“Papamonat” für Zivildiener passiert Nationalrat

“Papamonat” für Zivildiener passiert Nationalrat

Grünes Licht auch für Änderung des E-Government-Gesetzes und Ausnahme für Tourismuswerbung im Medientransparenzgesetz

Im weiteren Verlauf des heutigen Nationalratstages gaben die Abgeordneten grünes Licht für drei weitere Vorlagen der Koalition. So befürworteten sie eine Novelle zum Zivildienstgesetz, mit der Zivildiener Anspruch auf einen “Papamonat” bei der Geburt eines Kindes erhalten. Zudem kann der Zivildienst künftig bei besonderen wirtschaftlichen oder familiären Gründen einmal unterbrochen und geteilt werden. Weitere Regelungen umfassen unter anderem die Ausweitung der bevorzugten Zivildienstorganisationen und eine Ermächtigung für fachärztliche Untersuchungen.

Ebenso machten die Abgeordneten den Weg frei für eine Änderung des E-Government-Gesetzes. Damit werden die rechtlichen Grundlagen für weitere Digitalisierungsschritte in der Verwaltung geschaffen. Kernpunkte umfassen etwa eine ausdrückliche Verpflichtung für Verantwortliche des öffentlichen Bereichs, miteinander digital zu kommunizieren.

Eine Ausweitung der Ausnahmeregelung für Tourismuswerbung im Ausland im Medientransparenzgesetz nahm ebenso ihre Hürde im Nationalrat. Am Ende des Tages debattierten die Abgeordneten schließlich zahlreiche Berichte des Rechnungshofes und nahmen diese einstimmig zur Kenntnis.

“PAPAMONAT” FÜR ZIVILDIENER

Mit der von der Regierung vorgeschlagenen Novelle zum Zivildienstgesetz soll der Kreis der bevorzugten Zivildienstorganisationen um Einrichtungen der Altenbetreuung und Krankenanstalten erweitert werden. Außerdem ist vorgesehen, Zivildienern bei besonders berücksichtigungswürdigen wirtschaftlichen oder familiären Gründen eine einmalige Teilung des Zivildienstes zu ermöglichen. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Vereinbarung mit der gewünschten Zivildiensteinrichtung. Weiters sollen Zivildiener bei der Geburt eines Kindes künftig einen “Papamonat” in Anspruch nehmen können. Auf die steigende Zahl an Nichtantritten des Zivildiensts aus medizinischen Gründen wird auch reagiert. Dazu wird eine Ermächtigung für die Zivildienstserviceagentur vorgesehen, fachärztliche Untersuchungen zu beauftragen. Wer – etwa infolge einer Katastrophe oder eines besonderen Notstands – einen außerordentlichen Zivildienst leisten muss, wird in Hinkunft aufs Jahr gerechnet 30 Tage Dienstfreistellung erhalten. Die entsprechende Regierungsvorlage wurde mehrheitlich angenommen.

Von den Verbesserungen der Bundesregierung für den Zivildienst wie die höhere Grundvergütung oder das kostenfreie Klimaticket berichtete Lukas Brandweiner (ÖVP) und bezeichnete den Tag des Beschlusses als “Freudentag für den Zivildienst”.

Zustimmung signalisierte Michael Seemayer (SPÖ), bezweifelte aber, dass sich die Gesetzesänderung den tatsächlichen Herausforderungen widme und dadurch der Zivildienst attraktiver werde. So forderte er etwa, sich die Gründe für die zunehmende Untauglichkeit anzuschauen und mahnte Maßnahmen für eine bessere Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ein.

Mit der Gesetzesänderung werde der Zivildienst modernisiert, attraktiviert und an das 21. Jahrhundert angepasst, begrüßte auch David Stögmüller (Grüne) die Änderung für die “tragende Säule unseres Sozialsystems”.

Von einem “Pflaster” für ein System, das nicht funktioniere, statt einer Reform, sprach Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS). Zwar befürwortete er Teile wie die Einführung des “Papamonats”, bemängelte aber, dass das Gesundheitssystem von Zivildienern abhängig gemacht wurde und dass nun nicht das Gesundheitssystem reformiert werde.

WEITERENTWICKLUNGEN BEIM E-GOVERNMENT

Mit einer Änderung des E-Government-Gesetzes sollen die rechtlichen Grundlagen für weitere Digitalisierungsschritte in der Verwaltung geschaffen werden. Kernpunkte des Antrags von ÖVP und Grünen umfassen etwa eine ausdrückliche Verpflichtung für Verantwortliche des öffentlichen Bereichs, miteinander digital zu kommunizieren. Aber auch eine Wahlfreiheit der Kommunikationsform von Bürger:innen mit öffentlichen Stellen ist vorgesehen. Bei der E-ID-Registrierung bzw. für die ID Austria soll künftig auf ein bereits registriertes Foto vom Reisepass bzw. Personalausweis oder der E-Card zurückgegriffen werden können. Darüber hinaus soll klargestellt werden, dass einem elektronischen Ausweis die Rechtsqualität und Verwendungsmöglichkeit eines amtlichen Lichtbildausweises gegenüber Behörden und Gerichten zukommt. Die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen.

Als “Anti-E-Government-Gesetz” bezeichnete Gerald Loacker (NEOS) die Gesetzesänderung und forderte, dass nicht alles in Papierform angeboten werden müsse. Dies sei “rückgewandt” und “billiger Populismus”.

Für den pragmatischen Zugang der ÖVP einer Wahlfreiheit für Bürger:innen zwischen analogen und digitalen Zugängen, bei der es keine Nachteile geben dürfe, sprach sich hingegen Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) aus und begrüßte die vorgesehenen weiteren Digitalisierungsschritte der öffentlichen Verwaltung.

Die Gesetzesänderung unterstützte aufgrund ihrer “praktischen” Elemente Katharina Kucharowits (SPÖ) und betonte ebenfalls die Bedeutung einer Wahlfreiheit der Kommunikationsart. In diesem Zuge kritisierte sie, dass es derzeit aber keine Wahlfreiheit etwa beim Handwerkerbonus gebe.

Die Digitalisierung bei den Behördenwegen und der Kommunikation zwischen den Behördern befürwortete Gerhard Deimek (FPÖ) und befand es ebenso wichtig, analoge Schnittstellen für Bürger:innen weiter zu gewährleisten.

Digitale Lösungen kommen bei den Menschen an, meinte Süleyman Zorba (Grüne) mit Verweis auf die Nutzungszahlen des digitalen Amts und von Finanzonline. Die Vorlage sei ein weiterer Schritt zur Digitalisierung der Verwaltung.

Österreich sei heute ein “Frontrunner” in der Digitalisierung, meinte Digitalisierungsstaatssekretärin Claudia Plakolm anlässlich des 20. Geburtstags des E-Governments in Österreich. Die Novelle sei im Interesse der Bürger:innen und bringe die rechtliche Grundlage für die weitere Digitalisierung der Verwaltung und der digitalen Transformation. Zudem werde die Wahlfreiheit der Bürger:innen gewährleistet, wie sie mit der Verwaltung kommunizieren möchten. Diese werde künftig etwa auch beim Handwerkerbonus ermöglicht, meinte sie in Richtung der SPÖ.

AUSNAHME FÜR TOURISMUSWERBUNG IM MEDIENTRANSPARENZGESETZ

Zur Sicherstellung von Transparenz verpflichtet das Medientransparenzgesetz die öffentliche Hand, Inserate und andere entgeltliche Werbeleistungen in regelmäßigen Abständen zu melden. Davon ausgenommen ist im Ausland verbreitete Tourismuswerbung, die den ausschließlichen Zweck hat, ausländische Gäste anzusprechen. Allerdings gilt diese Ausnahme derzeit nur für klassische Inserate und Sponsoring in TV, Radio, Printmedien und im Online-Bereich, nicht aber für Werbebotschaften auf Plakaten, in Kinos, in nicht periodischen Druckwerken, auf Public Screens, auf Wänden und auf anderen Werbeträgern. Nun sollen mittels Gesetzesantrag der Koalition auch diese Werbeformen – rückwirkend mit Anfang 2024 – in die Ausnahmeregelung mit einbezogen werden. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

Auf die Bedeutung des Tourismus für Wirtschaft und Gesellschaft wies Tourismusstaatssekretärin Susanne Kraus-Winkler hin. Mit der vorliegenden Regelung würden die Ausnahmen, die bis 2024 für touristische Auslandswerbung gegolten haben, fortgesetzt. Die Missbrauchsgefahr sei dabei “ausgesprochen gering” angesichts der unterschiedlichen Rechenschaftspflichten, hob die Staatssekretärin hervor. Zudem verwies sie auf die vielen durch die Bundesregierung gesetzten Maßnahmen, wie im Bereich der Digitalisierung oder zur Erstellung eines zukunftsfitten Winterangebots angesichts des Klimawandels.

Die Österreich-Werbung sei dafür da, um zu arbeiten und nicht Bürokratie zu machen, begrüßte Gabriel Obernosterer (ÖVP) die vorliegenden Änderungen. Für Interessierte sei der Medienplan ohnedies öffentlich einsehbar. Zudem begrüßte der Mandatar die Neuregelung des Sachbezugs bei Dienstwohnungen als wichtigen Schritt zur Unterstützung der Tourismusbetriebe. Die Bedeutung der Förderung von Tourismusbetrieben während der COVID-19-Pandemie hob Franz Hörl (ÖVP) hervor.

Die Ausnahmen für die Tourismuswerbung befand Melanie Erasim (SPÖ) als zu weit, da diese jegliche Transparenz in diesem Bereich außer Kraft setzen würden. Zudem erneuerte sie Forderungen der SPÖ im Tourismus, wie die Modernisierung der Lehrlingsausbildung oder Verbesserungen für die Beschäftigten in diesem Bereich.

Wertschätzung gegenüber dem Tourismus und seinen Beschäftigten vermisste Reinhold Einwallner (SPÖ) seitens der Bundesregierung und kritisierte die Vertagung von Oppositionsinitiativen im Tourismusausschuss seitens der Koalition.

Der Antrag zeige, dass Transparenz im Widerspruch zu schwarz-grüner Regierungsarbeit stehe, kritisierte Thomas Spalt (FPÖ) einen Bürokratieabbau auf Kosten der Transparenz. “Unglaublich viele Baustellen” ortete Gerald Hauser (FPÖ) im Tourismusbereich und erneuerte freiheitliche Forderungen wie die Förderung der Erhaltung von Wanderwegen oder die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Betriebe. “Unter dem Strich” hätte mehr für den Tourismus erreicht werden können, meinte er.

Von der Verlängerung einer Ausnahme sprach Barbara Neßler (Grüne) und betonte, dass durch verschärfte Transparenzbestimmungen der Missbrauch öffentlicher Inserate abgestellt werden konnte. Zudem betonte sie die Bedeutung der Renaturierung für den Tourismus, da Gäste wegen der “Schönheit der Natur” in Österreich Urlaub machen würden.

Tourismus müsse als Ganzes gedacht und der Kostenfaktor Arbeit gesenkt werden, forderte Josef Schellhorn (NEOS). Zudem brauche es ein Bundesraumordnungsrahmengesetz, meinte er.

13 RECHNUNGSHOFBERICHTE ZU BREITEM THEMENSPEKTRUM

Zum Ende des Sitzungstages debattierten die Abgeordneten eine Reihe von Rechnungshofberichten, die einstimmig zur Kenntnis genommen wurden. Diese befassten sich etwa mit dem Bundesverwaltungsgericht, bei dem das Prüforgan vor allem die langen Verfahrensdauern bemängelt, den Resozialisierungsmaßnahmen sowie dem Straf- und Maßnahmenvollzug, wo unter anderem die Überbelegung der Justizanstalten festgehalten wurde, den wohnrechtlichen Schlichtungsstellen mit den Schwerpunkten Innsbruck und Salzburg und dem Gewalt- und Opferschutz von Frauen, dem grundsätzlich eine positive Entwicklung, jedoch auch Verbesserungsbedarf attestiert wurde.

Auf dem Prüfstand standen auch die Bildungsdirektionen, deren Hauptproblem die Kompetenzzersplitterung darstelle, das laut Rechnungshof mangelnde administrative Unterstützungspersonal an Pflichtschulen, der Schulbetrieb während der COVID-19-Pandemie sowie die Österreichische Akademie der Wissenschaften, bei der unter anderem Verbesserungsbedarf im Bereich der Transparenz des Mitteleinsatzes des Bundes geortet wurde. Weiters auf der Tagesordnung standen Rechnungshofberichte zur Filmakademie Wien, zur FFoQSI GmbH – Austrian Competence Centre for Feed and Food Quality, Safety and Innovation, zu Gesellschafterzuschüssen an die Österreichische Mensen-Betriebsgesellschaft m.b.H. sowie zum Österreichischen Hochschulraum. (Schluss Nationalrat) pst/wit

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