Parlament: TOP im Nationalrat am 18. September 2024

Parlament: TOP im Nationalrat am 18. September 2024

Pensionspaket, Progressionsabgeltung, Dienstrechts-Novelle, Bundesrechnungsabschluss, Volksbegehren Pensionspaket, Progressionsabgeltung, Dienstrechts-Novelle, Bundesrechnungsabschluss, Volksbegehren

Wien (PK)- Elf Tage vor der Wahl tritt der Nationalrat am Mittwoch zu seiner letzten regulären Sitzung in dieser Gesetzgebungsperiode zusammen. Noch beschlossen werden könnten am Mittwoch die im Budgetausschuss auf den Weg gebrachte Deckelung der Pensionserhöhung 2025 sowie die Verlängerung der Inflations-Schutzklausel für Pensionsneuantritte um ein weiteres Jahr. Offen ist, ob der Gesetzentwurf im Plenum die nötige Zweidrittelmehrheit erhält. Vom Budgetausschuss wurden außerdem das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 und eine Dienstrechts-Novelle für den öffentlichen Dienst in das Plenum geschickt. Auch der Bundesrechnungsabschluss 2023 steht zur Beschlussfassung an.

Außerdem werden die Abgeordneten eine erste Diskussion über vier Volksbegehren abhalten. Darin setzen sich die Initiator:innen gegen einen NATO-Beitritt, gegen Lebensmittelverschwendung, gegen Atomkraft-Greenwashing sowie für ein ausnahmsloses Glyphosat-Verbot ein.

Schließen der Hauptausschuss sowie der Immunitätsausschuss ihre für Mittwochfrüh vorgesehenen Beratungen rechtzeitig ab, könnten auch die Wahl des Parlamentarischen Datenschutzkomitees und ein Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft Graz gegen FPÖ-Abgeordneten Markus Leinfellner auf die Tagesordnung kommen.

AKTUELLE STUNDE

Die Sitzung startet um 9.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde, in der die NEOS über das Thema “Kassensturz vor der Wahl: Wieviel Reformbedarf hat Österreich, Herr Finanzminister?” diskutieren wollen.

VOLKSBEGEHREN “KEIN NATO-BEITRITT”

Die Ersten Lesungen der Volksbegehren beginnen mit dem Volksbegehren “Kein NATO-Beitritt”, das 109.089 Personen unterzeichnet haben. Zusätzlich zum bestehenden Neutralitätsgesetz wird darin die Erlassung einer verfassungsrechtlichen Bestimmung gefordert, die der Republik Österreich explizit den Beitritt zur NATO untersagt. Keinesfalls dürfe Österreich durch “kurzsichtige” politische Entscheidungsträger:innen in einen militärischen Konflikt involviert werden, argumentieren die Proponent:innen. Vielmehr seien diplomatische Bemühungen zu intensivieren, um die Republik als “aktiven internationalen Friedensvermittler” zu positionieren.

VOLKSBEGEHREN “ESSEN NICHT WEGWERFEN!”

Insgesamt 126.767 Personen haben das Volksbegehren mit dem Titel “Essen nicht wegwerfen” unterstützt. Darin wird der Gesetzgeber aufgefordert, dem Beispiel von Frankreich, Italien und Tschechien zu folgen und strenge Gesetze zur Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung zu beschließen. Lebensmittelhersteller und Supermärkte sollten verpflichtet werden, nicht mehr verkaufsfähige, aber noch genießbare Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen zu spenden, lautet die zentrale Forderung.

VOLKSBEGEHREN “GLYPHOSAT VERBIETEN!”

Das Volksbegehren “Glyphosat verbieten!” fand österreichweit 121.734 Unterstützer:innen. Die Proponent:innen des Volksbegehrens fordern den Gesetzgeber dazu auf, ein ausnahmsloses Glyphosatverbot nach dem Vorbild Luxemburgs sofort umzusetzen. Das von der Internationalen Agentur für Krebsforschung, einer Teilorganisation der Weltgesundheitsorganisation (WHO), für den Menschen als “wahrscheinlich krebserregend” eingestufte Pflanzengift Glyphosat gehöre nicht nur aus der heimischen Nahrungsmittelproduktion, sondern auch aus importierten Lebensmitteln restlos verbannt, lautet ihre Forderung.

VOLKSBEGEHREN “NEIN ZU ATOMKRAFT-GREENWASHING”

Gegen Pläne der Europäischen Union, Atomstrom als nachhaltige Energieform anzuerkennen, wendet sich das Volksbegehren “Nein zu Atomkraft-Greenwashing”. Investitionen in erneuerbare Energien würden mit jenen in Atomkraft gleichgestellt, wird kritisiert. Damit werde das Ziel der EU-Taxonomie-Verordnung falsch umgesetzt, die Gelder in Bereiche lenken soll, die der Erreichung der Umweltziele dienen. Das Volksbegehren nahm mit der Unterstützung von 105.955 Menschen die Hürde zur Behandlung im Nationalrat.

