Deinstitutionalisierung – Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen
Deinstitutionalisierung – Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen
Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember 2024 sprechen Expert*innen über Deinstitutionalisierung.
IN EINEM VIDEO-BEITRAG ZUM THEMA DEINSTITUTIONALISIERUNG KOMMEN KLAUS WIDL, ROSWITHA SCHACHINGER, MARTIN LADSTÄTTER, MANUELA LANZINGER, EVA LEUTNER, ERICH SCHMID, RUDOLF KRAVANJA, FRANZ GROSCHAN, FRANZ MALDET, SILVIA KUNZ, ANDREAS ZEHETNER, DANIELE MARANO UND KLAUS HÖCKNER VOM PRÄSIDIUM DES ÖSTERREICHISCHEN BEHINDERTENRATS SOWIE JASNA PUSKARIC, MARTIN MARLOVITS UND DANIELA RAMMEL ZU WORT.
Der Österreichische Behindertenrat weist darauf hin, dass der Bund und alle Bundesländer verpflichtet sind, einheitliche und für ganz Österreich gleichwertige und bedarfsgerechte Leistungen zu erarbeiten und zur Verfügung zu stellen. Dies ist zur Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens für alle Menschen mit Behinderungen unabdingbar. Es ist dringend erforderlich, Modelle auszuarbeiten, wonach Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen ein Leben nach eigenen Vorstellungen und Wünschen führen können. Der Bund und die Bundesländer sind zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet und müssen dies durch den Nationalen Aktionsplan Behinderung bzw. weiterführende Landesaktionspläne gewährleisten.
Ein erster wichtiger Schritt wurde mit der Harmonisierungsrichtlinie zur Persönlichen Assistenz des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geschaffen. Jedoch nehmen noch nicht alle Bundesländer an diesem Projekt teil, ist die Persönliche Assistenz im Bildungsbereich von der Richtlinie nicht umfasst und gibt es nur einmalige und betraglich gedeckelte finanzielle Mittel zur Umsetzung der Richtlinie.
„Es werden immer noch Heime oder sonstige Großeinrichtungen für Menschen mit Behinderungen gefördert und finanziert anstatt bedarfsgerechte gemeindenahe und inklusive Unterstützungsleistungen zu fördern. Im Ergebnis fördern wir mit öffentlichen Geldern soziale Ausgrenzung. Das kann und darf laut Art. 19 der UN-Behindertenrechtskonvention so nicht sein.“, erklärt Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats.
FORDERUNGEN DES ÖSTERREICHISCHEN BEHINDERTENRATS
* ASSISTENZ UND UNTERSTÜTZUNG sind in einem solchen Ausmaß zu gewährleisten, dass jedem Menschen mit Behinderungen die Teilhabe an der Gesellschaft in allen Lebensbereichen ermöglicht wird. BUNDESEINHEITLICHE PERSÖNLICHE ASSISTENZ ist für alle Lebensbereiche bedarfsgerecht für alle Menschen mit Behinderungen zur Verfügung zu stellen. Ein Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz ist einzuräumen und die Finanzierung ist durch die öffentliche Hand sicher zu stellen.
* Die HARMONISIERUNGSRICHTLINIE muss in eine Regelfinanzierung (Bund und Länder gemeinsam) überführt werden.
* Menschen mit Behinderungen sollen selbst bestimmen können, wie, wo und mit wem sie wohnen möchten. Daher fordert der Österreichische Behindertenrat, DE-INSTITUTIONALISIERUNG IM BEREICH ETABLIERTER DIENSTLEISTER zu fördern und einen zeitnahen DEINSTITUTIONALISIERUNGSPLAN zu erarbeiten (Bund und Bundesländer). Es sind WAHLMÖGLICHKEITEN zwischen verschiedenen Wohnangeboten zu schaffen und maßgeschneiderte Dienstleistungen zu finanzieren. Unterstützungsmodelle mit ausreichender Assistenz und Begleitung müssen österreichweit zur Verfügung gestellt werden. Der Bund hat den Ländern hierfür finanzielle Anreize zu setzen.
* Unabhängige SELBSTVERTRETUNGSGRUPPEN sollen durch finanzielle und organisatorische Maßnahmen unterstützt werden. Die PEER-BERATUNG durch Expert*innen in eigener Sache soll ausgebaut werden.
Österreichischer Behindertenrat
Mag. Kerstin Huber-Eibl
Telefon: 0660 92 47 236
E-Mail: k.huber-eibl@behindertenrat.at
Website: https://www.behindertenrat.at
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