FPÖ präsentierte ORF-Ombudsplattform: „Für ein besseres Programm müssen Fehlentwicklungen aufgezeigt werden!“
FPÖ präsentierte ORF-Ombudsplattform: „Für ein besseres Programm müssen Fehlentwicklungen aufgezeigt werden!“
Freiheitliche stehen Bürgern bei ihrem Unmut über die ORF-Haushaltsabgabe, politisch einseitige Berichterstattung und ORF-Privilegien zur Seite
Im Zuge einer Pressekonferenz präsentierte heute FPÖ-Mediensprecher Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker, MA gemeinsam mit ORF-Stiftungsrat Ing. Peter Westenthaler und Rechtsanwalt MMag. Dr. Michael Schilchegger die „ORF-Ombudsplattform für ein besseres Programm“. Diese Plattform ist unter www.orf-inside.at abrufbar und hat das Ziel, Fehlentwicklungen im ORF aufzuzeigen. Dazu bietet sie auch Bürgern die Möglichkeit, Beschwerden, Anregungen oder Kritik mitzuteilen und steht auch ORF-Mitarbeitern offen, diskret Missstände im Unternehmen anzuvertrauen.
„Der Grund, warum wir uns für die Gründung dieser Ombudsplattform entschieden haben, liegt in den unzähligen Anrufen, Briefen und Mails, die unser FPÖ-Bürgerservice in letzter Zeit von Menschen erreicht haben, die im wahrsten Sinne des Wortes die Nase voll haben von alldem, was in und um den ORF passiert“, erklärte FPÖ-Mediensprecher Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker, MA den Hintergrund. Einerseits herrsche massive Unzufriedenheit über die völlig verfehlte ORF-Haushaltsabgabe, die ÖVP-Medienministerin Raab mit einem „Husch-Pfusch-Gesetz“ in der Hoffnung auf den Weg gebracht habe, dass diese sich schonend auf die ORF-Berichterstattung über die schwarz-grüne Bundesregierung auswirke: „Auf der anderen Seite haben die Bürger zu Recht kein Verständnis dafür, dass der ORF mehr als ein Drittel seines Gesamtbudgets für seinen ‚Privilegienstadl‘ ausgibt, während sie selbst tagtäglich mit den hohen Lebenserhaltungspreisen zu kämpfen haben.“ Keinesfalls wolle die FPÖ, betonte Hafenecker, „ORF-Bashing“ betreiben oder die vielen fleißigen und redlichen ORF-Mitarbeiter angreifen, sondern herausarbeiten, „dass es im ORF ein Durchschnittseinkommen von 67.000 Euro pro Jahr gibt, das nicht durch den Kameramann oder den Beleuchter“ zustande komme, sondern „durch einige wenige am Küniglberg, die es sich in den letzten Jahren gerichtet haben“. Abwärts vom Generaldirektor gebe es „Traumgagen“, etwa für Armin Wolf, den man zum Stellvertreter eines Chefredakteurs gemacht habe, den es gar nicht gibt, nur um ihn in eine hohe Gehaltsklasse zu bringen.
Das „Dankeschön“ für die hohen Gehälter einiger Weniger sehe man in der täglich in der politisch einseitigen ORF-Berichterstattung, für welche die Menschen kein Verständnis haben würden. „Jüngstes Beispiel dafür ist die Art und Weise, wie unterschiedlich Politiker in den bisherigen ORF-Sommergesprächen befragt wurden. Für die einen gab es ein ‚Wohlfühlprogramm‘, während bei unserem FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl an den Themen, die die Österreicher wirklich interessieren, vorbeigefragt wurde. Vielmehr hat sich der ORF-Moderator mit Dingen auseinandergesetzt, die längst gerichtlich geklärt und eingestellt wurden, nur weil er damit einen politischen Spin verfolgt hat. Im Vergleich dazu war es schon bemerkenswert, dass der SPÖ-Chef im Zusammenhang mit der Causa Luger nicht mit dem Faktum konfrontiert wurde, dass er als Bürgermeister sich selbst als seinen Pressesprecher angestellt hat. Wenn Babler seinem Genossen Luger also zu Recht ‚Unmoral‘ vorwirft und ihn zum Rücktritt auffordert, dann hätte ihn daher der ORF eigentlich fragen müssen, warum er nicht selbst zurückgetreten ist – das wurde aber nicht getan“, so Hafenecker. Man habe oft den Eindruck, dass der ORF nicht mehr wie ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, sondern wie eine eigene politische Partei agiere. Beispiele für diese „politische Schlagseite“ seien die „Jubelmeldung“ über gesunkene CO2-Emissionen bei der Einmoderation des ZiB2-Beitrags vor dem Interview mit der grünen Ministerin Gewessler, die pauschale Diffamierung friedlicher Demonstranten gegen die illegale Masseneinwanderung in England als „Rechtsextreme“ und die Beauftragung des SORA-Nachfolgeinstituts für Wahlforschung.
