Zwischenbilanz zur gemeinnützigen Arbeit und Pflichtenkatalog für Asylwerber

Zwischenbilanz zur gemeinnützigen Arbeit und Pflichtenkatalog für Asylwerber

37.000 Stunden von rund 940 Personen in ganz Österreich geleistet – 200 Verweigerern wurde Taschengeld gekürzt – Karner: Wichtige Maßnahmen für funktionierende Grundversorgung

Innenminister Gerhard Karner, der Geschäftsführer der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) Andreas Achrainer sowie Korneuburgs Bürgermeister Christian Gepp zogen am 27. August 2024 die erste Bilanz zum Pflichten- sowie zum Arbeitskatalog für Asylwerber, die beide im Juli 2024 umgesetzt wurden.

„Die Stadt Korneuburg zeigt, wie alle von der gemeinnützigen Arbeit profitieren können: Die Einrichtungen der Grundversorgung, Städte und Gemeinden, aber auch die Gesellschaft und die Betroffenen selbst“, sagte Innenminister Karner. 

GEMEINNÜTZIGE ARBEITEN DURCH ASYLWERBER

Wer in Österreich Unterstützung vom Gemeinwesen erhält, solle auch etwas zurückgeben. Daher beschlossen die Landesräte Ende 2023 die Einführung der Arbeitspflicht in einem entsprechenden Beschluss. Expertinnen und Experten des Innenministeriums erarbeiteten daraufhin die rechtlichen Grundlagen für die Erweiterung der Arbeitspflicht. Damit können von Asylwerbern nun gemeinnützige Arbeiten für Bund, Länder, Gemeinden und Organisationen der öffentlichen Hand, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind, erledigt werden. 

„Die Menschen wollen etwas arbeiten, die Menschen wollen etwas zurückgeben“, sagte BBU-Geschäftsführer Andreas Achrainer. „Es ist wichtig, gerade junge Menschen zu begleiten und ihnen zu zeigen, dass es nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten gibt, und dass wir einen gemeinsamen Weg gehen müssen. Das funktioniert gut und wird auch sehr gut angenommen.“

„Uns war von Anfang an wichtig, dass es einen Mehrwert für die Gemeinde Korneuburg gibt“, sagte Bürgermeister Christian Gepp. „Wir können heute sagen, dass es sich gelohnt hat, dass es für beide Seiten eine sehr positive Erfahrung war und wir freuen uns, dass es auch in Zukunft so weitergeht.“

Bereits seit November 2023 bis Juli 2024 waren 28 Asylwerber in einem Pilotprojekt im Einsatz in Korneuburg und leisteten 541 Stunden Arbeit in der Stadtgemeinde. Aufgabengebiete waren etwa Reinigungsarbeiten im Stadtgebiet, Laubentfernung in Parkanlagen, Baumschnittarbeiten oder Schneeschaufeln. Der Anerkennungsbeitrag für die Arbeiten in der Gemeinde Korneuburg beträgt 4,50 Euro die Stunde, dabei dürfen 110 Euro im Monat nicht überstiegen werden. In der Bundesgrundversorgung wurden seit Umsetzung der Verordnung (20. Juli 2024) rund 37.000 Stunden von rund 940 Personen geleistet. Rund 200 Verweigerern wurde das Taschengeld gekürzt. Hier wird ein Anerkennungsbeitrag von 1,60 Euro pro Stunde geleistet. 

MEHR ALS 1950 TEILNEHMER BEI KURSEN ZU LEITLINIEN UND NORMEN 

Seit dem 3. Juni 2024 müssen alle Asylwerber ab 14 Jahren in Grundversorgungseinrichtungen des Bundes verpflichtend an Schulungen zu Leitlinien und Normen teilnehmen. Dabei stehen drei Schwerpunkte im Fokus: Erstens, Kultur und Umgangsformen, Gleichberechtigung, Rechte und Pflichten. Zweitens, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie drittens, der Kampf gegen Antisemitismus. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird wie bei der Arbeitspflicht das Taschengeld gekürzt. Mehr als 1950 Personen nahmen bisher an diesen Kursen teil. Nur 23 Personen mussten ermahnt werden, fünf Verweigerern wurde das Taschengeld gekürzt. 

„Der Pflichtenkatalog und der erweiterte Arbeitskatalog sind wichtige Maßnahmen für eine funktionierende Grundversorgung. Unser Ziel ist eine strenge und gerechte Grundversorgung, ein strenges Regelwerk und die Bekämpfung von Missbrauch. Das gelingt, wenn wir wie hier in Korneuburg alle an einem Strang ziehen“, betonte Karner.

Bundesministerium für Inneres
Ministerialrat Markus Haindl, BA MA
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