Unwetter: Was jetzt für Katstrophenhelfer:innen und Betroffene gilt
Unwetter: Was jetzt für Katstrophenhelfer:innen und Betroffene gilt
Katastrophenhelfer:innen brauchen endlich Rechtssicherheit
Die für weite Teile Österreichs angekündigten Unwetter rufen neben den Rettungs- und Hilfsorganisationen auch zahlreiche freiwillige Katastrophenhelfer:innen auf den Plan. Im Falle eines Einsatzes müssen diese Freiwilligen allerdings einiges beachten.
Möchte man sich als freiwilliges Mitglied einer Hilfsorganisation in einer Notlage für andere Menschen einsetzen, ist in der Regel die Zustimmung des eigenen Arbeitgebers erforderlich. Dieser wird seine Zustimmung davon abhängig machen, ob er hierfür eine entsprechende finanzielle Entschädigung erhält.
Eine Entschädigung für Arbeitgeber:innen, die ihre Mitarbeiter:innen für dringende Hilfseinsätze freistellen, gibt es derzeit nur im Fall von Großschadensereignissen. Und diese liegen erst vor, wenn mindestens 100 Personen mindestens 8 Stunden lang durchgehend am Einsatz beteiligt sind. Unabhängig davon, dass die Erfüllung dieser Voraussetzungen in einer Notlage nur schwer einschätzbar ist, ist der Anwendungsbereich unverhältnismäßig eingeschränkt und für die aktuelle Situation völlig verkürzt.
Für jene Arbeitnehmer:innen, die von Hochwasser oder Ähnlichem betroffen sind, gilt folgendes: Behindert Hochwasser den Arbeitsweg, dann liegt eine Dienstverhinderung vor. Verspätungen oder Abwesenheit sind somit entschuldigt, müssen aber unbedingt rechtzeitig dem Arbeitgeber bekanntgegeben werden. Zu beachten ist auch, dass Arbeitnehmer:innen dazu verpflichtet sind, alles Zumutbare zu unternehmen, um doch den Arbeitsplatz zu erreichen. Dazu zählt etwa das Nutzen von Öffis oder zeitigeres Losfahren. Dabei muss man sich allerdings keiner Gefahr aussetzen!
Immer öfter hört man gleichzeitig von Hilfsorganisationen, dass ihnen zahlreiche Hilfskräfte fehlen. Das liegt keineswegs daran, dass sich Menschen in Österreich nicht in der Freiwilligenarbeit engagieren. Der Grund liegt vielmehr darin, dass potentielle Helfer:innen mit spürbaren arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlassen, um an einem dringenden Hilfseinsatz mitzuwirken.
Dabei profitiert von solchen Einsätzen jeder; auch ein Unternehmen, das kurzerhand von Personalausfällen betroffen ist, weil etwa Zufahrten zum Unternehmenssitz von der Außenwelt abgeschnitten sind.
Für die Arbeiterkammer ist klar: Wer sich in Österreich freiwillig für die Allgemeinheit einsetzt, kann nicht riskieren, sein Entgelt oder gar seinen Arbeitsplatz zu verlieren. Es ist dringend an der Zeit, die Rechtslage an die klimatischen Bedingungen der heutigen Zeit anzupassen und Arbeitnehmer:innen, aber auch ihren Betrieben die notwendige Rechtssicherheit zu geben.
Arbeiterkammer Wien – Kommunikation
Mag. Julian Bruns
Telefon: +43 664 1525 111
E-Mail: julian.bruns@akwien.at
Website: http://wien.arbeiterkammer.at
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