Neues OLG-Wien-Urteil: Oberster Gerichtshof muss über Legalität von Lootboxen entscheiden

Neues OLG-Wien-Urteil: Oberster Gerichtshof muss über Legalität von Lootboxen entscheiden

Das OLG Wien erklärt FIFA-Lootboxen für rechtskonform und stellt sich damit gegen ein zweitinstanzliches Urteil aus dem Jahr 2023. Padronus bereitet Revision an den OGH vor.

In einem vom Prozessfinanzierer Padronus gestarteten Verfahren vertritt das OLG Wien die Auffassung, dass FIFA-Lootboxen kein Glücksspiel darstellen und somit nicht rückforderbar sind. Das nicht rechtskräftige Urteil kommt überraschend, da das zweitinstanzliche Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien letztes Jahr entschied, dass FIFA-Lootboxen illegal sind. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wird für das Jahr 2025 erwartet. Bis dahin wird wohl weiterhin Rechtsunsicherheit bestehen. 

Richard Eibl, Geschäftsführer von Padronus: “Wir halten das nicht rechtskräftige Urteil für rechtlich verfehlt und bereiten derzeit die Revision für den Obersten Gerichtshof vor. Wir sind zuversichtlich, dass dieser die richtige Entscheidung treffen wird, daher freuen wir uns auf die nunmehrige Möglichkeit, endlich Rechtssicherheit schaffen zu können. Aus Angst vor dem Obersten Gerichtshof legten Electronic Arts und Sony letztes Jahr keine Revision gegen das zweitinstanzliche Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien ein, das uns Recht gab. Dieses mal werden uns die Unternehmen jedoch nicht davonkommen”.

Padronus (Prozessfinanzallianz GmbH)
Richard Eibl, LL.M:

Geschäftsführer
Telefon: 06642125081
E-Mail: richard.eibl@padronus.at
Website: https://www.padronus.at

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