VSV/Holzinger: Heimliche Preisexplosion – Anzeige gegen EVN eingebracht!

VSV/Holzinger: Heimliche Preisexplosion – Anzeige gegen EVN eingebracht!

EVN teilte eklatante Preiserhöhungen Kunden offenbar mit Absicht nicht mit

Im Herbst 2022 erhöhte der niederösterreichische Landesenergieversorger EVN AG seine Preise für seine Bestandskunden für Strom und Gas um bis zu 500%. Entgegen gesetzlichen Bestimmungen (§ 80 Abs 2a ElWOG und § 125 (2) GWG), sowie der Erfordernisse aus EVN-eigenen Informations- und Preisblättern, wurden die Privat- und Firmenkunden jedoch nicht rechtzeitig vor der Preiserhöhung über diese in Kenntnis gesetzt.  Dadurch war es den Kunden nicht möglich ihr Sonderkündigungsrecht bzw. ihr Recht auf Widerspruch wahrzunehmen und zu günstigeren Lieferanten zu wechseln.

NACHZAHLUNGEN JENSEITS VON GUT UND BÖSE

Erst als rd. 800.000 Strom- und 280.000 Gaskunden der EVN in ihrer Jahresabrechnung mit teils horrenden Nachzahlungen konfrontiert wurden, erfolgte auch indirekt die Information der Kunden über die Preiserhöhungen.

_ „Auch wenn man es in der Chefetage der EVN nicht glauben mag: 4 – 8.000€ Nachzahlung auf der Energierechnung, das können sich weder Privathaushalte noch die von uns ebenfalls vertretenen KUMs einfach so leisten. Entscheidend ist aber, dass die EVN ihren gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Möglicherweise hat man es sogar bewusst unterlassen, die Kunden zu informieren, um einen Wechsel zu günstigeren Anbietern zu verhindern.“_ so VSV-Obfrau Daniela Holzinger.

DER VERBRAUCHERSCHUTZVEREIN ERSTATTETE DESHALB STRAFANZEIGE BEI DER WIRTSCHAFTS- UND KORRUPTIONSSTAATSANWALTSCHAFT (WKSTA).
Betroffenen EVN-Kunden (Privathaushalte, sowie Klein- und Mittelbetriebe) können sich jederzeit beim Verbraucherschutzverein melden. Der VSV unterstützt Betroffene bei Feststellungsklagen, dass die Preiserhöhung unzulässig ist.

Verbraucherschutzverein
Daniela Holzinger-Vogtenhuber BA
Obfrau VSV
06502110878
d.holzinger@verbraucherschutzverein.at

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