BUNDESRECHNUNGSABSCHLUSS 2023

Der Bundesrechnungsabschluss ist so etwas wie die Bilanz des Bundes. Er wird vom Rechnungshof erstellt und vom Nationalrat in Form eines Gesetzesbeschlusses angenommen.

Aus dem Bundesrechnungsabschluss 2023, der mit den Stimmen von ÖVP und Grünen den Budgetausschuss passierte, geht hervor, dass das Budgetdefizit des Bundes im vergangenen Jahr deutlich niedriger ausfiel als ursprünglich erwartet. Statt eines veranschlagten Negativsaldos von 17,11 Mrd. Ꞓ tat sich im Jahr 2023 zwischen Einnahmen und Ausgaben lediglich eine Lücke von 8,01 Mrd. Ꞓ auf. Grund dafür waren unter anderem höhere Steuereinnahmen, insbesondere bedingt durch die über den Prognosen liegende Inflation, sowie höhere Finanzerträge durch hohe Zinsen und hohe Gewinnausschüttungen der Beteiligungsunternehmen. Zum anderen wurden nicht alle für die Krisenbewältigung bereitgestellten Budgetmittel ausgeschöpft. Damit wichen sowohl die Einnahmen (+4,23 Mrd. Ꞓ) als auch die Ausgaben (-4,87 Mrd. Ꞓ) deutlich vom Bundesvoranschlag ab. Gegenüber dem Jahr 2022 ging das Defizit um 12,7 Mrd. Ꞓ zurück.

Sowohl der Rechnungshof als auch der parlamentarische Budgetdienst machen allerdings darauf aufmerksam, dass der Saldo aus Einnahmen und Ausgaben weiterhin deutlich negativ ist und einige fiskalische Risiken für künftige Budgets bestehen. Die bereinigten Finanzschulden des Bundes stiegen 2023 um 12,36 Mrd. Ꞓ auf 283,25 Mrd. Ꞓ an. Auf gesamtstaatlicher Ebene wies Österreich ein öffentliches Defizit von 2,7 % des BIP auf, die Schuldenquote ging aufgrund des inflationsbedingt hohen nominellen BIP-Wachstums hingegen leicht von 78,4 % im Jahr 2022 auf 77,8 % zurück.

PENSIONSERHÖHUNG 2025

Gesetzlich ist vorgesehen, die Pensionen im kommenden Jahr um 4,6 % zu erhöhen. ÖVP und Grüne wollen allerdings einen Deckel von knapp 279 Ꞓ für Bezieher:innen besonders hoher Pensionen einziehen, der auch sämtliche Sonderpensionen umfassen soll. Zudem planen sie, die Schutzklausel, die Pensionsneuzugänge vor inflationsbedingten Pensionsverlusten bewahrt, um ein weiteres Jahr zu verlängern. Gleiches gilt für das Aussetzen der Aliquotierung der ersten Pensionserhöhung. Unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt der Pensionsantritt im kommenden Jahr erfolgt, soll es damit 2026 die volle Pensionserhöhung geben.

Die geplante Deckelung von 278,76 Ꞓ entspricht einem Wert von 4,6 % der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 6.060 Ꞓ. Personen, die im kommenden Jahr ihre Pension antreten, sollen zur Vermeidung von Pensionsverlusten überdies eine außerordentliche Gesamtgutschrift auf das Pensionskonto in der Höhe von 4,5 % erhalten. Für die SPÖ ist es allerdings unverständlich, dass diese “Schutzklausel” für Korridorpensionen – wie schon 2024 – nur in Ausnahmefällen gelten soll. Auch die FPÖ stimmte im Budgetausschuss vorerst gegen das Paket, wiewohl sie die Vorschläge grundsätzlich positiv bewertete. Damit ist noch offen, ob die aufgrund der Einbeziehung von Sonderpensionen in den Anpassungsdeckel nötige Zweidrittelmehrheit für das Gesetzespaket zustande kommt. Die NEOS kritisierten den Antrag im Ausschuss scharf: Ihrer Meinung nach kann sich Österreich angesichts der Budgetlage keine “Wahlzuckerl” leisten.

STEUERLICHE ENTLASTUNGEN UND ANHEBUNG DES KILOMETERGELDS

Das von den Koalitionsparteien kurzfristig eingebrachte Progressionsabgeltungsgesetz 2025 erhielt im Budgetausschuss neben ÖVP und Grünen auch die Stimmen der FPÖ. Mit dem Gesetz wird festgelegt, wie jene 651 Mio. Ꞓ verteilt werden, die infolge der Abschaffung der kalten Progression im kommenden Jahr für variable Entlastungen der Steuerzahler:innen zur Verfügung stehen (drittes Drittel).

