BMK: E-Mobilität wird durch verbessertes Ladestellenverzeichnis noch attraktiver und einfacher

BMK: E-Mobilität wird durch verbessertes Ladestellenverzeichnis noch attraktiver und einfacher

Verfügbarkeit und Preise – Ladestellenbetreiber müssen künftig mehr Daten melden

Seit Herbst 2019 führt die Strom- und Gasregulierungsbehörde E-Control im Auftrag des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) das österreichische Ladestellenverzeichnis. Hier haben aktuell beinahe 1.000 Betreiber rund 12.000 öffentlich zugängliche Ladestellen mit über 25.000 Ladepunkten eingetragen. Die Betreiber waren bislang lediglich dazu verpflichtet, die Standorte zu melden. Für Kundinnen und Kunden sind aber auch andere Informationen interessant, etwa die Verfügbarkeit und Preise. Bisher konnten diese Daten freiwillig gemeldet werden. Mit der neuen Ladepunkt-Daten-Verordnung aus dem Klimaschutzministerium werden die Betreiber jetzt dazu verpflichtet, mehr Daten zu melden, die für Fahrer:innen von Elektrofahrzeugen wichtig sind. Dazu zählen:

* Aktuelle Verfügbarkeit (frei, besetzt, reserviert)
* Ad-Hoc-Preis bei Laden ohne Ladevertrag bzw. Ladekarte
* Nominale Ladeleistung jedes Ladepunktes
* Gesamte maximale Ladeleistung der Ladestelle
* Servicetelefonnummer
* Öffnungszeiten in strukturiertem Format, so dass danach gefiltert werden kann
* Verfügbare Steckertypen
* Anzahl der barrierefreien Ladeplätze
* Information, ob der bereitgestellte Ladestrom zu 100% aus Erneuerbaren Energiequellen bezogen wird

KLIMASCHUTZMINISTERIN LEONORE GEWESSLER: „Immer mehr Menschen steigen um auf die nachhaltige Elektromobilität. Damit das einfach und unkompliziert möglich ist, machen wir das Laden jetzt noch benutzerfreundlicher. Auf einen Blick stellen wir über die E-Control alle Informationen bereit, die die Fahrerinnen und Fahrer benötigen, und das in Echtzeit. Das ist eine große Erleichterung!“

Nicht nur die Kundinnen und Kunden profitieren von den neuen Meldepflichten für Ladestellenbetreiber. Durch die Echtzeitinformation über die aktuelle Verfügbarkeit wird es künftig möglich sein, die Auslastung aller Ladepunkte zu monitoren. Damit lässt sich deutlich treffsicherer feststellen, wo noch eine Unterversorgung an öffentlich zugänglichen Ladestellen besteht bzw. wo es eventuell bereits eine Sättigung gibt. Förderungen und Ausbau lassen sich damit deutlich treffsicherer steuern als bislang. Da diese, wie alle anderen Informationen im Ladestellenverzeichnis der E-Control, öffentlich zugänglich und per Schnittstelle (API) auch automatisiert abfragbar sind, können sowohl Anlagenbetreiber, aber auch die Betreiber der Stromnetze fortlaufend auf diese Daten zugreifen und ihre Planungen damit abgleichen.

Die neuen zu meldenden Daten bedeuten natürlich sowohl für die E-Control als auch für die Meldeverpflichteten eine Anpassung und Erweiterung ihrer diesbezüglichen IT-Systeme. Die Arbeiten dazu wurden bereits vorbereitet und können nun, mit Inkrafttreten der Verordnung, in Angriff genommen werden. Geplant ist, dass die notwendigen Systeme in den nächsten Monaten fertiggestellt werden, sodass die erweiterten Informationen im Laufe des nächsten Jahres flächendeckend auf www.ladestellen.at abrufbar sind und die Kundinnen und Kunden von den Vorteilen profitieren.

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie
Uta Hauft, Pressesprecherin der Bundesministerin
Telefon: +43 1 71162-658010
E-Mail: uta.hauft@bmk.gv.at

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