Litschauer/Grüne: EuGH muss Etikettenschwindel mit Taxonomie-Verordnung beenden
Litschauer/Grüne: EuGH muss Etikettenschwindel mit Taxonomie-Verordnung beenden
Anhörung bestätigt: Atomkraft und Erdgas müssen aus dem Delegierten Rechtsakt gestrichen werden
„Man stelle sich vor, die EU-Kommission würde anordnen, dass Bio-Labels auf konventionelle Lebensmittel gepickt werden, weil die Versorgung an Biolebensmittel noch nicht 100 Prozent erreicht hat? Genau das hat die EU-Kommission im delegierten Rechtsakt der Taxonomie gemacht und täuscht damit Nachhaltigkeit vor, die es bei Atomkraft und Erdgas schlichtweg nicht gibt“, sagt Martin Litschauer, Anti-Atom-Sprecher der Grünen, und erläutert: „Die Taxonomie-Verordnung entspricht einem Nachhaltigkeitslabel für Finanzprodukte. Wenn dort nicht nachhaltige Energieformen wie Atomkraft und Erdgas für eine bestimmte Zeit toleriert werden, ist das Greenwashing. Das können wir nicht akzeptieren“.
Das Klimaschutzministerium hat auf einstimmigen Beschluss des Nationalrats für Österreich Klage gegen den Beschluss des delegierten Rechtsaktes zur Taxonomie vor dem Gericht der Europäischen Union eingebracht. Am Montag und Dienstag fand die Anhörung zu dieser Klage beim EuGH statt. „Es ist wichtig, dass der EuGH nun rasch entscheidet und diesen schwerwiegenden Etikettenschwindel beendet, um endlich Investitionssicherheit für die Energiewende zu schaffen. Denn solange Atomkraft und Erdgas in der Taxonomie enthalten sind, wird es auch kein Vertrauen in dieses Label geben und das gefährdet auch die Investitionen in die Erneuerbaren Energieträger“, sagt Litschauer.
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