Burgenländische Landtagswahl findet am 19. Jänner 2025 statt

Burgenländische Landtagswahl findet am 19. Jänner 2025 statt

LH Doskozil: „Gewährleisten kurzen, sparsamen und hoffentlich fairen Wahlkampf”

Das Burgenland wählt am 19. Jänner 2025 einen neuen Landtag, wie Landeshauptmann Hans Peter Doskozil nach der heutigen Sitzung der Landesregierung bekannt gab. Dem Regierungsbeschluss zufolge wird die Wahl für die 23. Gesetzgebungsperiode des Burgenländischen Landtages durch Verordnung im Landesgesetzblatt ausgeschrieben. Der Wahltag wird auf Sonntag, 19. Jänner 2025 festgesetzt, als Stichtag wird der 29. Oktober 2024 bestimmt. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, am Stichtag (29. Oktober 2024) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in einer Gemeinde des Burgenlandes seinen Wohnsitz hat.

Der 19. Jänner als Wahltermin bedeute, dass es zu keiner vorgezogenen Wahl kommt und die Regierungsperiode ausgeschöpft wird, betonte LH Hans Peter Doskozil nach der Regierungssitzung: „Damit ist gewährleistet, dass bis zum Ende der fünfjährigen Periode gearbeitet wird und die nächste Regierungsperiode rasch nach dem Jahreswechsel anlaufen kann. Gemeinsam mit der Wahlkampfkostenobergrenze ist mit dem heutigen Beschluss ein kurzer, sparsamer und hoffentlich fairer Wahlkampf gewährleistet.“ Der vorgezogene Wahltag werde am Freitag, den 10. Jänner, stattfinden. „Als Regierungschef werde ich mich mit meinem Team bis zum Ablauf dieser Periode auf die inhaltliche Arbeit und die Ziele, die wir für das Burgenland gesteckt haben, konzentrieren“, so der Landeshauptmann.
Die fünfjährige Gesetzgebungsperiode läuft damit regulär aus, es ist kein gesonderter Auflösungsbeschluss des Burgenländischen Landtages erforderlich. Der Wahltermin am 19. Jänner 2025 ergibt sich aus den Bestimmungen und Fristen des Landes-Verfassungsgesetzes (L-VG), nach denen die Wahl so auszuschreiben ist, dass der neu gewählte Landtag am Tag nach Ablauf der Gesetzgebungsperiode zusammentreten kann. Die konstituierende Sitzung fand am 17. Februar 2020 statt, daher hat die Landesregierung die Wahl so anzuordnen, dass der neue Landtag am Tage nach dem Ablauf des fünften Jahres, also am 18. Februar 2025, zusammentreten kann.

Land Burgenland, Stabsabteilung Öffentlichkeitsarbeit
Sabine Bandat
E-Mail: sabine.bandat@bgld.gv.at

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