Neues Hilfspaket für die Gemeinden in der Höhe von 920 Mio. € im Plenum beschlossen

Neues Hilfspaket für die Gemeinden in der Höhe von 920 Mio. € im Plenum beschlossen

Opposition fordert nachhaltige Lösungen und eine Soforthilfe ohne Auflagen

Um die Liquidität der 2.093 österreichischen Kommunen zu verbessern sowie Investitionen und digitale Unterstützungsmaßnahmen für Bürger:innen zu ermöglichen, haben die Regierungsfraktionen ein neues Hilfspaket auf den Weg gebracht, das heute im Nationalrat in der Fassung eines Abänderungsantrags mit den Stimmen von ÖVP und Grünen beschlossen wurde.

Konkret wird der Bund den Gemeinden im Jänner 2025 einen Betrag von 300 Mio. € überweisen. Ferner werden 500 Mio. € für ein neues kommunales Investitionsprogramm (KIP 2025) zur Verfügung gestellt, wobei der von den Gemeinden zu erbringende Kofinanzierungsanteil von 50 % auf 20 % gesenkt wird. Die Hälfte der Mittel des neuen KIP sind speziell für Projekte im Bereich Klimaschutz und Klimawandelanpassung reserviert. Ein besonderer Schwerpunkt im neuen Programm ist die Förderung des digitalen Übergangs, für den alleine 120 Mio. € ausgeschüttet werden. Damit auch die noch offenen 400 Mio. € aus dem laufenden Programm abgeholt werden können, soll die Antragsfrist um zwei Jahre bis Dezember 2026 verlängert werden.

Keine Zustimmung kam von der Opposition. Die SPÖ forderte im Rahmen eines – nicht angenommenen – Entschließungsantrags eine Soforthilfe für die Gemeinden im Ausmaß von 700 Mio. €, wobei es dafür keine Auflagen geben dürfe. Die FPÖ hätte sich eine „wirkliche Hilfe“ und eine grundlegende Reform des Finanzausgleichs gewünscht. Statt einer neuerlichen „Geldspritze“ brauche es strukturelle und nachhaltige Änderungen, schlossen sich auch die NEOS der Kritik an.

Im Vorjahr hat der Bund den Ländern einen Zweckzuschuss in Höhe von insgesamt 675 Mio. € gewährt, um Personen bei der Bestreitung gestiegener Wohn- und Heizkosten zu unterstützen. Durch einen im Laufe der Sitzung eingebrachten Abänderungsantrag zum Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz soll es den Ländern nun ermöglicht werden, nicht verwendete Mittel bis zum Ende des Jahres 2024 auch für sonstige zusätzliche Beihilfen in den Bereichen Soziales, Behindertenhilfe, Pflege sowie Wohnbauförderung einsetzen zu können. Die Gesetzesinitiative wurde in der Fassung des Abänderungsantrags mit ÖVP-Grünen-Mehrheit angenommen.

ÖVP: WESENTLICHE VERBESSERUNGEN DURCH ABSENKUNG DES EIGENMITTELANTEILS UND MITTEL FÜR DEN DIGITALEN WANDEL

ÖVP-Klubobmann August Wöginger verteidigte den kurzfristig eingebrachten Abänderungsantrag zum Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz. Dadurch würden die Gemeinden in die Lage versetzt, nicht ausgeschöpfte Gelder für andere wichtige Bereiche, wie etwa die Vergabe von günstigen Wohnbaukrediten, zu verwenden. Außerdem habe man damit bereits das dritte Investitionspaket für Kommunen aufgestellt, hob Wöginger hervor. Durch die Reduktion des Eigenmittelanteils beim kommunalen Investitionsprogramm auf 20 % werde zudem die Beteiligung daran wesentlich erleichtert.

Insgesamt würden 920 Mio. € an „frischem Geld“ für die Ankurbelung des regionalen Wirtschaftsmotors und zur Stärkung des Standorts im ländlichen Raum zur Verfügung stehen, lobte auch der Gemeindesprecher der ÖVP Manfred Hofinger. In Summe würden sogar Mittel in der Höhe von 1,3 Mrd. € bewegt. Besonders positiv seien die Gelder für die Förderung des digitalen Wandels, da viele Bürger:innen Hilfe in diesen Belangen brauchen würden. Als Bürgermeisterin könne sie das Gemeindepaket nur ausdrücklich begrüßen, konstatierte Angela Baumgartner (ÖVP), weil damit ein zusätzlicher finanzieller Spielraum geschaffen werde. Dieser Einschätzung schloss sich auch Joachim Schnabel (ÖVP) an. Er appellierte noch an die Länder, das Wohnbaupaket umzusetzen.

