EQS-HV: Lenzing AG: Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung
EQS-HV: Lenzing AG: Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung
EQS-News: Lenzing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Lenzing AG: Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung
18.09.2024 / 09:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
News
– ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
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Lenzing Aktiengesellschaft
Lenzing
FN 96499 k
ISIN AT 0000644505
(“Gesellschaft”)
E i n b e r u f u n g
zu der am Donnerstag, 10. Oktober 2024, um 10:00 Uhr (MESZ)
in den Räumlichkeiten der SCHLOSSHOTEL MONDSEE GMBH, Schlosshof 1A, 5310
Mondsee, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung der
Lenzing Aktiengesellschaft
Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt aufgrund eines schriftlichen
Verlangens der Aktionärin B & C KB Holding GmbH im Sinne von § 105 Abs 3
AktG.
I. TAGESORDNUNG
1. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 9 „Zusammensetzung
und Wahl des Aufsichtsrats“
2. Wahlen in den Aufsichtsrat
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITE
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG
spätestens ab 19. September 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.lenzing.com zugänglich:
• Einberufungsverlangen der B & C KB Holding GmbH mit
Beschlussvorschlägen zu den beiden Tagesordnungspunkten samt
Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG und Lebensläufe von Marcelo Feriozzi
Bacci, Carlos Anibal de Almeida Junior und Dr. Markus Fürst,
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
• Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
• Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung.
III. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110 UND 118
AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG per
Post oder Boten spätestens am 21. September 2024 (24:00 Uhr, MESZ) der
Gesellschaft ausschließlich an die Adresse 4860 Lenzing, Werkstraße 2,
z.H. Herrn Sébastien Knus, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse
Hauptversammlung2024@lenzing.com zugeht. Sofern für Erklärungen die
Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, so muss die
Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe
in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden
genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der
Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird,
dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß
von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit)
beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung)
verwiesen.
Für den Fall eines sodann beantragten zusätzlichen Tagesordnungspunkts
wird die ergänzte Tagesordnung spätestens am 24. September 2024
elektronisch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lenzing.com
unter dem Menüpunkt „Hauptversammlung – 2024“ sowie spätestens am 26.
September 2024 in derselben Weise bekannt gemacht, wie die ursprüngliche
Tagesordnung (insbesondere in der elektronischen Verlautbarungs- und
Informationsplattform des Bundes (EVI)).
2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform im Sinne des
§ 13 Abs 2 AktG Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen
der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 1. Oktober 2024
(24:00 Uhr, MESZ) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (7672) 918
3599 oder per Post an 4860 Lenzing, Werkstraße 2, z.H. Herrn Sébastien
Knus, oder per E-Mail an Hauptversammlung2024@lenzing.com, wobei das
Verlangen in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG, beispielsweise als
PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die
Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die
Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe
in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden
genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der
Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der
Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in
deutscher Sprache abgefasst sein.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87
Abs 2 AktG.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen
über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln,
müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung)
verwiesen.
3. Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG
Diese Angaben entfallen, da die Lenzing Aktiengesellschaft nicht dem
Anwendungsbereich von § 86 Abs 7 AktG unterliegt und das
Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG nicht zu berücksichtigen hat.
4. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre ist der
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt IV. der Einberufung).
Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung der vorstehenden
Aktionärsrechte genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Soll durch die Depotbestätigung der
Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so
darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein.
5. Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 ff AktG
(§ 106 Z 8 AktG)
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu
bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teil und verfügt über dieselben Rechte wie der Aktionär,
den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands
oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur
ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung
des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Textform
ist jedenfalls ausreichend. Hat der Aktionär seinem depotführenden
Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
erteilt wurde. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden. Für
die [1]Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der
Gesellschaft www.lenzing.com unter den Menüpunkten „Investoren“ und
„Hauptversammlung“ zur Verfügung gestellte Formular, das auch die
Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden.
Die Vollmacht muss spätestens am 9. Oktober 2024 um 13:00 Uhr (MESZ)
ausschließlich eine der folgenden Adressen zugegangen sein:
i. E-Mail-Adresse anmeldung.lenzing@hauptversammlung.at
ii. per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN
AT 0000644505 im Text angeben),
wobei die Vollmacht in Textform (beispielsweise als PDF) dem E-Mail
anzuschließen ist. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt
werden.
Am Tag der Hauptversammlung kann eine Vollmacht lediglich bei der
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort übergeben werden.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den [2]Widerruf der Vollmacht. Der Widerruf wird erst
wirksam, wenn er an eine der vorstehenden Adressen bzw. der Gesellschaft
zugegangen ist.
