AK Oberösterreich: Nein zu höherem Pensionsantrittsalter, ja zu gesünderen Arbeitsplätzen und einem höheren AMS-Budget

AK Oberösterreich: Nein zu höherem Pensionsantrittsalter, ja zu gesünderen Arbeitsplätzen und einem höheren AMS-Budget

WÄHREND MANCHE ORGANISATIONEN UND POLITISCHE VERTRETER:INNEN EIN HÖHERES GESETZLICHES PENSIONSANTRITTSALTER FORDERN, KOMMT DIE AK OBERÖSTERREICH ZU EINEM ANDEREN SCHLUSS: UM DAS PENSIONSSYSTEM AUCH IN ZUKUNFT ZU FINANZIEREN, BRAUCHT ES KEINE ERHÖHUNG DES GESETZLICHEN PENSIONSANTRITTSALTERS. „EINE HÖHERE BESCHÄFTIGUNGSQUOTE WÜRDE DAS PENSIONSSYSTEM NOCH STABILER UND SICHERER MACHEN. STATT DAS PENSIONSALTER ZU ERHÖHEN, BRAUCHT ES ARBEITSBEDINGUNGEN, DIE ARBEITEN BIS ZUR PENSION ERMÖGLICHEN“, SAGT AK-PRÄSIDENT ANDREAS STANGL. BESCHÄFTIGTE HALTEN JETZT SCHON IM BERUF NICHT IMMER BIS ZUM GESETZLICHEN PENSIONSANTRITTSALTER DURCH.  

Die Zahl der Jobsuchenden über 50 Jahren stieg österreichweit im Vergleich zum Vorjahr um acht Prozent, in Oberösterreich um 16,1 Prozent. Das ist der höchste Anstieg im Bundesländervergleich. „Die Diskussion um ein höheres Pensionsantrittsalter muss älteren arbeitslosen Menschen, mit kaum Aussicht auf erneute Beschäftigung, absurd vorkommen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Für ihn liegt klar auf der Hand: Eine höhere Beschäftigungsquote vor allem bei älteren Arbeitnehmer:innen würde die Pensionsausgaben massiv senken. 

Fakt ist: Ein höheres gesetzliches Pensionsantrittsalter führt nicht dazu, dass Menschen auch wirklich in der Lage sind, länger zu arbeiten. So gaben im Arbeitsklima Index der AK Oberösterreich 2023 mehr als ein Drittel der Beschäftigten ab 45 Jahren an, dass sie es für unwahrscheinlich halten, bis 65 in ihrem Beruf durchzuhalten. Dazu kommt, dass die gesunde Lebenserwartung im Jahr 2019 bei Frauen bei 64,7 Jahren und bei Männern bei 63,1 Jahren lag – deutlich unter dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter! 

Nach Berechnungen des „Ageing Reports“ der EU-Kommission werden die Pensionsausgaben in Österreich nur sehr moderat von 13,7 Prozent des Bruttoinlandproduktes im Jahr 2022 auf 14 Prozent des Bruttoinlandproduktes im Jahr 2070 steigen. Die Pensionsausgaben steigen in Österreich zwischen 2022 und 2070 um 0,36 Prozentpunkte, im EU-Durchschnitt um 0,43 Prozentpunkte. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verdienen einen gesicherten Lebensstandard auch im Alter: Wird das Pensionsantrittsalter von 65 auf 67 erhöht, ergibt sich laut Berechnungen der AK Oberösterreich bei einem durchschnittlichen Pensionseinkommen ein Verlust von ungefähr 42.000 Euro über die gesamte Pensionsdauer. „Statt das gesetzliche Pensionsantrittsalter zu erhöhen, um so Pensionskürzungen durch die Hintertür zu fordern, braucht es Maßnahmen, die Beschäftigung überhaupt erst ermöglichen“, so Stangl. Würde man vollzeittaugliche, ganzjährige Kinderbetreuungsplätze ausbauen, einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenbetreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag schaffen, sowie öffentliche Pflege- und Betreuungseinrichtungen ausbauen, so würde vor allem die Frauenerwerbsquote anheben. 

Weiters fordert die Arbeiterkammer Oberösterreich: 

* NEIN ZUR ERHÖHUNG DES PENSIONSANTRITTSALTERS: Ein höheres gesetzliches Pensionsantrittsalters bedeutet über Abschläge Pensionskürzungen durch die Hintertür.
* RAUF MIT DEM AMS-BUDGET: Die beste Pensionspolitik ist eine gute, aktive Arbeitsmarktpolitik. Um für Vollbeschäftigung zu sorgen, braucht es ausreichend AMS-Budget. Eine höhere Beschäftigungsquote bei älteren Arbeitnehmer:innen würde die Pensionsausgaben massiv senken.
* PENSIONSSYSTEM IN DIE VERFASSUNG: Das Pensionssystem gehört mitsamt dem klaren Bekenntnis zum Umlageverfahren und zur Ausfallshaftung des Bundes verfassungsrechtlich verankert.

* GESÜNDERE ARBEITSPLÄTZE durch verbesserte Arbeitsbedingungen 

Arbeiterkammer Oberösterreich – Kommunikation
Mag. Michael Petermair
+43 (0)50 6906 2190
michael.petermair@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender