Stadt Graz verhindert leistbares Wohnen
Stadt Graz verhindert leistbares Wohnen
VÖPE Steiermark und die Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder WKO fordern die gesetzliche Frist von 18 Monaten für die Entwicklung von Bebauungsplänen auf 12 Monate zu reduzieren.
Bereits zum zweiten Mal wurde die Stadt Graz vom Höchstgericht für die Nichteinhaltung der 18 Monate Frist für die Erstellung eines Bebauungsplanes verurteilt. Die Ankündigung der Vizebürgermeisterin Judith Schwentner diese Frist zu verlängern, wird von den Immobilienentwicklern als gefährliche Drohung wahrgenommen. Im Gegenteil, die derzeitige Frist von 18 Monaten, sprich 500 Tagen, muss insbesondere im Sinne einer Schaffung von leistbarem Wohnraum auf maximal 12 Monate reduziert werden.
Christopher Pongratz, VÖPE Präsidiumsmitglied: „Das derzeitige wirtschaftliche Umfeld, insbesondere die hohe Zinsbelastung für unsere Branche, zwingt uns eine kürzere Frist einzufordern. Wir benötigen rasche und zuverlässige Planungssicherheit für unsere Projekte, um leistbaren Wohnraum schaffen zu können. Je länger die Stadt braucht, desto teurer wird der Wohnraum für die zukünftigen Bewohner – Stichwort Zinsen. Es muss also im Sinne der verantwortlichen Organe aus Politik und Stadtplanung sein, die Verfahren zu verkürzen, um überhaupt leistbares Wohnen gewährleisten zu können. Die derzeitige Situation in Graz ist nicht tragbar.“
Gerald Gollenz, Fachverbandsobmann der Immobilientreuhänder: „Der Zugang der Stadt Graz, dass ein Bebauungsplan bereits beinahe einem Einreichplan gerecht wird, ist falsch. Wir brauchen Bebauungspläne, die flexiblere Gestaltungmöglichkeiten zulassen. Insbesondere wenn wir auf aktuelle Entwicklungen rasch reagieren müssen. Sollte die Behörde aufgrund der Anträge überbelastet sein, so verfügen wir über exzellente Raumplaner in der Steiermark. Es wäre daher mehr als sinnvoll, dass diese von der Stadt Graz für eine raschere Abwicklung der Bebauungspläne beauftragt werden.“
VÖPE – Vereinigung Österreichischer Projektentwickler
Christopher Pongratz, Präsidiumsmitglied
M: Christopher.Pongratz@pongratz.at; T: +43 664 6195905
ALBA Communications – Mag. Alexandra Seyer-Gmeinbauer
M: a.seyer@albacommunications.at; T: +43 664 1329993
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender