Nationalrat beendet mit 9. Juli seine ordentliche Tagung 2023/24

Nationalrat beendet mit 9. Juli seine ordentliche Tagung 2023/24

Unvereinbarkeitsausschuss setzt Arbeit über Sommer fort, SPÖ-Antrag zu Weiterarbeit des Justizausschusses abgelehnt

Eine Reihe von Geschäftsordnungsaktivitäten prägte die Zuweisungssitzung, die auf die heutige reguläre Nationalratssitzung folgte. Die Abgeordneten sprachen sich einstimmig für einen Antrag aller fünf Fraktionen aus, Bundespräsident Alexander van der Bellen zu ersuchen, die ordentliche Tagung 2023/2024 der XXVII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates mit Ablauf des 9. Juli 2024 für beendet zu erklären.

Als Tagungsbeginn nach der Sommerpause ist der 10. September vorgesehen. Die nächste reguläre Nationalratssitzung soll am 18. September stattfinden. Während der offiziellen tagungsfreien Zeit kann der Nationalrat jederzeit zu Sondersitzungen bzw. außerordentlichen Tagungen einberufen werden, wenn ein Drittel der Abgeordneten, die Regierung oder der Bundesrat es verlangen.

UNVEREINBARKEITSAUSSCHUSS WIRD SICH MIT MÖGLICHER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT VON KLUBOBMANN KICKL BEFASSEN

Die SPÖ verdächtigt FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl, unvollständige oder unrichtige Meldungen gemäß dem Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz abgegeben zu haben. Abgeordneter Kai Jan Krainer stellte daher seitens der SPÖ- Fraktion den Antrag, der Unvereinbarkeitsausschuss möge seine Arbeit in Bezug auf die Einhaltung der Bestimmungen des Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetzes durch Abgeordneten Kickl in der tagungsfreien Zeit fortsetzen. Der SPÖ-Antrag wurde mehrheitlich angenommen. Vor der Abstimmung wurde auf Antrag der SPÖ eine Geschäftsordnungsdebatte abgehalten.

ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger sagte, die ÖVP werde den Antrag unterstützen, da es deutliche Indizien dafür gebe, dass Klubobmann Kickl sich nicht an das für Klubobleute geltende Berufsverbot und an die Meldepflichten für Abgeordnete zu Nebentätigkeiten gehalten haben könnte. Abgeordneter Kickl habe im Untersuchungsausschuss zum “Rot-blauen Machtmissbrauch” nur unzureichende Antworten zu zwei Treuhandverträge gegeben, die vermuten ließen, dass er noch als Klubobmann unternehmerisch tätig gewesen sei. Offen sei auch, ob eine private Nutzung eines Dienstautos eine geldwerte Zuwendung und damit Einkommen dargestellt habe, das nicht gemeldet worden sei. Klubobmann Kickl solle daher “eine zweite Chance” erhalten, vor dem Unvereinbarkeitsausschuss die entsprechenden Unterlagen nachzuliefern und die Vorwürfe zu entkräften.

Auch SPÖ-Abgeordneter Kai Jan Krainer zählte eine leitende Funktion in der Ideenschmiede Gmbh, die Erzielung gewerblicher Einkünfte aus einer Liegenschaft und die private Nutzung eines Dienstautos als Fälle auf, bei denen es möglicherweise Verstöße gegen Melde- und Transparenzpflichten gab. Parlamentarier:innen würden eine hohe Verantwortung tragen und seien daher zu besonderer Transparenz in Bezug auf Vermögen und Einkommen verpflichtet, betonte Krainer.

Der Unvereinbarkeitsausschuss arbeite zwar meist im Stillen, sei aber von großer Bedeutung, betonte der Obmann des Ausschusses David Stögmüller (Grüne). Er kontrolliere die Nebeneinkünfte von Politiker:innen und trage damit dazu bei, Korruption zu verhindern. Wenn er relevante Informationen  erhalte, müsse er aktiv werden. Stögmüller sprach sich daher dafür aus, rasch einen Ausschusstermin festzulegen, um Abgeordnetem Kickl die Möglichkeit zu geben, im Nachfrageverfahren die genannten Sachverhalte aufzuklären und damit Transparenz herzustellen.

NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak sagte, Transparenz sei zweifellos wichtig. Seine Fraktion werde der Weiterarbeit des Ausschusses zwar zustimmen und so eine Aufklärung ermöglichen, er wolle aber die Frage aufwerfen, ob das gewählte Vorgehen der Sache dienlich sei. Ein Verstoß gegen das Unvereinbarkeitsgesetz wäre zwar eine ernste Sache, aus seiner Sicht seien die Indizien im vorliegenden Fall sehr schwach. Zudem sei auch die Art und Weise, wie hier Vorwürfe geäußert worden seien, sowie die Weitergabe von Informationen aus Steuerakten zu hinterfragen.

FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan wies die Behauptungen, dass Kickl nicht gemeldete Einkünfte bezogen habe, als “haltlos” zurück und meinte, der Antrag sei dem Wahlkampf geschuldet. Der Untersuchungsausschuss habe kein Fehlverhalten von Klubobmann Kickl festgestellt, die FPÖ sehe der Sitzung des Unvereinbarkeitsausschusses daher gelassen entgegen. Problematisch sei aber, dass die Vorwürfe in Bezug auf einen Dienstwagen nach der unerlaubten Weitergabe von Steuerakten aufgetaucht seien. Stefan sah hier ein fragwürdiges Vorgehen.

Die Abgeordneten stimmten auch über einen Antrag von SPÖ-Abgeordneter Selma Yildirim ab, den Justizausschuss zur Fortsetzung seiner Arbeit in der tagungsfreien Zeit zu beauftragen. Dieser fand keine Mehrheit.

KEINE MEHRHEIT FÜR FRISTSETZUNGSANTRÄGE DER SPÖ

Zuvor hatte der Nationalrat über eine Reihe von Fristsetzungsanträgen der SPÖ abgestimmt, die jedoch keine Mehrheit fanden. Sie betrafen die Auszahlung eines Ausbildungsgehalts für Pflegekräfte und die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze im Bereich der Pflege (3921/A(E)), die Verdoppelung der Zahl an Medizinstudienplätzen (1972/A(E)), die Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen ganztägigen Kinderbetreuungsplatz (4035/A(E)), die Bereitstellung eines kostenlosen Mittagessens in Schulen und Kindergärten (2845/A(E)), ein Maßnahmenpaket für leistbares Wohnen (3961/A(E)), mehr Einkommenstransparenz zur Verringerung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen (277/A(E)), die dauerhafte Einführung einer Inflations-Schutzklausel für Pensions-Neuzugänge (3918/A), die Erhöhung der Gewinnabschöpfung von Energiekonzernen (3976/A(E)), Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Polizeiberufs (4019/A(E)) und eine engagierte Friedens- und Neutralitätspolitik (3954/A(E)). (Schluss Nationalrat) sox

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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