Hinsichtlich der Briefe mit Zahlungsaufforderungen inklusive Inkassogebühren für den ORF-Beitrag, die der ORF offenbar in den letzten Wochen an Bürger verschicke, ortete Hafenecker eine „Wild-West-Manier“: „Diese teils massiven Inkassogebühren basieren auf keiner seriösen Grundlage, viele Bürger warten nämlich noch auf ihre Bescheide, ob sie überhaupt die ORF-‚Zwangssteuer‘ bezahlen müssen. Der ORF will zwar das Geld der Bürger haben, hat sich aber keine Gedanken gemacht, wie er es überhaupt einkassieren will. In knapp einem Monat findet aber die Nationalratswahl statt und Herbert Kickl hat bereits versprochen, dass er als freiheitlicher Volkskanzler die ORF-Haushaltsabgabe ersatzlos abschaffen wird – daher wird auch dieses Problem dann beseitigt sein!“
Großer Unmut, wie aus Briefen direkt von ORF-Mitarbeitern selbst hervorgehe, herrsche auch hinsichtlich Schleichwerbung. „Kaum eine Woche vergeht, in der nicht irgendein ORF-Mitarbeiter sein neues Buch vorstellt oder ein ‚Staatskünstler‘ von Sendung zu Sendung tingelt und dabei sein neues Programm vorstellt“, kritisierte Hafenecker und ging dann auf den Fall der „Initiative Gesundes Österreich“ ein, die Luftfilter vertreibe und im ORF beworben wurde, was sogar die Medienbehörde KommAustria als „Schleichwerbung“ befand. „Zudem hatte diese Initiative eine politische Schlagseite, dabei waren unter anderem Daniel Landau, Sigrid Pilz, die von den Grünen kommt, Rudolf Fussi, Andreas Babler und seine SPÖ-interne ‚Wahlvereinsobfrau‘ Natascha Strobl“, führte Hafenecker weiter aus.
Hinterfragt werden müsse überhaupt auch der „Rechtsextremismus-Spin“, den der ORF in seiner Berichterstattung laufend setzen würde. „Das hat begonnen beim Schussattentat auf den slowakischen Ministerpräsidenten Fico, wo insinuiert wurde, dass dieser aufgrund seiner ‚radikalen‘ Sprache eigentlich selbst schuld daran sei und zieht sich bis zu Berichten am letzten Wochenende zum islamistischen Terrorangriff in Solingen, wo ORF-Korrespondent Pfeiffer meinte, dass die AfD dafür Verantwortung trage. Wenn Korrespondenten oder Redakteure keinen öffentlich-rechtlichen Journalismus mehr betreiben, sondern ihre eigene politische Weltanschauung verbreiten wollen, dann rate ich ihnen, Pressesprecher bei der KPÖ, den Grünen oder einer anderen linken Partei zu werden!“, erklärte Hafenecker und sah insgesamt die Notwendigkeit einer ORF-Reform in Richtung „fairer, gerechter und objektiver Berichterstattung“.
ORF-Stiftungsrat Peter Westenthaler erklärte, warum es so wichtig ist, die zahlreichen Verfehlungen des ORF öffentlich aufzuzeigen. Laut Westenthaler erfülle der Rundfunk seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag nicht, weil ein kleiner Teil der über 3.000 Mitarbeiter „einen politischen und keinen neutralen Auftrag“ erfüllen würde. „Während für die ORF-Spitzen über 35.000 Euro pro Monat an Gehalt locker gemacht werden, agiert der ORF als Inkassounternehmen und zockt über die Haushaltsabgabe jene Menschen ab, die sich das Leben in der Teuerung schon nicht mehr leisten können.“
Westenthaler führte im weiteren Verlauf einige Beispiele an, die den politischen Einfluss so mancher Redakteure aufzeigen und offenbar machen. Der ORF leide unter einem existenziellen Glaubwürdigkeitsproblem. Die Bevölkerung sehe den Sender mittlerweile als Sprachrohr der Regierenden und Mächtigen. „Die ‚Propagandaorgel ORF‘ will offensichtlich die Bevölkerung über die Zuseher politisch aus- und umbilden – dem muss schnellstens ein Ende gesetzt werden. Über die Plattform www.orf-inside.at werden Fehlentwicklungen und Fake-News sowie Hintergründe hinter dem Vorhang hervorgeholt.“
„Ziel ist es, dass in den nächsten Monaten ein neues ORF-Gesetz, nämlich bis zum 1. April 2025, auf die Füße gestellt werden muss, das hat der Verfassungsgerichtshof festgestellt und gefordert. Das zieht unserer Meinung auch eine Neustrukturierung des Unternehmens sich, inklusive einer Neuwahl der Geschäftsführung“, betonte der ORF-Stiftungsrat.
