Hauptausschuss stimmt einhellig für Besetzung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees
Hauptausschuss stimmt einhellig für Besetzung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees
Wahl der Mitglieder erfolgt in heutiger Nationalratssitzung Wahl der Mitglieder erfolgt in heutiger Nationalratssitzung
Der Hauptausschuss hat in einer Sitzung heute Früh einen Gesamtvorschlag zur Besetzung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees einstimmig ins Plenum geschickt. Die Jurist:innen Gerhard Baumgartner, Christian Bergauer, Philipp Grasser, Sandra Huber und Eva Souhrada-Kirchmayer sollen das Gremium bilden. Für eine Wahl ist noch eine Zweidrittelmehrheit in der heutigen Nationalratssitzung sowie im Bundesrat notwendig.
Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wird ab 2025 als Aufsichtsbehörde für den Nationalrat, den Bundesrat, den Rechnungshof und die Volksanwaltschaft in Angelegenheiten des Datenschutzes fungieren. Per Landesverfassungsgesetz kann es auch für Landtage, Landesrechnungshöfe und Landesvolksanwälte zuständig gemacht werden. Anlass für dessen Einrichtung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach die EU-Datenschutz-Grundverordnung auch für Parlamente gilt. Die Mitglieder des Komitees sollen ihr Amt neben ihrer beruflichen Tätigkeit ausüben, genauere Bestimmungen – etwa in Bezug auf notwendige Qualifikationen und Unvereinbarkeiten – sind im Datenschutzgesetz verankert. Die Funktionsperiode beginnt mit 1. Jänner 2025 und dauert fünf Jahre.
Michaela Steinacker (ÖVP) zeigte sich erfreut, dass die Expert:innen einvernehmlich festgelegt werden konnten. Es sei wichtig, dass Datenschutz-Beschwerden im Rahmen der Gesetzgebung im Komitee behandelt werden können. Die Abgeordnete wünschte in diesem Sinne der zukünftigen Behörde alles Gute. (Schluss Hauptausschuss) kar
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