Budgetausschuss bringt auch Progressionsabgeltungsgesetz 2025 und umfangreiche Dienstrechtsnovelle auf den Weg
Budgetausschuss bringt auch Progressionsabgeltungsgesetz 2025 und umfangreiche Dienstrechtsnovelle auf den Weg
Opposition kritisiert kurzfristige Vorlage der Gesetzespakete Opposition kritisiert kurzfristige Vorlage der Gesetzespakete
Die Koalitionsparteien haben die heutigen Beratungen über die Pensionserhöhung 2025 im Budgetausschuss des Nationalrats auch dazu genutzt, zwei weitere Gesetzespakete auf den Weg zu bringen. Dabei geht es zum einen um das Progressionsabgeltungsgesetz 2025, auf das sich ÖVP und Grüne in den Grundzügen bereits im Sommer geeinigt hatten. Zum anderen sollen mit der Dienstrechtsnovelle 2024 zahlreiche Detailänderungen für den öffentlichen Dienst erwirkt werden, wobei der Inhalt von Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung über eine verpflichtende Führungskräfte-Ausbildung bis hin zu einer besseren Bezahlung von Gesundheits- und Pflegepersonal in Justizanstalten bzw. im Maßnahmenvollzug reicht.
Kritik in Bezug auf die Vorgangsweise kam von der Opposition. Seitens der FPÖ ortete Gerhard Kaniak „unausgegorene Gesetzesvorschläge auf den letzten Drücker“. Die FPÖ stimmte dennoch bei der Progressionsabgeltung zu. Trotz Zustimmung der SPÖ zur Dienstrechtsnovelle hielt es auch Alois Stöger (SPÖ) für problematisch, in der letzten Sitzung umfangreiche neue Anträge einzubringen. Karin Doppelbauer (NEOS) sprach von einer Missachtung der parlamentarischen Regeln, wodurch nicht einmal Zeit bleibe, sich die Vorschläge genauer anzuschauen.
Vertagt wurden die Verhandlungen über einen Entschließungsantrag der SPÖ: Er zielt darauf ab, die pauschalen Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderungen regelmäßig an die Inflation anzupassen.
ENTLASTUNGSMASSNAHMEN DURCH PROGRESSIONSABGELTUNGSGESETZ 2025
Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 wird festgelegt, wie jene 651 Mio. Ꞓ verteilt werden, die infolge der Abschaffung der kalten Progression im kommenden Jahr für variable Entlastungen der Steuerzahler:innen zur Verfügung stehen. So haben sich ÖVP und Grüne etwa darauf verständigt, die ersten fünf Steuer-Tarifstufen um 3,83 % statt und 3,33 % zu erhöhen sowie sämtliche Absetzbeträge und damit zusammenhängende Beträge wie den Alleinverdiener- und den Alleinerzieherabsetzbetrag, den Verkehrsabsetzbetrag, den Pensionistenabsetzbetrag und die Sozialversicherungs-Rückerstattung um die volle errechnete Jahresinflation von 5 % anzuheben. Gleiches gilt für die Freigrenze für das Jahressechstel. Außerdem wird das amtliche Kilometergeld für beruflich genutzte Privat-Pkws von 42 Cent auf 50 Cent – plus zusätzlich 0,15 Cent für mitbeförderte Personen – angehoben. Derselbe Betrag gilt künftig für Motorräder und Fahrräder. Auch der in der Reisegebührenvorschrift verankerte Beförderungszuschuss sowie die steuerlich anerkannten pauschalen Tages- und Nächtigungsgelder für Inlandsdienstreisen werden von 26,40 Ꞓ auf 30 Ꞓ bzw. von 15 Ꞓ auf 17 Ꞓ steigen.
Weiters ist vorgesehen, die für eine Umsatzsteuerbefreiung maßgebliche Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Ꞓ zu erhöhen und die Kleinunternehmerpauschalierung gemäß Einkommensteuergesetz an diese Grenze anzupassen. Einkommensschwache Familien werden über das Jahr 2024 hinaus eine monatliche Sonderzahlung von 60 Ꞓ pro Kind für Kinder bis zum 18. Lebensjahr erhalten, sofern sie Anspruch auf einen Alleinerzieher- bzw. Alleinverdienerabsetzbetrag haben. Die maßgebliche Einkommensgrenze für den Kinderzuschlag wird dabei für 2024 mit 25.725 Ꞓ festgelegt und künftig automatisch an die Inflation angepasst.
