Partnerschaftliche Betreuung des Babys: AK-Expert:innen beraten zur geteilten Karenz

Partnerschaftliche Betreuung des Babys: AK-Expert:innen beraten zur geteilten Karenz

MÖCHTEN SICH BEIDE ELTERNTEILE GLEICHERMASSEN BEI DER BETREUUNG IHRES BABYS EINBRINGEN, KÖNNEN SIE SICH DIE KARENZ TEILEN. DABEI GIBT ES EINIGE RECHTLICHE ASPEKTE ZU BEACHTEN. DIE ARBEITERKAMMER BERÄT IHRE MITGLIEDER ZU MÖGLICHKEITEN BEI DER GETEILTEN KARENZ UND INFORMIERT ÜBER WICHTIGE FRISTEN. 

Noch immer beziehen in Oberösterreich 81 Prozent der Mütter ganz alleine Kinderbetreuungsgeld und befinden sich demnach in Karenz. Sie tragen somit weiterhin die Hauptlast der Kinderbetreuung. Der Langzeitvergleich im Wiedereinstiegsmonitoring der AK zeigt: Die Dauer der Kinderauszeit bei den Frauen liegt bei zwei Jahren. Bei den Männern beträgt sie knapp zwei Monate. AK-Präsident Andreas Stangl appelliert an die Väter: „Nutzen Sie die geteilte Karenz als Chance, sich partnerschaftlich bei der Kinderbetreuung einzubringen. Die AK steht Ihnen bei rechtlichen Fragen gerne zur Verfügung.“ 
WIE KANN DIE KARENZ AUFGETEILT WERDEN?

Arbeiterkammer Oberösterreich
Isabell Falkner
Telefon: +43 (0)664/8237996
E-Mail: falkner.i@akooe.at
Website: https://ooe.arbeiterkammer.at/impressum

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