SPÖ-Schieder: EU-Marokko Abkommen verletzt Selbstbestimmungsrecht der Bevölkerung in der Westsahara
SPÖ-Schieder: EU-Marokko Abkommen verletzt Selbstbestimmungsrecht der Bevölkerung in der Westsahara
Europäischer Gerichtshof spricht wegweisendes Urteil
Heute hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil entschieden, dass die Europäische Kommission durch das Handelsabkommen mit Marokko das Selbstbestimmungsrecht der Bevölkerung in der Westsahara verletzt hat. Das 2019 unterzeichnete Abkommen ist ein Fischerei- und Agrarabkommen, das auch Produkte aus der Westsahara umfasst. Die Westsahara ist seit dem Abzug der Kolonialmacht Spanien im Jahr 1975 und der Annexion durch Marokko Schauplatz des am längsten andauernden Territorialstreits in Afrika. SPÖ-Delegationsleiter und Vorsitzender der parlamentarischen Intergroup für die Westsahara, Andreas Schieder, engagiert sich seit geraumer Zeit für die Rechte der Menschen in der Westsahara. Er sagt dazu: „Das heutige Urteil des EuGH ist ein großer Schritt in Richtung Selbstbestimmung für alle Sahrauis. Hunderttausende von ihnen sind gezwungen seit Generationen in Flüchtlingscamps in der Wüste zu leben – ohne Anspruch auf das Land, aus dem sie vertrieben wurden. Das Urteil gibt all jenen Hoffnung, die schon seit langem auf ein Referendum hoffen, das dem saharauischen Volk die Chance auf Selbstbestimmung und Unabhängigkeit geben würde. Es geht hier um weit mehr als um Handelsabkommen – es geht um die längst überfällige, endgültige Entkolonialisierung der Westsahara!“ (Schluss) le/pok ****
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der SPÖ-Delegation im
Europaparlament
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