AK ging für Familie vor Gericht: Laut OGH-Urteil muss die Versicherung deren Leitungswasserschaden zahlen
AK ging für Familie vor Gericht: Laut OGH-Urteil muss die Versicherung deren Leitungswasserschaden zahlen
AUFGRUND EINES LECKS AM DURCHLAUFERHITZER ENTSTAND AM WOCHENENDHAUS VON FAMILIE B. EIN WASSERSCHADEN. DIE EIGENHEIMVERSICHERUNG LEHNTE DIE DECKUNG DES SCHADENS AB, WEIL DIE KONSUMENTEN DAS HAUS OHNE ABSPERREN DER WASSERZULEITUNG LÄNGER ALS 72 STUNDEN UNBEWOHNT LIESSEN. DIE AK OBERÖSTERREICH GING FÜR FAMILIE B. VOR GERICHT. MIT ERFOLG: DER OBERSTE GERICHTSHOF ENTSCHIED, DASS HIER KEINE VERLETZUNG DER 72-STUNDEN-KLAUSEL VORLAG. KONSUMENT:INNEN SOLLTEN DIESE ABER UNBEDINGT BEACHTEN, DAMIT ES IM SCHADENSFALL KEIN BÖSES ERWACHEN GIBT.
Knapp 17.000 Euro Schaden verursachte der Austritt von Leitungswasser im Wochenendhaus von Familie B. Zwar war das Haus im Schadenszeitpunkt (Mai 2022) längere Zeit unbewohnt. Herr B. kümmerte sich aber regelmäßig darum, fuhr nach der Arbeit auch für mehrere Stunden hin, um Gartenarbeit zu verrichten und nachzusehen, „ob alles passt“. Er betrat dabei das Haus, um sich umzuziehen, und ging anschließend in den Garten, fallweise kochte er sich Kaffee. Bevor er nach Hause fuhr, zog er sich wieder um und warf meist noch kurz einen Blick auf alles.
72-STUNDEN-KLAUSEL
Arbeiterkammer Oberösterreich
Bianca Karr-Sajtarevic, MSc
Telefon: +43 (0)50/6906-2174
E-Mail: karr-sajtarevic.b@akooe.at
Website: https://ooe.arbeiterkammer.at/
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