben teil. Die Initiative AF25 ist für junge Menschen mit Behinderungen in den Berufsvorbereitungsprojekten des Landes ein wichtiger Baustein auf ihrem Weg in den ersten Arbeitsmarkt.“

ZUKUNFTSWEISENDE MASSNAHMEN

Im Rahmen der AF25-Initiative werden junge Erwachsene nicht nur auf den ersten Arbeitsmarkt vorbereitet, sondern auch in Ausbildungsprogrammen und Praktika unterstützt. Dies ermöglicht eine nahtlose Integration und langfristige Beschäftigungschancen.

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INFOBOX:

Aufgrund einer Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in Bezug auf den Wegfall der automatischen Arbeitsunfähigkeitsfeststellung bei jungen Menschen mit Beeinträchtigung war es notwendig, in enger Abstimmung zwischen Land, AMS und SMS ein Arbeitsübereinkommen zu erstellen, in dem die Betreuung dieser Zielgruppe umfassend geregelt ist.
HINTERGRUND:

Informationen und Kontakt Seitens AMS:
Mag.a Andrea Leiter, Verantwortliche Jugend, AMS Tirol
E-Mail: andrea.leiter@ams.at

Informationen und Kontakt Seitens des Sozialministeriumservice –
Landesstelle Tirol:
Mag. Reinhold Beer
E-Mail: reinhold.beer@sozialministeriumservice.at

Auch die Serviceline der Koordinierungsstelle KOST, angesiedelt bei
der amg-Tirol, erteilt Auskünfte zur AF25 : Tel: 0512 – 562791 – 410

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