Auflage eines Entwurfes für ein Wiener Landesgesetz zur öffentlichen Einsicht
Auflage eines Entwurfes für ein Wiener Landesgesetz zur öffentlichen Einsicht
Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden Gesetzentwurf ausgearbeitet:
GESETZ, MIT DEM DAS WIENER MINDESTSICHERUNGSGESETZ (WMG) GEÄNDERT WIRD
Der Entwurf mit den Erläuterungen ist im Internet auf der Seite
HTTP://WWW.WIEN.GV.AT/RECHT/LANDESRECHT-WIEN/BEGUTACHTUNG/INDEX.HTM
abrufbar und liegt bei den magistratischen Bezirksämtern in der Zeit von 30. OKTOBER 2024 BIS 27. NOVEMBER 2024 zur öffentlichen Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.
Zum Gesetzentwurf können Stellungnahmen an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:
POST@MA40.WIEN.GV.AT
oder schriftlich bei den magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass abgegebene Stellungnahmen im Internet veröffentlicht werden, es sei denn die Veröffentlichung wird seitens der bzw. des Stellungnehmenden ausdrücklich untersagt.
Rathauskorrespondenz
Stadt Wien – Kommunikation und Medien, Diensthabende*r Redakteur*in,
Service für Journalist*innen, Stadtredaktion
Telefon: 01 4000-81081
E-Mail: dr@ma53.wien.gv.at
Website: https://presse.wien.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender