Mit dem Notruftelefon ein sicheres Gefühl
Mit dem Notruftelefon ein sicheres Gefühl
LR Teschl-Hofmeister: „Mietkostenzuschuss wurde auf 25 Euro pro Anschluss erhöht“
Das Notruftelefon ist ein wichtiges Instrument, um älteren, kranken oder pflegebedürftigen Personen, die alleine zuhause sind, ein sicheres Gefühl zu vermitteln. „Wenn ein Notfall eintritt und die betroffene Person Hilfe braucht, reicht ein einfacher Druck am Knopf des Funksenders, der am Armband oder an der Halskette angebracht ist, um einen Notruf abzusetzen. Somit wissen die Angehörigen, dass beispielsweise bei einem Sturz oder einem anderen Notfall sofort eine Meldung an die Notrufzentrale ergeht“, erklärt Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Während das stationäre Notruftelefon für Sicherheit zu Hause sorgt, kann mit dem mobilen Notruftelefon zusätzlich auch unterwegs, also außerhalb der eigenen vier Wände, im Garten, bei Einkäufen, etc. ein Notruf abgesetzt werden und über den mobilen Handsender mit der Notrufzentrale Kontakt aufgenommen werden.
Das Notruftelefon kann über die Trägerorganisationen der sozialen Dienste angemietet werden und wird unter bestimmten Voraussetzungen gefördert. „Ich freue mich besonders, dass im Jahr 2023 der Mietkostenzuschuss von 21,03 Euro auf 25 Euro pro Anschluss erhöht werden konnte. Insgesamt wurden somit im vergangenen Jahr 21.213 Monatsmieten mit über 527.000 Euro Mietkostenzuschuss gefördert“, führt die Landesrätin aus. Der Antrag auf Übernahme der Mietkosten eines Notruftelefons ist über die Trägerorganisationen einzubringen. Dazu gehören das Hilfswerk NÖ, die Volkshilfe NÖ, die Caritas der Diözese St. Pölten, die Caritas der Erzdiözese Wien und der Österreichische Rote Kreuz Landesverband NÖ. Zu den Voraussetzungen für einen Mietkostenzuschuss zählen unter anderem ein Hauptwohnsitz in Niederösterreich, der Bezug von Pflegegeld und das Haushaltseinkommen darf gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Zudem benötigt man eine Bestätigung des Hausarztes über die Notwendigkeit eines Notruftelefons.
Nähere Informationen beim Büro LR Teschl-Hofmeister unter 02742/9005-12655, Mag. (FH) Dieter Kraus, und E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
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