GRÜNE: UMFASSENDE UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE ÖSTERREICHISCHEN GEMEINDEN

Da die Gemeinden in den vergangenen Jahren mit einer Reihe von Herausforderungen konfrontiert gewesen seien, habe man durch eine Vielzahl an Maßnahmen dafür gesorgt, dass die laufenden Investitionen weiter getätigt werden können, unterstrich Elisabeth Götze (Grüne). So sei 2022 das erste kommunale Investitionsprogramm in der Höhe von 1 Mrd. € beschlossen worden, wobei 98 % der Gelder abgeholt worden seien. Heute soll nun die Verlängerung des zweiten Pakets um zwei Jahre beschlossen werden, da rund 400 Mio. € noch nicht ausgeschöpft worden seien. Durch die Bereitstellung von weiteren 300 Mio. € werde zusätzliche Liquidität geschaffen. Ab Jänner 2025 werde dann das dritte KIP in der Höhe von 500 Mio. € umgesetzt werden, wobei 80 % der Investitionskosten gefördert würden.

FPÖ: DEN GEMEINDEN FEHLT DAS GELD FÜR DIE TÄGLICHEN AUFGABEN

Von einer „katastrophalen Situation der Gemeinden“ sprach Maximilian Linder von der FPÖ. Alleine in Kärnten seien bereits 66 % der Kommunen zahlungsunfähig. Vor diesem Hintergrund sei es nicht verwunderlich, dass nun das dritte Hilfspaket beschlossen werden müsse. Allerdings handle es sich dabei nicht um eine „wirkliche Hilfe“, weil noch immer ein hoher Eigenmittelanteil vorausgesetzt werde. „Wir brauchen Geld, um die täglichen Aufgaben bewältigen zu können“ sowie eine grundsätzliche Reform des Finanzausgleichs, forderte Linder.  

SPÖ VERMISST NACHHALTIGE LÖSUNGEN FÜR DIE FINANZIELL SCHWIERIGE SITUATION VON VIELEN GEMEINDEN

Christian Oxonitsch (SPÖ) wies darauf hin, dass mittlerweile schon 40 % der Kommunen aufgrund finanzieller Probleme nicht mehr in der Lage seien, ihren Verpflichtungen gegenüber den Bürger:innen nachzukommen. Auch mit dem vorliegenden Gesetz werde keine nachhaltige Lösung geschaffen, da die Gemeinden noch immer 20 % als Eigenfinanzierungsanteil aufbringen müssten, um Förderungen zu erhalten, kritisierte er. Als ein falsches Signal stufte er zudem die heute eingebrachte Änderung des Wohn- und Heizkostenzuschussgesetzes ein, das in der Praxis offenbar nicht funktioniert habe. Es gebe auch keine Informationen darüber, welche Länder die Zuschüsse nicht ausbezahlt haben, bemängelte Michaela Schmidt (SPÖ). Nun würden aber ausgerechnet jene belohnt, die die Gelder nicht an die Betroffenen weitergegeben haben. Das Grundproblem liege ihrer Meinung nach aber darin, dass die Regierung keine wirksamen Maßnahmen gegen die Teuerung ergriffen habe.

Es fehle einfach an Liquidität in den Gemeinden, untermauerte auch Andreas Kollross (SPÖ) die Einschätzung seiner Fraktion zu den Hilfspaketen. In einem Entschließungsantrag plädierte er daher für eine Soforthilfe im Ausmaß von 700 Mio. € vor allem für Gemeinden und Städte in den strukturschwachen Regionen, wobei die Gelder ohne Auflagen verteilt werden müssten.

NEOS WOLLEN STRUKTURELLE ÄNDERUNGEN STATT NEUERLICHER „GELDSPRITZE“

Statt ein viertes Hilfsprogramm vorzulegen, wäre es wichtiger gewesen, sich nachhaltige Lösungen zu überlegen und den Finanzausgleich zu reformieren, schloss sich Karin Doppelbauer (NEOS) der Kritik an. Im Sinne einer effizienten Verwaltung brauche es vor allem eine Zusammenführung von Einnahmen und Ausgaben. Möglichkeiten zu sparen sah die Mandatarin auch bei den Ländern, die das Geld mit „vollen Händen ausgeben“. In einem ersten Schritt schlug sie die Abschaffung der Landesumlage vor, bei der es sich um eine nicht zweckgebundene Transferleistung handle. Der diesbezüglich von ihr eingebrachte Entschließungsantrag fand keine Mehrheit.

Johannes Margreiter (NEOS) hielt es für inakzeptabel, dass schon jetzt die im Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz vorgesehenen Mittel frei gegeben werden, obwohl die Frist für mögliche Unterstützungen noch bis Ende 2024 laufen würde. (Fortsetzung Nationalrat) sue

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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