Jollydays GmbH in Konkurs: AK-Konsumentenschutz informiert, was Gutscheinbesitzer:innen jetzt tun können
Jollydays GmbH in Konkurs: AK-Konsumentenschutz informiert, was Gutscheinbesitzer:innen jetzt tun können
DIE JOLLYDAYS GMBH IST MIT 17.8.2024 IN KONKURS. DAS UNTERNEHMEN WAR AUF DIE VERMITTLUNG VON ERLEBNISAKTIVITÄTEN SPEZIALISIERT. ES VERKAUFTE GUTSCHEINE FÜR TAUSENDE VERSCHIEDENE ERLEBNISSE. DIESE WURDEN NACH DER BUCHUNG AUF DER WEBSITE VON JOLLYDAYS VOM JEWEILIGEN ERLEBNISANBIETER EINGELÖST. WER JETZT NOCH AUF GUTSCHEINEN VON JOLLYDAYS SITZT, KANN DIE FORDERUNGEN IM KONKURSVERFAHREN ANMELDEN. DER MASSEVERWALTER ENTSCHEIDET, OB DAS UNTERNEHMEN FORTGEFÜHRT WIRD.
Im Juli beschwerten sich erste Konsument:innen, dass Jollydays-Gutscheine nicht eingelöst wurden. So fanden z.B. ein Rundflug, eine Bootsfahrt, ein Romantik-Dinner oder eine Ausfahrt mit einem Maserati nicht statt, weil der jeweilige Anbieter die Einlösung des Gutscheins ablehnte. Laut Aussagen der Konsument:innen taten die Anbieter das, weil sie von Jollydays schon seit Monaten kein Geld mehr erhalten hatten. Die Konsumentenschützer:innen der AK schrieben an die Jollydays GmbH, aber die Schreiben blieben unbeantwortet.
WELCHE FOLGEN HAT DIE KONKURSERÖFFNUNG?
Arbeiterkammer Oberösterreich
Isabell Falkner
Telefon: +43 (0)664/8237996
E-Mail: falkner.i@akooe.at
Website: https://ooe.arbeiterkammer.at/impressum
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