VSV/Holzinger: VSV als qualifizierte Einrichtung für Verbandsklagen anerkannt

VSV/Holzinger: VSV als qualifizierte Einrichtung für Verbandsklagen anerkannt

VSV kann nun auch europaweit Unterlassungs- und Abhilfeklagen einbringen

Der Verbraucherschutzverein (VSV) wurde durch den Bundeskartellanwalt mit Bescheid als qualifizierte Einrichtung (QE) zur Führung von Unterlassungs- und Abhilfeklagen anerkannt.

„DER VSV KANN ALSO AB SOFORT VERBANDSKLAGEN AUF UNTERLASSUNG BZW AUF ABHILFE FÜR VERBRAUCHER BEI GERICHT EINBRINGEN. DAS STÄRKT UNSERE POSITION ALS UNABHÄNGIGE VERBRAUCHERORGANISATION UNGEMEIN“, sagt Daniela-Holzinger, Obfrau des VSV.

Unterlassungsklagen können sich gegen jeglichen Gesetzesverstoß, der die kollektiven Interessen von Verbrauchern beeinträchtigt, richten. Mit Einbringung einer Klage wird die Verjährung der Ansprüche aller Verbraucher, die betroffen sind, gehemmt; unabhängig davon, ob es sich um österreichische Staatsbürger oder Ausländer handelt.

Abhilfeklagen dienen der gemeinsamen Durchsetzung von Ansprüchen von Verbrauchern – diese können sich der Klage nach dem Opt-In-System anschließen. Um eine Klage einbringen zu können, müssen darin mindestens 50 solcher Ansprüche geltend gemacht werden. Grundlage für die verlangten Leistungen werden insbesondere Schadenersatzansprüche sein, möglich sind aber auch Ansprüche auf Gewährleistung oder auf Rückzahlung von Entgelten, die ohne Rechtsgrund geleistet wurden. Zu denken wäre etwa an illegale Preiserhöhungen von Energiekonzernen.

DER VSV WURDE SOWOHL FÜR KLAGEN IM INLAND ALS AUCH FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE KLAGEN ALS QE ANERKANNT.

„DER VSV IST BEREITS DABEI, ERSTE VERBANDSKLAGEN VORZUBEREITEN. DIE ZUKUNFT GEHÖRT DEN VERBRAUCHER:INNEN!“, sagt Holzinger.

Gleichzeitig mit dem VSV wurde auch die NGO ‚noyb‘ von Max Schrems als QE anerkannt. Wir gratulieren ebenfalls!

Obfrau VSV
NR-Abg. a.D. Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA
Telefon: 0650/ 2110878
E-Mail: d.holzinger@verbraucherschutzverein.at
Website: https://www.verbraucherschutzverein.eu

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