AK 2: Das können Sie tun, wenn der Urlaub verpatzt war!

AK 2: Das können Sie tun, wenn der Urlaub verpatzt war!

FLUG STORNIERT, ANNULLIERT ODER VERSPÄTET, ÄRGER MIT URLAUBS-UNTERKÜNFTEN … – FÜR VIELE WAR DER URLAUB GETRÜBT. DAS ZEIGT EINE DETAILLIERTE AK-ANALYSE VON 252 REISEBESCHWERDEN. REISENDE HABEN RECHTE UND SOLLEN SICH NICHT ABSPEISEN LASSEN, RÄT DIE AK.

 

   VERPATZTER URLAUB – DAS KÖNNEN SIE TUN:

   + ANSPRÜCHE EINFORDERN: Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche geltend, am besten mit einem eingeschriebenen Brief. Ansprechpartner für Reisemängel bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter. Bei Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung – bei Annullierungen, Überbuchungen oder Verspätungen – müssen Sie sich an die Fluglinie wenden, die den Flug hätte durchführen sollen oder durchgeführt hat. Musterbriefe finden Sie unter wien.arbeiterkammer.at.

 

   + NICHT ABSPEISEN LASSEN: Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Eine Preisminderung ist vom Reiseveranstalter in bar zu leisten. Auch Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechte-Verordnung müssen ausbezahlt werden, außer Sie erklären sich mit einem Gutschein schriftlich einverstanden. 

 

   + WAS GIBT’S ZURÜCK? Orientierung zur Höhe der Preisminderung bei Pauschalreisen bietet die Frankfurter Tabelle. Frankfurter Liste | Arbeiterkammer

 

   + ENTGANGENE URLAUBSFREUDE: Sie können einen Anspruch auf Schadenersatz haben, etwa für entgangene Urlaubsfreude. Dabei muss den Reiseveranstalter oder seine Partner, etwa Fluglinie oder Hotel, ein Verschulden treffen. Ein Beispiel: Durchfallerkrankung durch ein verdorbenes Buffet. Dokumentieren Sie immer genau den Sachverhalt. Ob Schadenersatzanspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab. 

 

    FÜR DEN NÄCHSTEN URLAUB – DAS SOLLTEN SIE WISSEN:

   + BESCHWEREN UND DOKUMENTIEREN: Beanstanden Sie Reisemängel vor Ort. Dokumentieren Sie die Mängel (etwa Fotos, Zeugen, Videos), damit Sie Beweise haben. 

 

   + BUCHEN SIE DIREKT BEIM ANBIETER: Oft gibt es bei Stornierungen bei der Rückerstattung des Reise- oder Flugpreises Probleme, wenn Sie Ihre Reise über ein Online-Vermittlungsportal gebucht haben. Viele Beschwerden zeigen, dass insbesondere bei Flugannullierungen Konsument:innen gerne zwischen Fluglinie und Online-Vermittlungsportal hin- und hergeschickt werden. Dokumentieren Sie auch den Buchungsvorgang – es gibt entsprechende Apps und Softwares am PC, mit denen Sie den Buchungsvorgang mitfilmen können. 

AK Wien – Kommunikation
Mag. Michaela Lexa-Frank
Telefon: +43 664 8454166
E-Mail: michaela.lexa@akwien.at
Website: https://wien.arbeiterkammer.at

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