Große Meilensteine und kleine Schritte in Gesetzesnovellen
Große Meilensteine und kleine Schritte in Gesetzesnovellen
Mit dem einstimmigen Beschluss über das Bundesbehinderten- und das Behinderteneinstellungsgesetz wurden Forderungen des KOBV Österreich erfüllt, einige Punkte bleiben aber offen
Der Nationalrat hat am 4. Juli 2024 die Novellen des Bundesbehindertengesetzes und des Behinderteneinstellungsgesetzes einhellig angenommen, womit zentrale Forderungen des KOBV Österreich umgesetzt wurden. Bedauerlich ist aus Sicht des KOBV Österreich die Ablehnung des Abänderungsantrages von Abg.z.NR Fiona Fiedler, wonach Menschen mit Behinderungen bereits ab 50 % statt erst ab 70 % Behinderungsgrad Vergünstigungen für öffentliche Verkehrsmittel erhalten sollten, eine wichtige Forderung des Behindertenverbandes.
„Die Einstimmigkeit bei der Beschlussfassung der Novellen des Bundesbehindertengesetzes und des Behinderteneinstellungsgesetzes im gestrigen Plenum des Nationalrates macht zuversichtlich, zumal große Würfe gelungen sind“, betont KOBV Präsident Franz Groschan.
Besonders hervor zu heben ist die Stärkung des Bundesbehindertenbeirates als ressortübergreifendes Beratungsgremium für alle Bundesministerien. Zudem kann die Behindertenanwaltschaft nun ihre wichtige Arbeit mit der Einrichtung von Regionalbüros ausweiten. Der Österreichische Behindertenverband als Dachverband der Behindertenorganisationen, bei dem auch der KOBV Mitglied ist, wird gesetzlich verankert. Zudem erhält er ein fixes Jahresbudget von 870.000 Euro, das jährlich valorisiert wird. Der KOBV begrüßt auch, dass es für Menschen mit Behinderungen einfacher wird, einen Behindertenpass zu beantragen, da künftig das Foto aus bestehenden Datenbanken verwendet werden kann.
Jedoch wäre bei einigen Punkten mehr gegangen, bedauert Groschan: „Wir vertreten schon lange den Standpunkt, dass Menschen bereits ab einem Behinderungsgrad von 50 % Vergünstigungen bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zustehen. Schade, dass dieser Abänderungsantrag der Abg.z.NR Fiedler nicht angenommen wurde.“ Ferner ist der verpflichtende Einsatz von Barrierefreiheitsbeauftragten in Betrieben zwar gut, jedoch die Schwelle dazu erst für Betriebe ab 400 Mitarbeiter:innen viel zu hoch angelegt.
„LOHN STATT TASCHENGELD“
Im Plenum des Nationalrates entstand eine lebhafte Debatte über Fortschritte im Bereich der arbeitsrechtlichen Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen – Stichwort „Lohn statt Taschengeld“. Dazu hält der KOBV fest, dass die ersten gesetzten Schritte, Menschen aus Behindertenwerkstätten in den Arbeitsmarkt zu bekommen, durchaus erfreulich sind. Von einer tatsächlichen Entlohnung und sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von Menschen mit Behinderungen in der Tagesstruktur und Werkstätten sind wir aber leider noch weit entfernt,“ so Groschan. „Menschen in Werkstätten und Tagesstrukturen stehen Lohn und Sozialversicherung genauso zu wie Menschen ohne Behinderungen am offenen Arbeitsmarkt.
KOBV Österreich – Der Behindertenverband
Mag.a Viktoria Antrey
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