Unter anderem ist geplant, alle Steuertarifstufen mit Ausnahme der Höchststufe um 3,83 % statt um 3,33 % zu erhöhen sowie sämtliche Absetzbeträge und damit zusammenhängende Beträge wie Alleinverdienerabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag und Sozialversicherungs-Rückerstattung zur Gänze an die Jahresinflation von 5 % anzupassen. Außerdem sollen das amtliche Kilometergeld – sowohl für Pkws, als auch für Motor- und Fahrräder – auf 50 Cent und die für die Umsatzsteuerbefreiung maßgebliche Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Ꞓ steigen. Einkommensschwache Familien werden über das Jahr 2024 hinaus eine monatliche Sonderzahlung von 60 Ꞓ pro Kind – für Kinder bis zum 18. Lebensjahr – erhalten, sofern sie Anspruch auf einen Alleinerzieher- bzw. Alleinverdienerabsetzbetrag haben. Auch die in der Reisegebührenvorschrift verankerten Tages- und Nächtigungsgelder sowie Beförderungszuschüsse sollen angehoben werden.

Insgesamt werden die Steuerzahler:innen durch die Abschaffung der kalten Progression im kommenden Jahr gemäß den Erläuterungen um 1,99 Mrd. Ꞓ entlastet, wobei 1,34 Mio. Ꞓ auf die automatische Zweidrittel-Anpassung aller Steuertarifstufen entfallen. Die Opposition beklagte im Ausschuss die kurzfristige Vorlage des Gesetzes und urgierte mehr Informationen.

NEUERUNGEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST

Auch die Dienstrechts-Novelle 2024 wurde von ÖVP und Grünen in Form eines Ausschussantrags vorgelegt und damit das parlamentarische Verfahren abgekürzt. Sie enthält zahlreiche Neuerungen für den öffentlichen Dienst, die von einer verpflichtenden Management-Ausbildung für Führungskräfte über Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung bis hin zu einer besseren Bezahlung von Gesundheits- und Pflegepersonal in Justizanstalten bzw. im Maßnahmenvollzug reichen.

Wie im ASVG-Bereich bereits gesetzlich verankert, sollen außerdem auch öffentlich Bedienstete die Möglichkeit erhalten, ihr (minderjähriges) Kind bis zu vier Wochen bei einem stationären Rehabilitationsaufenthalt zu begleiten. Zudem werden das Ausschreibungsgesetz und das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz adaptiert und erstmals die Nebentätigkeit von Vertragsbediensteten geregelt. Weitere Punkte betreffen Verbesserungen bei Reisegebührensätzen, die Erleichterung des Quereinstiegs in den Lehrberuf an Sonderschulen und besoldungsrechtliche Begleitregelungen zur vor kurzem beschlossenen Weiterentwicklung der Pädagoginnen- und Pädagogenausbildung.

Auch bei dieser Initiative gab es im Budgetausschuss Kritik an der Vorgangsweise, wobei die SPÖ dem Entwurf letztlich zustimmte.

WAHL DER MITGLIEDER DES PARLAMENTARISCHEN DATENSCHUTZKOMITEES

Schließt der Hauptausschuss seine Beratungen rechtzeitig ab, wird auch die Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Datenschutzkomitees auf der Tagesordnung stehen. Er tritt voraussichtlich unmittelbar vor der Nationalratssitzung zusammen, um einen Gesamtvorschlag zu erstatten. Für eine Wahl benötigt dieser Vorschlag eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und die Zustimmung des Bundesrats, ebenfalls mit Zweidrittelmehrheit. Zu wählen sind laut Datenschutzgesetz zwischen drei und sechs Mitglieder, die Funktionsperiode beginnt mit 1. Jänner 2025 und beträgt fünf Jahre. Die Bewerbungsfrist endete am 30. August.

Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wird ab 2025 als Aufsichtsbehörde für den Nationalrat, den Bundesrat, den Rechnungshof und die Volksanwaltschaft in Angelegenheiten des Datenschutzes fungieren. Per Landesverfassungsgesetz kann es auch für Landtage, Landesrechnungshöfe und Landesvolksanwälte zuständig gemacht werden. Anlass für dessen Einrichtung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach die EU-Datenschutz-Grundverordnung auch für Parlamente gilt. Die Mitglieder des Komitees sollen ihr Amt neben ihrer beruflichen Tätigkeit ausüben, genauere Bestimmungen – etwa in Bezug auf notwendige Qualifikationen und Unvereinbarkeiten – sind im Datenschutzgesetz verankert.

BEHÖRDLICHE ERMITTLUNGEN GEGEN ABGEORDNETEN MARKUS LEINFELLNER

Beendet wird der Sitzungstag am Mittwoch aller Voraussicht nach mit einer Abstimmung über ein Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft Graz betreffend FPÖ-Abgeordneten Markus Leinfellner. Dabei geht es um Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Verhetzung. Leinfellner soll bei einer Schuldiskussion in Graz im Vorfeld der EU-Wahl gesagt haben, dass Menschen, die Schweinefleisch essen, weniger dazu neigen würden, sich in die Luft zu sprengen als andere, wie Medien berichteten. Voraussetzung für die Aufnahme dieses Punkts auf die Tagesordnung ist der rechtzeitige Abschluss der Beratungen im Immunitätsausschuss. Dieser wird wie der Hauptausschuss vor der Nationalratssitzung zusammentreten. (Schluss TOP im Nationalrat) mbu/gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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