„Wenn man sich mit der Einnahmenstruktur des ORF beschäftigt, dann sind im Finanzplan 2024 aus dem Titel ‚ORF-Haushaltsabgabe‘ 720 Millionen Euro eingeplant. Der ORF bekommt exklusiv zusätzlich indirekt noch staatliche Mittel in Form der Haushaltsabgabe, aber andere Medien eben nicht. Die EU-Kommission als Hüterin des europäischen Wettbewerbsrechts beschäftigt sich aber mit derartigen selektiven Förderungen. Sie ist auch verpflichtet, diese Verträge vorab zu prüfen und zu genehmigen, ansonsten wären sie ja rechtswidrig. Und das hat eine scharfe Konsequenz, nämlich das sogenannte Beihilferecht ‚als scharfes Schwert‘. Alles das, was eigentlich rechtswidrig nicht genehmigt wurde, ist zurückzubezahlen, ähnlich wie bei den Corona-Förderungen“, erklärte Rechtsanwalt Michael Schilchegger.
„In anderen Ländern war es aber üblich, dass solche Beihilfen von der EU-Kommission geprüft und teilweise auch als rechtswidrig erkannt wurden – so prüfte etwa 2006 die Kommission verschiedene ad hoc-Zahlungen in den Niederlanden“, erklärte Schilchegger.
„Auch in Österreich wurde zwischen 2003 bis 2008 schon das mit der Beihilferechtskonformität geprüft, das Verfahren wurde aber 2009 von der Kommission mit Auflagen eingestellt. So wurde der Republik Österreich aufgetragen, das ORF-Gesetz in verschiedenen Punkten zu ändern, wie etwa den öffentlichen Auftrag klarer zu formulieren. Wenn man das nun 15 Jahre später aber ansieht, muss man feststellen, dass sehr viele Auflagen einfach nicht ausreichend im ORF-Gesetz umgesetzt wurden und überdies hält man sich auch nicht ausreichend an diese gesetzlichen Vorgaben“, so der Rechtsanwalt.
„Derzeit gibt es eine Haushaltsabgabe, bei der die Zahl, die die Beiträge bezahlen müssen, viel höher ist. Warum wurde das nun von der Regierung nicht vorab der Kommission als Beihilfe angekündigt? Warum gab es kein Genehmigungsverfahren? Die Regierung sieht deshalb kein beihilferechtliches Problem, da diese Abgabe nach ihrer Ansicht nach dem bisherigen Gebührensystem entspricht. Die Regierung hat aber das Kleingedruckte der allgemeinen Vorgaben, die die EU-Kommission für das Beihilferecht aufgestellt hat, nicht gelesen, so Schilchegger, der drei Ansatzpunkte erwähnte, warum man doch von einer wesentlichen Änderung ausgehen muss.
„So wurden wesentliche Teile des ORF-Gesetzes geändert. Es wurde nicht nur die Haushaltsabgabe neu eingeführt, sondern auch der öffentliche Auftrag verändert. Auch betrifft diese Umstellung nicht nur Haushalte, sondern es wurden massiv auch die Unternehmer in die Pflicht genommen und diese müssen nun abhängig von den Mitarbeitern diese Abgabe bezahlen. Wer mehr Mitarbeiter pro Betriebsstätte hat, zahlt nicht nur einen ORF-Beitrag, sondern gleich mehrere. Die ganz massive Änderung ist aber eine ganz neue Beihilfe, die mit der Haushaltsabgabe zu tun hat, und das ist die sogenannte Kompensation. Damit will man den steuerlichen Nachteil, den der ORF nun gegenüber dem früheren System hat, ausgleichen. Allerdings erfolgt dieser Ausgleich mit staatlichen Mitteln, sprich aus dem Bundesbudget und nicht aus den Mitteln der Gebührenzahler. Wenn das keine neue Beihilfe ist? Und wenn das keine wesentliche Änderung der bisherigen Finanzierungsstruktur ist, was denn dann?“, so Schilchegger.
In den kommenden Tagen werde er nun eine wettbewerbsrechtliche Beschwerde mit einem oberösterreichischen Privatsender bei der EU-Kommission einbringen, damit werde der Sachverhalt der Kommission mit Beschwerde angezeigt. Diese müsse nun die Kommission prüfen und dann entscheiden. „Wenn diese Beschwerde erfolgreich ist, dann wird der ORF verpflichtet werden, die Beiträge, die er aus der Haushaltsabgabe eingenommen hat, zurückzubezahlen. Die Republik Österreich muss dann dafür Sorge tragen, dass diese Rückzahlung gesetzlich dann auch so passiert“, betonte Schilchegger.
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