ÖAMTC: Alkohol wird von Lenker:innen teils unterschätzt, 2.676 Alkoholunfälle im Jahr 2023

ÖAMTC: Alkohol wird von Lenker:innen teils unterschätzt, 2.676 Alkoholunfälle im Jahr 2023

Club appelliert: Weihnachtsmarkt-Besuch möglichst mit Öffis

Es ist wieder soweit und die ersten Adventmärkte haben bereits geöffnet. Neben Kunsthandwerk und Keksen locken Stände mit Glühwein, Punsch und ähnlichen Heißgetränken. Deren Alkoholgehalt ist – vor allem aufgrund der enormen Zuckermenge – kaum einzuschätzen. „Wir raten daher grundsätzlich zur An- und Abreise mit den Öffis. Wer ein Auto, ein Fahrrad oder einen Roller lenken möchte, sollte auf Alkohol verzichten. Sonst bringt man sich und andere Verkehrsteilnehmer:innen in Lebensgefahr“, appelliert ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger.

Alkohol am Steuer ist eine häufige Unfallursache: 2023 ereigneten sich 2.676 Alkoholunfälle, knapp 3.300 Personen wurden verletzt und 26 Menschen getötet. Heuer wurden bereits 30 Menschen bei Alkoholunfällen getötet (Stand: 10.11.2024).

_Zwtl.: Alkohol beeinträchtigt Fahrtüchtigkeit sofort – Wahrnehmung und Reaktionszeit verschlechtern sich erheblich _

Bekanntlich gilt in Österreich für Kraftfahrzeuglenker:innen eine Promillegrenze von 0,5. „Verschiedenste Untersuchen und Befragungen haben allerdings gezeigt, dass eine Selbsteinschätzung, wann diese Grenze erreicht ist, nicht möglich ist. Gleiches gilt für die Fahrtüchtigkeit, die auch unter 0,5 Promille bereits erheblich beeinträchtigt sein kann“, erklärt Seidenberger. Es gilt also: don’t drink and drive. Wichtig ist auch, Bedenken zu äußern und nicht mit Personen mitzufahren, die Alkohol konsumiert haben. Auch verhindert bei manchen Menschen ein gewisser Gruppendruck den rechtzeitigen Umstieg auf alkoholfreie Varianten.

Alkohol verschlechtert die Fahrtüchtigkeit signifikant, indem er das Urteilsvermögen mindert und zu mehr Fehleinschätzungen und unbedachten Handlungen führt. „Bis man die Auswirkungen von Alkohol bewusst spürt, dauert es meist eine Weile. Die Fahrfähigkeiten werden aber sofort beeinflusst“, so die Verkehrspsychologin. Die Beeinträchtigung erstreckt sich über alle Körperfunktionen, insbesondere auf Wahrnehmung und Denkvermögen. Die Reaktionszeit verlangsamt sich und die Risikoeinschätzung trübt sich zunehmend ein.

„Wer glaubt den Alkohol mit Hausmittelchen schneller abbauen oder die Wirkung durch Tricks abflachen zu können, irrt“, erklärt Seidenberger. Es gibt keine Möglichkeit, den Alkoholabbau, der vor allem Zeit benötigt, zu beschleunigen. Das gilt es auch im Hinblick auf möglichen Restalkohol am Tag danach zu bedenken.

_Zwtl.: Strengere Promillegrenzen bei Sharing-Autos, Leih-E-Scootern und gemieteten Bikes _

Wer den Nachhauseweg vom Christkindlmarkt mit einem Sharing-Fahrzeug zurücklegen möchte, sollte wissen, dass hier in Sachen Alkoholkonsum oft besonders restriktive Vorschriften gelten: „Die Nutzungsbedingungen bzw. AGB der Sharing-Anbieter sehen teilweise noch strengere Promillegrenzen vor als der Gesetzgeber: Häufig gilt ein striktes Alkoholverbot – das heißt 0,0 Promille“, erläutert der ÖAMTC-Rechtsberater Nikolaus Authried. Bei Verstoß droht eine Vertragsstrafe bzw. muss der:die Nutzer:in eines Leihfahrzeugs im Falle eines Unfalls mit Ersatzforderungen rechnen. „Wer also vorhat, nach dem Punschen mit einem Mietauto, einem Leih-E-Scooter oder auch einem Sharing-Fahrrad nach Hause zu fahren, sollte besondere Vorsicht walten lassen und auf den Alkohol im Punsch jedenfalls verzichten“, warnt der Jurist des Mobilitätsclubs. Bei einem Unfall mit einem Sharing-Fahrzeug können demnach auch schon 0,1 Promille Alkohol im Blut erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – auch, wenn es dem:der Unfalllenker:in offensteht zu beweisen, dass der Unfall ohne Alkoholbeeinträchtigung genauso geschehen wäre.

Übrigens: In manchen Carsharing-Apps bekommen Nutzer:innen zu gewissen Tageszeiten sogar eine Warnung angezeigt, die darauf hinweist, dass das Lenken unter Alkoholeinfluss untersagt ist – und man sich ausschließlich nüchtern hinters Steuer des Sharing-Autos begeben darf.

ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
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