Als besonderes kostenfreies Service für Aktionäre, die nicht persönlich an
der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, steht die Möglichkeit
der Vertretung durch Dr. Michael Knap vom Interessenverband für Anleger,
IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, zur Verfügung. Als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter wird
Dr. Michael Knap das Stimmrecht in der Hauptversammlung ausschließlich auf
Grundlage und innerhalb der Grenzen der vom jeweiligen Aktionär erteilten
Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ausüben. Ohne
ausdrückliche Weisung ist die Vollmacht ungültig. Es ist nicht zwingend,
dass Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, Dr. Michael
Knap zum Vertreter bestellen. Für die Bevollmächtigung von Dr. Michael
Knap ist auf der Internetseite der Gesellschaft www.lenzing.com unter den
Menüpunkten „Investoren“ und „Hauptversammlung“ ein spezielles Vollmachts-
und Widerrufsformular (nur in deutscher Fassung) abrufbar. Die Dr. Michael
Knap erteilte Vollmacht muss spätestens am 9. Oktober 2024 um 13:00 Uhr
(MESZ) ausschließlich an eine der folgenden Adressen zugegangen sein:
i. E-Mail-Adresse anmeldung.lenzing@hauptversammlung.at
ii. per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN
AT 0000644505 im Text angeben),
wobei die Vollmacht in Textform (beispielsweise als PDF) dem E-Mail
anzuschließen ist. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt
werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
Dr. Michael Knap unter
Tel.: +43 1 876 33 43-30, per Fax: +43 1 876 33 43-39 oder E-Mail:
michael.knap@iva.or.at.
IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz am Ende
des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag),
sohin nach dem Anteilsbesitz am Ende des 30. September 2024, 24:00 Uhr
(MESZ).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies gegenüber der Gesellschaft
nachweist.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag erfolgt bei
depotverwahrten Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit
Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat
mindestens die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten.
Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache
entgegengenommen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag durch
Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, sohin am 7. Oktober 2024, ausschließlich an eine der
folgenden Adressen zugegangen sein:
i. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gemäß § 15 Abs 3 genügen lässt
Per E-Mail anmeldung.lenzing@hauptversammlung.at
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
ii. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599
unbedingt ISIN AT0000644505 im Text angeben)
V. INFORMATION FÜR AKTIONÄRE ZUR DATENVERARBEITUNG
1. Welche personenbezogenen Daten von Aktionären werden verarbeitet und
zu welchen Zwecken werden diese verarbeitet?
Die Lenzing Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der
Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name,
Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien
des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie
gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf
Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der
Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des
österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Dabei werden personenbezogene Daten von Aktionären für folgende Zwecke
verarbeitet:
• Organisation und Abhaltung der Hauptversammlungen, einschließlich
Überprüfung der Teilnahmeberechtigung/Vollmachten sowie Feststellung
des Abstimmungsverhältnisses
• Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung und Ausübung der
Aktionärsrechte
• Erstellung der Anmelde-, Vollmachts- und Teilnahmeverzeichnisse
• Erstellung des Hauptversammlungsprotokolls
• Erfüllung von Compliance-Pflichten, einschließlich Aufzeichnungs-,
Auskunfts- und Meldepflichten.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung
gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die
Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen
Verpflichtung). Für die Verarbeitung ist die Lenzing Aktiengesellschaft
Verantwortlicher iSd Art 4 Z 7 DSGVO.
2. An wen werden personenbezogene Daten von Aktionären übermittelt?
Die Lenzing Aktiengesellschaft bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der
Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren,
Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von Lenzing
Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die
Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und
verarbeiten die Daten, sofern es sich um Auftragsverarbeiter iSd Art. 4 Z
8 DSGVO handelt, ausschließlich nach Weisung der Lenzing
Aktiengesellschaft. Soweit rechtlich notwendig, hat die Lenzing
Aktiengesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine
datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die
darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,
Beteiligungsverhältnis) einsehen. Lenzing Aktiengesellschaft ist zudem
gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
beim zuständigen Firmenbuchgericht einzureichen (§ 120 AktG).
Darüber hinaus können personenbezogene Daten von Aktionären im Anlassfall
auch an die zuständigen Behörden oder Stellen übermittelt werden.
3. Wie lange werden personenbezogene Daten von Aktionären gespeichert?
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für
die Zwecke, für die sie erhoben
bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht
andere Rechtspflichten eine weitere
Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem
Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern
rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die Lenzing Aktiengesellschaft
oder umgekehrt von der Lenzing Aktiengesellschaft gegen Aktionäre erhoben
werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und
Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit
Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von
Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des
Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.
4. Welche Rechte haben Aktionäre im Hinblick auf ihre personenbezogenen
Daten?
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und
Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten
sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese
Rechte können Aktionäre gegenüber der Lenzing Aktiengesellschaft
unentgeltlich über die E-Mail-Adresse privacy@lenzing.com oder über die
folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Lenzing Aktiengesellschaft
AT-4860 Lenzing, Werkstraße 2
Telefax: +43 (0) 7672 918-4005
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der
Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.
5. Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf
der Internetseite der Lenzing Aktiengesellschaft www.lenzing.com zu
finden.
VI. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 40.107.738,37 und ist zerlegt in
38.618.180 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
Stimme in der Hauptversammlung.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien.
Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Lenzing, im September 2024 Der Vorstand
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18.09.2024 CET/CEST
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Lenzing AG
4860 Lenzing
Österreich
Telefon: +43 7672-701-0
Fax: +43 7672-96301
E-Mail: office@lenzing.com
Internet: www.lenzing.com
ISIN: AT0000644505
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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