Insgesamt werden die Steuerzahler:innen durch die Abschaffung der kalten Progression im kommenden Jahr gemäß den Erläuterungen um 1,99 Mrd. Ꞓ entlastet, wobei 1,34 Mrd. Ꞓ auf die automatische Zweidrittel-Anpassung aller Steuertarifstufen entfallen.
Im Budgetausschuss stimmte neben ÖVP und Grünen auch die FPÖ für die Materie. Seitens der ÖVP hob etwa Andreas Ottenschläger hervor, dass alle Steuerstufen bis auf die höchste weiter entlastet würden. Den Zuschuss von 60 Ꞓ pro Kind, die Anhebung der Grenze bei Kleinunternehmer:innen oder die Anpassungen beim Kilometergeld begrüßten neben Ottenschläger auch Markus Koza und Jakob Schwarz (beide Grüne). Schwarz zeigte sich erfreut, dass mit den über 650 Mio. Ꞓ ein „sozial gestaffeltes Drittel“ der Abgeltung zustande gekommen sei. Ottenschläger kündigte darüber hinaus an, dass es auf dem Verordnungsweg auch zu einer Neuregelung beim Sachbezug bei Dienstwohnungen kommen werde, wodurch die Rahmenbedingungen beispielsweise für Mitarbeiter:innen im Tourismus verbessert werden würden.
Hubert Fuchs (FPÖ) ortete zwar ein kompliziertes Prozedere in der Aufteilung der Drittel der Abgeltung, konnte aber einigen Maßnahmen wie beispielsweise der Anhebung des Kilometergelds etwas abgewinnen. Ähnlich wie Fuchs wies zu diesem Thema auch Alois Stöger (SPÖ) auf Forderungen hin, das Kilometergeld noch weiter anzuheben. Karin Doppelbauer (NEOS) betonte, dass sie die Umverteilung über das dritte Drittel nicht zielführend finde. Sie forderte außerdem ein, bis zum Plenum eine Wirkungsfolgenabschätzung vorzulegen. Gut finde sie aber etwa die Anhebung der Pauschalierung für Kleinunternehmer:innen. Ein „zu großzügiges Kilometergeld“ brauche es aus ihrer Sicht nicht, meinte sie zu diesem Thema.
Der Zugang, das dritte Drittel eigens zu verteilen sei mittlerweile auch Vorbild für andere Länder, sagte Finanzminister Magnus Brunner. Es sei international ein Vorzeigemodell bei der Abgeltung der kalten Progression, führte ein Experte des Ministeriums aus.
SPÖ WILL STEUERFREIBETRÄGE FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN VALORISIEREN
Vertagt hat der Budgetausschuss die Beratungen über einen Entschließungsantrag der SPÖ (4137/A(E)), der darauf abzielt, die pauschalen Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderung nachträglich zu valorisieren und künftig automatisch an die Inflation anzupassen. Die Höhe des Freibetrags hängt vom Grad der Behinderung ab und beträgt beispielsweise bei einer 25-prozentigen Beeinträchtigung 124 Ꞓ pro Jahr. Diese dringend notwendige Erleichterung sei bei den Steueranpassungen 2022 einfach vergessen worden, machte Eva Maria Holzleitner (SPÖ) geltend. Für die Zielgruppe wäre sie aber eine extrem wichtig Entlastung.
Für die Vertagung sprachen sich ÖVP und Grüne aus. Der Antrag gehe zwar in die richtige Richtung, müsse aber noch diskutiert werden, meinte dazu Angela Baumgartner (ÖVP). Zugleich wies sie auf andere Entlastungen wie etwa die erhöhte Familienbeihilfe in diesem Bereich hin. Grundsätzliche Zustimmung zur Forderung der automatischen Inflationsanpassung für diese Freibeträge signalisierten Gerhard Kaniak (FPÖ) und Karin Doppelbauer (NEOS).
