Etwaige Missstände im Gesundheitswesen für die Öffentlichkeit relevant

Etwaige Missstände im Gesundheitswesen für die Öffentlichkeit relevant

Die Vorsitzende des Senats 3 hat eine Beschwerde der Senecura GmbH gegen die Zeitschrift „Dossier“ als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen _(Anmerkung: Im Beschwerdeverfahren haben die Vorsitzenden der Senate die Möglichkeit, eine Beschwerde mittels Beschluss als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen – gegen diesen Beschluss kann die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer Einspruch an den Senat erheben)_.

Die Beschwerde betraf den Beitrag „Verhungert im Heim“ sowie den Online-Beitrag „Patientenanwalt erhebt schwere Vorwürfe gegen Senecura und Heimaufsicht“.

In den Artikeln wurde über schwerwiegende Vorwürfe gegen die SeneCura Gruppe berichtet. Dabei ging es vor allem um einen Patienten, der in einem Pflegeheim für Seniorinnen und Senioren in Hard in Vorarlberg verstorben ist. Seine Angehörigen behaupteten, dass er nicht ausreichend Nahrung bekommen hätte und seine Wunden nicht versorgt worden wären.

Die Senecura GmbH beanstandete im Wesentlichen, dass die in den „Dossier“-Artikeln beschriebenen Vorwürfe nicht stimmen, die Stellungnahme der Beschwerdeführerin nicht berücksichtigt und der Ruf der Pflegeeinrichtung beeinträchtigt worden seien. Sie kritisierte auch, dass ein Bild des verstorbenen Mannes veröffentlicht wurde, das ihn in abgemagertem Zustand zeigt, und sah dies als Verletzung der Persönlichkeit und der Intimsphäre.

Die Vorsitzende hält zunächst fest, dass der Artikel ein Thema betrifft, das von besonders hohem Interesse für die Öffentlichkeit ist. Das Aufdecken von etwaigen Missständen im Gesundheitswesen ist für den öffentlichen Diskurs von hoher Relevanz (siehe Punkt 10 des Ehrenkodex). Die Pressefreiheit reicht hier besonders weit.
Zudem merkt die Vorsitzende an, dass die Autorin der Beiträge die Beschwerdeführerin mit einem umfassenden Fragenkatalog zu dem Fall des verstorbenen Patienten konfrontiert hat.

Österreichischer Presserat, Sprecherin des Senats 3
Christa Zöchling
Telefon: +43 – 1 – 23 699 84 – 11
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