Der „Bürgeranwalt“: Krankenkasse verweigert Finanzierung für Fortbewegungshilfe

Der „Bürgeranwalt“: Krankenkasse verweigert Finanzierung für Fortbewegungshilfe

Am 31. August um 17.55 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON

Peter Resetarits beschäftigt sich in der jüngsten „Bürgeranwalt“-Ausgabe am Samstag, dem 31. August 2024, um 17.55 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON mit folgenden Fällen:

Auf E-Rollstuhl angewiesen – Warum verweigert die Krankenkasse die Finanzierung?

Der 54-jährige Gerhard R. ist seit 1993 an fortschreitender Muskelatrophie (Muskelschwund) erkrankt, bezieht Pflegestufe 7 und wird durch persönliche Assistenz betreut. Um mobil zu sein, benötigt er einen elektrischen Rollstuhl. Seiner ist mittlerweile 17 Jahre alt und für notwendige Reparaturen gibt es keine Ersatzteile mehr. Jedoch hat die ÖGK die Bewilligung eines neuen E-Rollstuhls ohne medizinische Begründung abgelehnt. Dieses Vorgehen bemängelt Volksanwalt Achitz. Auch Christine A., eine 47-jährige zweifache Mutter, benötigt aufgrund ihrer Erkrankung an Multipler Sklerose einen elektrischen Rollstuhl. Sie sagt, dass sie diesen vor allem für Wege außer Haus braucht. Mangels Barrierefreiheit ihres Wohnhauses wurde diese Fortbewegungshilfe jedoch von der ÖGK abgelehnt, da der elektrische Rollstuhl dadurch nicht uneingeschränkt nutzbar wäre. Auch diese Argumentation wird von Volksanwalt Achitz zurückgewiesen. Der Volksanwalt stellt sich damit klar auf die Seite der beiden Beschwerdeführer.

Wer zahlt Intensivpflege?

Bereits im Juni wurde in „Bürgeranwalt“ über den 19-jährigen Marco J. berichtet. Der junge Mann hat eine schwere neurologische Erkrankung. Dank 24-Stunden-Intensivpflege kann er trotzdem bei seiner Familie leben. Es war aber unklar, welcher Sozialversicherungsträger die beträchtlichen Kosten für die Pflege übernehmen wird. Gibt es für die Familie nun endlich Rechtssicherheit, ob Sohn Marco trotz seiner schweren Erkrankung auch weiterhin zu Hause gepflegt werden kann?

Unterschrift mit Folgen – Hat die Bank ausreichend informiert?

Im Jahr 2019 hat Frau C. einen Kreditantrag ihres damaligen Lebensgefährten unterschrieben. Aufgrund ihrer fehlenden Deutschkenntnisse habe Frau C. damals nicht verstanden, dass sie mit ihrer Unterschrift auch Kreditnehmerin werden soll – sie wurde nicht, wie gesetzlich vorgesehen, vom Bankberater informiert. Der Berater sei ein Freund ihres mittlerweile Ex-Partners gewesen. Nach der Trennung hat ihr Ex-Freund die Zahlungen für den Kredit eingestellt, nun soll Frau C. die übrigen offenen Forderungen von 27.800 Euro bezahlen. Zu Recht? Im Studio kritisiert Rechtsanwältin Therese Frank die Vorgehensweise der Bank.

Aus für Qualzucht in Österreich

Familie H. hat vor vier Jahren eine Französische Bulldogge von einer zertifizierten, österreichischen Züchterin erworben. Was sie damals nicht wusste: Der Hund ist schwer krank, kämpft mit Atemnot und zahlreichen anderen Leiden. Diese gesundheitlichen Probleme sollen die Folgen von sogenannter „Qualzucht“ sein. Die Bulldogge Vigo musste bereits zahlreiche Operationen über sich ergehen lassen. Seither kämpft die Familie dafür, dass die Qualzucht in Österreich verboten wird – mit Erfolg. Im Juli dieses Jahres wurde eine Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen, die Qualzucht in Zukunft verhindern soll.

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