PK SWÖ 2: „Stellen Inflationsabgeltung bei KV-Verhandlungen in Aussicht“

PK SWÖ 2: „Stellen Inflationsabgeltung bei KV-Verhandlungen in Aussicht“

Angebote wurden in erster Verhandlungsrunde bewertet – Hochsteiner: „Erhöhung in Höhe der Inflation im Branchenvergleich keine Selbstverständlichkeit“

Die Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ), Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen, verhandelte gestern Dienstag gemeinsam mit den Gewerkschaften GPA und vida die erste Runde zum Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich für das Jahr 2025. SWÖ-Geschäfts- und Verhandlungsführerin Yvonne Hochsteiner sieht die Verhandlung „konstruktiv“ Allerdings würde die aktuell niedrige Inflation den Verhandlungsspielraum „extrem einengen“. ****

„Die von der Arbeitnehmerseite geforderte Lohn- und Gehaltserhöhung im Ausmaß von 6,1 Prozent ist aus Sicht der Arbeitgeber eine Forderung, die aufgrund der durchschnittlichen Inflationsrate zwischen 3,5 bis 3,7 Prozent für die mehrheitlich gemeinnützigen Arbeitgeber in der Sozialwirtschaft nicht finanzierbar ist“, sagt Hochsteiner. 

Dazu komme laut Hochsteiner ein Umfeld der Rezession, in dem man davon ausgehen müsse, „dass die Inflation niedrig bleibt und die Budgets der öffentlichen Hand nächstes Jahr niedriger als jetzt sein werden. Hochsteiner: „Deswegen ist das bereits zu Verhandlungsbeginn abgegebene grundsätzliche Bekenntnis der Arbeitgeber die Inflation abzugelten im Branchenvergleich ein sehr großes Entgegenkommen und keineswegs selbstverständlich.“

ZULAGEN UND ZUSCHLÄGE NUR „SCHWER ZU ERHÖHEN“

„Als Arbeitgeber sind wir generell eher dazu geneigt, den Lohn zu erhöhen als alle Zulagen und Zuschläge pauschal. Dies liegt einerseits darin, dass wir Verbesserungen für alle Beschäftigten erzielen wollen und andererseits, dass Zulagen und Zuschläge erfahrungsgemäß schwieriger mit der öffentlichen Hand verhandelbar sind“, so Hochsteiner. Auch müsse man gemäß Hochsteiner langfristig im Interesse der Beschäftigten denken, denn nur ein höheres Grundgehalt diene deren sozialer Absicherung im späteren Pensionsalter.

PFLEGEZUSCHUSS ALS AUFTRAG AN REGIERUNG

„Die Arbeitgeberseite kann der Forderung nach Aufnahme des Pflegezuschusses in den Kollektivvertrag und der damit verbundenen Beseitigung von Ungerechtigkeiten im Behindertenbereich nur nähertreten, wenn die entsprechende Gegenfinanzierung im Finanzausgleich gesichert ist“, stellt die stellvertretende SWÖ-Vorsitzende und Fachgruppenobfrau für Behinderten- und Psychosoziale Arbeit Marion Ondricek klar und führt aus: „Dafür gibt es definitiv noch keine Rechtssicherheit für das nächste Jahr. Außerdem sollte auch die Valorisierung dieses Zuschusses gesichert sein, was aktuell nicht der Fall zu sein scheint.“ Zu viele offene Variablen würden die Finanzierung unsicher machen.

FORDERUNGSPAKET AN KÜNFTIGE BUNDESREGIERUNG

„Angesichts der vielen Herausforderungen im Gesundheits- und Sozialbereich über den Pflegezuschuss hinaus habe wir deswegen ein umfangreiches Forderungspaket zusammengeschnürt, das eine zukünftige Bundesregierung im Rahmen ihres Regierungsprogramms unbedingt berücksichtigen sollte“, ergänzt der SWÖ-Vorsitzende Erich Fenninger. Dieses umfasse 15 Forderungen, die derzeit wichtige Problemstellungen der Branche ansprechen:

* Mehr Einbindung in (Gesetzgebungs-)Prozesse und ein mindestens 6-wöchiges Begutachtungsverfahren
* § 11b AVRAG – Klarstellung von Auslegungsfragen und Rücknahme der Ausbildung
* Rechtssicherheit bei Erbringung gemeinwohlorientierter Leistungen gewährleisten
* Rechtssicherheit in Bezug auf Betriebsprüfungen (z.B. SEG-Zulage, Kommunalsteuer, Vorsteuerabzug etc.)
* SWÖ-KV soll als Branchen-KV automatisch anerkannt werden (Tarife, Tagsätze etc.).
* Finanzierungssicherheit vor Periodenbeginn und längerfristige Finanzierung sicherstellen
* Pflegezuschuss: Finanzierungszusage (inkl. jährlicher Valorisierung) und Anspruch für alle Beschäftigte im Bereich der Behindertenarbeit und psychosozialen Betreuung
* Ausreichende Budgets für aktive Arbeitsmarktpolitik
* Zugang zu Fördertöpfen und Befreiungen auch für gemeinnützige Organisationen
* Abbau von Hürden, die uns die Arbeit schwer machen (weniger administrative Vorgaben, leichtere Nostrifikation, Kontrollen und Einschauen durch ein Organ ausreichend)
* Anpassung der Personalschlüssel in der Pflege an das GuKG und Einbeziehung anderer Berufsgruppen
* Einrichtung eines inklusiven Arbeitsmarktes für alle        
* Einheitliche Mindeststandards in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Elementarpädagogik
* Schulische Tagesbetreuung: Beibehaltung der aktuellen Strukturen
* Arbeitsmarktintegration für Asylwerberinnen und Asylwerber ab dem ersten Tag im Rahmen von Projekten

„Der Gesundheits- und Sozialbereich kann nur funktionieren, wenn dafür auch ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die österreichische Wirtschaft insgesamt wäre ohne die Sozialwirtschaft nicht denkbar und eine Gesellschaft ohne Gesundheits- und Sozialberufe würde nicht funktionieren, denn diese tragen zum sozialen Frieden wesentlich bei“, so Fenninger abschließend und appelliert in Richtung der künftig Verantwortlichen: „Binden Sie uns ein, um so zu den besten Lösungen im Gesundheits- und Sozialbereich für alle Menschen in Österreich zu kommen.“ (ast)

(S E R V I C E – Der zweite Verhandlungstermin ist für den 11. November 2024 angesetzt. Der dritte Termin ist am 25. November 2024.)

Sozialwirtschaft Österreich – Verband der österreichischen Sozial-
und Gesundheitsunternehmen
Mag. Alexandros Stavrou
Telefon: +43 (1) 353 44 80-50
E-Mail: alexandros.stavrou@swoe.at
Website: https://www.swoe.at

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