„Außerordentliche Gestezahlung“ an 3.300 NS-Opfer aus Österreich
„Außerordentliche Gestezahlung“ an 3.300 NS-Opfer aus Österreich
Der Nationalfonds leistete eine weitere Geste der Republik an über 3.300 Holocaust-Überlebende aus Österreich in 40 Ländern weltweit
Heute vor einem Jahr, am 20. September 2023, beschloss die österreichische Bundesregierung, allen lebenden Opfern des Nationalsozialismus aus Österreich zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen. Damit bekräftigte Österreich seine besondere Verantwortung gegenüber den Verfolgten des NS-Regimes. Der Beschluss der österreichischen Bundesregierung sah unter anderem eine einmalige außerordentliche Gestezahlung in Höhe von je rund 5.000 Euro an alle Opfer des Nationalsozialismus aus Österreich nach den Kriterien des Nationalfonds vor.
Der mit der Umsetzung betraute Nationalfonds hat die Auszahlungen im Wesentlichen abgeschlossen. Über 3.300 NS-OPFER haben eine außerordentliche Gestezahlung erhalten. Die Begünstigten leben in 40 LÄNDERN WELTWEIT, die meisten davon in Österreich, gefolgt von den USA, Israel, Großbritannien, Australien, Kanada und Frankreich.
Der Nationalfonds hatte die berechtigten Personen kontaktiert, von diesen die erforderlichen Daten sowie eine aktuelle Lebensbescheinigung eingeholt und überprüft, um eine raschestmögliche Auszahlung an die betagten Überlebenden zu gewährleisten. In einigen wenigen Fällen, in denen die Begünstigten nach dem Stichtag – dem Tag des Ministerratsbeschlusses am 20. September 2023 – verstorben sind, wird die Geste an die Erben ausbezahlt. Insgesamt hat der Nationalfonds im Rahmen der außerordentlichen Gestezahlung 16,9 MILLIONEN EURO ausbezahlt.
Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka: „Als Vorsitzender des Nationalfonds freue ich mich besonders, dass die Bundesregierung vor genau einem Jahr beschlossen hat, den Überlebenden des Nationalsozialismus aus Österreich erneut Hilfe zukommen zu lassen. Im Mittelpunkt der Arbeit des Nationalsozialismus stehen die Menschen, die aufgrund verschiedenster Verfolgungsgründe unter den Nationalsozialismus gelitten haben. Österreich ist sich seiner Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus sehr bewusst. Diese erneute Unterstützung ist ein entscheidender Schritt, der zeigt, dass wir als Gesellschaft entschlossen sind, das dunkelste Kapitel unserer Geschichte nicht zu verdrängen, sondern uns aktiv daran zu erinnern. Gerade in Zeiten eines weltweit steigenden Antisemitismus ist es wichtiger denn je, den NS-Überlebenden Gehör zu schenken und unserer Verantwortung gerecht zu werden.“
Hannah Lessing, im Namen des Vorstands des Nationalfonds: „Es freut es mich, dass der Nationalfonds durch die österreichische Bundesregierung die Möglichkeit erhalten hat, allen Opfern des Nationalsozialismus aus Österreich noch einmal eine Geste der Anerkennung zukommen zu lassen. Angesichts des Alters der Betroffenen, die oft in prekären Lebensumständen leben, ist diese Hilfe besonders wertvoll.“
WEITERE ZAHLUNGEN BEI SOZIALER BEDÜRFTIGKEIT
Der Beschluss der Bundesregierung sah zudem eine Intensivierung der INDIVIDUALZAHLUNGEN AN SOZIAL BEDÜRFTIGE ÜBERLEBENDE möglich. Personen, die bereits eine Gestezahlung erhalten haben, können um eine weitere Zahlung beim Nationalfonds ansuchen, wenn sie in besonderer Weise der Hilfe bedürfen oder eine Unterstützung aufgrund ihrer Lebenssituation gerechtfertigt erscheint. Seit 2023 erhielten sozial bedürftige NS-Opfer weitere Zahlungen in Höhe von insgesamt 700.000 EURO.
OPFERANERKENNUNG UND UNTERSTÜTZUNG DURCH GESTEZAHLUNG SEIT FAST 30 JAHREN
Seit seiner Errichtung 1995 erbringt der Nationalfonds Leistungen an Überlebende aus Österreich, unabhängig davon, aus welchem Grund sie verfolgt wurden – aus politischen Gründen, aus Gründen der Abstammung, Religion, Nationalität, sexuellen Orientierung, aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung, aufgrund des Vorwurfs der so genannten Asozialität oder weil sie auf andere Weise Opfer typisch nationalsozialistischen Unrechts geworden sind.
Die Anerkennung als NS-Opfer erfolgt durch eine symbolische Leistung, die so genannte Gestezahlung, in Höhe von 5.087,10 Euro (ursprünglich 70.000 Schilling) pro Person. Seit 1995 haben über 30.000 Personen weltweit eine Gestezahlung vom Nationalfonds erhalten. Insgesamt wurden einschließlich der außerordentlichen Gestezahlung rund 171,2 MILLIONEN EURO ausbezahlt. Zusätzlich wurden sozial bedürftige NS-Opfer mit rund 4,6 MILLIONEN EURO unterstützt.
Weitere Informationen unter: https://www.nationalfonds.org/gestezahlung
Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des
Nationalsozialismus
Telefon: +43 1 408 12 63
E-Mail: presse@nationalfonds.org
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