Nationalrat wählt Elisabeth Schwetz zur Volksanwältin
Nationalrat wählt Elisabeth Schwetz zur Volksanwältin
Bisherige Bezirkshauptfrau von Wels-Land tritt Nachfolge von Walter Rosenkranz an
Mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und Grünen wählte der Nationalrat heute auf Basis eines Vorschlags des Hauptausschusses Elisabeth Schwetz zur Volksanwältin. Die bisherige Bezirkshauptfrau von Wels-Land tritt damit in die Fußstapfen des ehemaligen Volksanwalts und nunmehrigen Nationalratspräsidenten Walter Rosenkranz. Gemeinsam mit den beiden amtierenden Mitgliedern der Volksanwaltschaft, Gaby Schwarz und Bernhard Achitz, soll die von den Freiheitlichen nominierte Schwetz dieses Amt bis zum Ablauf der aktuellen Funktionsperiode am 30. Juni 2025 ausüben.
Die drei Volksanwält:innen werden für sechs Jahre vom Nationalrat gewählt, wobei den mandatsstärksten Parteien das Vorschlagsrecht für jeweils ein Mitglied zukommt. Während NEOS und Grüne eben diesen Bestellmodus im Plenum als „intransparent“ kritisierten, verteidigte die FPÖ das „demokratische“ Auswahlverfahren und Schwetz als „hervorragend geeignet“. ÖVP und SPÖ hoben die Bedeutung der Volksanwaltschaft für die Stärkung des Vertrauens der Bürger:innen in die öffentliche Verwaltung und für die Prävention von Menschenrechtsverletzungen hervor.
NEOS UND GRÜNE BEMÄNGELN „INTRANSPARENTES“ BESTELLVERFAHREN
Auch Stephanie Krisper (NEOS) betonte die „ganz wichtige Aufgabe“ der Volksanwaltschaft, als Anlaufstelle für Bürger:innen zu dienen, die sich von der Verwaltung ungerecht behandelt fühlen. Zudem sei sie für die Umsetzung des UN-Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) zuständig. Krisper bemängelte jedoch, dass das Bestellverfahren für die Volksanwält:innen nicht den Anforderungen der Vereinten Nationen entspreche. Diese würden einen transparenten Prozess vorsehen, um die „bestmöglichen“ Kandidat:innen auszuwählen. Stattdessen würden bei jeder Neubesetzung für ein Mitglied der Volksanwaltschaft parteinahe Personen nach nicht nachvollziehbaren Kriterien nominiert. Auch in diesem Fall sei die Entscheidung „hinter verschlossenen“ Türen gefallen, begründete Krisper die Ablehnung der NEOS.
Auch Olga Voglauer (Grüne) sah das gegenwärtige Nominierungsverfahren als „überholt“ an und schlug vor, es in der neuen Gesetzgebungsperiode zu reformieren. Sie berief sich ebenfalls auf die Vereinten Nationen, die neben der Transparenz auch die Beachtung von Diversität und Inklusivität vorsehen würden. Die Berücksichtigung dieser Faktoren im Auswahlverfahren würde auch die Volksanwaltschaft selbst stärken, zeigte sich Voglauer überzeugt. Ihre Fraktionskollegin Barbara Neßler nutzte die Gelegenheit, um auf das 35-jährige Bestehen der UN-Kinderrechtskonvention hinzuweisen und sprach sich unter anderem für eine Kindergrundsicherung und die Umsetzung einer konsequenten Klimapolitik „im Sinne der Kinder“ aus.
FPÖ VERTEIDIGT „DEMOKRATISCHEN“ AUSWAHLPROZESS UND „HERVORRAGEND GEEIGNETE“ SCHWETZ
Die Volksanwaltschaft sei eine demokratische Einrichtung und auch deren Mitglieder würden demokratisch bestellt, entgegnete FPÖ-Mandatar Norbert Nemeth den Abgeordneten von NEOS und Grünen. Die Kandidat:innen würden von einer gewählten Partei vorgeschlagen und über sie werde im Plenum im Rahmen des freien Mandats abgestimmt. Zumal die Nationalratssitzungen auch medial übertragen werden, sei der Auswahlprozess auch „völlig transparent und sachgerecht“, so Nemeth. Wäre dies nicht der Fall, hätte die Volksanwaltschaft auch nicht „so eine Erfolgsgeschichte“ zu verzeichnen. Dies demonstriere auch der OGM-Vertrauensindex, bei dem sie auf dem ersten Platz rangiere. Nemeth bewertete Schwetz zudem als „hervorragend geeignet“ und bedauerte, dass ihre Wahl aufgrund von Kritik am Bestellverfahren – für das sie nicht verantwortlich sei – nicht einstimmig ausgefallen ist.
SPÖ UND ÖVP BETONEN BEDEUTUNG DER VOLKSANWALTSCHAFT FÜR DAS VERTRAUEN IN DIE ÖFFENTLICHE VERWALTUNG
Seitens der ÖVP unterstrich die Vorsitzende des Volksanwaltschaftsausschusses Martina Diesner-Wais die „tragende Rolle“ der Volksanwaltschaft in der demokratischen Kultur Österreichs. Diese sei niederschwellig erreichbar, trage zu einer „fairen, bürgernahen und rechtskonformen“ Verwaltung bei und stärke das Vertrauen der Bürger:innen in die staatliche Verwaltung.
SPÖ-Mandatar Rudolf Silvan ging auf die Geschichte der Volksanwaltschaft als „parlamentarischer Ombudsrat“ ein und wies darauf hin, dass die Diskussion um den Bestellmodus bei jeder Wahl eines neuen Mitglieds stattfinde. Trotz aller Vorbehalte, habe sich in der Vergangenheit immer gezeigt, dass auch „ehemalige Parteifunktionäre“ diese Aufgabe überparteilich wahrnehmen konnten. (Schluss Nationalrat) wit
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