DIENSTRECHTS-NOVELLE 2024 MIT REIHE VON DETAILÄNDERUNGEN
Wie bei Dienstrechts-Novellen üblich, enthält auch die Dienstrechts-Novelle 2024 eine Reihe von Detailänderungen für den öffentlichen Dienst. So ist etwa vorgesehen, Empfehlungen der beim Europarat eingerichteten Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) Rechnung zu tragen und beispielsweise den Begriff „Interessenkonflikte“ klarer zu definieren und die bestehenden Regelungen für Folgebeschäftigungen – also etwa für einen Wechsel vom öffentlichen Dienst in ein privates Unternehmen – nachzuschärfen. Außerdem sind Sektionschef:innen sowie Gruppen- und Abteilungsleiterinnen künftig grundsätzlich verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren eine Führungskräfte-Ausbildung zu absolvieren, wobei es im Zuge dieses Management-Trainings einen Themenschwerpunkt „Compliance“ geben wird. Ziel sind eine Professionalisierung und eine gleichbleibende Qualität bei der Wahrnehmung von Führungsaufgaben im Bundesdienst.
Diverse Adaptierungen sind weiters im Ausschreibungsgesetz vorgesehen. Sie dienen insbesondere Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen, wobei gemäß den Erläuterungen an Objektivität und Transparenz im Rahmen von Ausschreibungsverfahren nicht gerüttelt werden soll. Erstmals wird überdies die Nebentätigkeit von Vertragsbediensteten – angelehnt an die Bestimmungen für Beamt:innen – geregelt.
Wie im ASVG-Bereich bereits gesetzlich verankert, werden mit der Gesetzesnovelle auch öffentlich Bedienstete die Möglichkeit erhalten, ihr (minderjähriges) Kind bis zu vier Wochen bei einem stationären Rehabilitationsaufenthalt zu begleiten. Zudem kommt es zu Verbesserungen bei den Reisegebührensätzen für Auslandsdienstreisen und bei der Benützung von Nachtzügen bzw. der Ersten Wagenklasse. Bedienstete, denen der Führerschein entzogen oder denen gegenüber ein Waffenverbot verhängt wurde, müssen das künftig der Dienstbehörde melden, wenn entsprechende Berechtigungen auch im dienstlichen Alltag eine bedeutende Rolle spielen.
Um Rekrutierungsproblemen entgegenzuwirken, wird die Bezahlung von Gesundheits- und Krankenpflegepersonal im Bereich der Justizanstalten (etwa im Maßnahmenvollzug) und den Heeressanitätszentren verbessert. Außerdem wird Institutsleiter:innen an Pädagogischen Hochschulen künftig ermöglicht, sich Forschungstätigkeiten zu widmen. Im Bereich der inklusiven Pädagogik an Sonderschulen wird der Quereinstieg in den Lehrberuf erleichtert. Ebenso haben sich die Koalitionsparteien auf besoldungsrechtliche Begleitregelungen zur vor kurzem beschlossenen Weiterentwicklung der Pädagoginnen- und Pädagogenausbildung geeinigt.
Im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz wird sprachlich berücksichtigt, dass es nicht nur zu einer Diskriminierung von Frauen bzw. Männern kommen kann, sondern auch andere geschlechtsbezogene Diskriminierungen – etwa von nicht-binären Personen – auftreten können. Zudem wird der Fortbestand von Kontaktfrauen (Frauenbeauftragten) vom Greifen des Frauenförderungsgebotes entkoppelt.
Neben ÖVP und Grünen sprach sich auch die SPÖ für die Novelle aus. Seitens der NEOS mahnte Karin Doppelbauer eine Wirkungsfolgenabschätzung ein. Staatssekretärin Andrea Mayer sieht in der Novelle einen wichtigen Baustein zur Attraktivierung des öffentlichen Diensts, auch im Hinblick auf Herausforderungen etwa durch den demografischen Wandel. Sie hob aus der Novelle unter anderem die Führungskräfte-Ausbildung, die Attraktivierung der Besoldung in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie Erleichterungen im Bildungsbereich hervor. (Schluss Budgetausschuss) gs/mbu
HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.
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