Initiativen zur Erhöhung der Cybersicherheit am Finanzmarkt und Bekämpfung von Steuerbetrug passieren Nationalrat

Initiativen zur Erhöhung der Cybersicherheit am Finanzmarkt und Bekämpfung von Steuerbetrug passieren Nationalrat

Regelungen für Krypto-Märkte, Mittelaufstockung für Entwicklungsbanken und Katastrophenfonds, betriebliche Mitarbeitervorsorge

Der Nationalrat widmete sich heute einer Reihe von Regierungsvorlagen und Initiativanträgen der Koalition aus dem Finanzbereich. So erhielten die Umsetzungen zweier EU-Verordnungen für den Finanzsektor die mehrheitliche Zustimmung der Abgeordneten. Zum einen zielt das DORA (Digital Operational Resilience Act)-Vollzugsgesetz auf eine Erhöhung der Cybersicherheit am Finanzmarkt ab. Zum anderen soll die Umsetzung der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) Regelungen für Krypto-Märkte herstellen.

Einstimmigkeit erzielten sowohl ein Gesetzespaket zur Bekämpfung von Steuerbetrug durch Scheinfirmen als auch eine Novelle des Katastrophenfondsgesetzes, die unter anderem die Erhöhung des Garantiebetrags für Feuerwehren vorsieht. Aufgestockt werden sollen laut einer mehrheitlich angenommenen Regierungsvorlage auch die Kapitalanteile für Entwicklungsbanken, was insbesondere der Ukraine zugutekommen soll. Zudem passierte ein Initiativantrag von ÖVP und Grünen zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge mehrheitlich den Nationalrat, wonach etwa Kontonachrichten künftig elektronisch übermittelt werden sollen.

UMSETZUNG VON EU-RECHT ZUR ERHÖHUNG DER CYBERSICHERHEIT UND DER BESSEREN REGELUNG VON KRYPTO-MÄRKTEN

Ein neues DORA-Vollzugsgesetz soll zu einer Erhöhung der Cybersicherheit am Finanzmarkt beitragen. Es handelt sich dabei um nationale Begleitmaßnahmen zu der EU-Verordnung DORA, Digital Operational Resilience Act. Vor dem Hintergrund zunehmender Digitalisierung und Vernetzung von Finanzunternehmen sollen bestehende Regelungen gestärkt und vereinheitlicht werden. Anzuwenden ist die europäische Verordnung von unterschiedlichen Finanzunternehmen, wobei das Risikoprofil berücksichtigt werden soll.

Das ebenfalls auf der Agenda stehende neue MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz, das primär der Umsetzung von EU-Recht dient, soll Regelungen für Märkte für Kryptowerte herstellen. Zuständig für die Umsetzung in beiden Bereichen wird die Finanzmarktaufsicht (FMA) sein. Kleinere Änderungen werden auch in anderen Finanzgesetzen vorgenommen.

Von einer notwendigen Gesetzesänderung sprach Peter Haubner (ÖVP), zumal sich die Zahl der Cyberattacken auf den Finanzsektor stark erhöht habe. Ein besseres Risikomanagement in diesem Bereich bringe Vorteile für den europäischen Wirtschaftsstandort, zeigte sich auch seine Fraktionskollegin Angela Baumgartner überzeugt. Die MiCA-Verordnung trage zudem zu mehr Rechtssicherheit für die Anleger:innen und Konsument:innen auf den Kryptomärkten bei.

FPÖ-Abgeordneter Hubert Fuchs wiederholte seine Kritik aus dem Finanzausschuss, wonach es sich bei der Umsetzung der Cybersicherheits-Verordnung um “Überregulierung und Gold Plating” handle. So würden nämlich etwa die DORA-Regelungen auf betriebliche Vorsorgekassen angewandt, obwohl dies gar nicht vorgeschrieben sei.

BETRIEBLICHE MITARBEITERVORSORGE: KONTONACHRICHT WIRD KÜNFTIG ELEKTRONISCH ÜBERMITTELT

Die jährliche Kontonachricht zur Betrieblichen Mitarbeitervorsorge soll künftig standardmäßig elektronisch übermittelt werden. Diese und andere kleinere Änderungen finden sich in einer von ÖVP und Grünen initiierten Novelle des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes. Durch die Novelle werde “mehr Sicherheit durch mehr Transparenz geschaffen” und gleichzeitig auch die Flexibilität bezüglich der Art der Veranlagung erhöht, konstatierte Elisabeth Götze (Grüne). Gabriel Obernosterer (ÖVP) befürwortete die Umstellung auf elektronische Mitteilungen bei den Betriebsvorsorgekassen, weil dadurch Bürokratie abgebaut werde. Wer will, kann aber laut Novelle weiterhin die Informationen auf Papier erhalten.

Die elektronische Übermittlung der Kontonachricht hielt Kai Jan Krainer (SPÖ) für sinnvoll. Das dadurch eingesparte Geld müsse aber den Versicherten und nicht den Unternehmen zugutekommen. Außerdem stellte er grundsätzlich das Modell der Abfertigung Neu in Frage, da die Einzahlungen der Arbeitgeberseite zu gering ausfallen würden. Dies habe seine Partei bereits bei der Einführung kritisiert.

Aus Sicht des Abgeordneten Gerald Loacker (NEOS) hat der Gesetzgeber die Vorsorgekassen “kaputt reguliert”. Aus diesem Grund würden sie auch nicht so “performen”, wie sie sollten. In einem von ihm eingebrachten Entschließungsantrag spricht er sich daher für entsprechende gesetzliche Änderungen aus, die den Anwartschaftsberechtigten ein besseres Veranlagungsergebnis brächten. So solle etwa die vorgeschriebene Kapitalgarantie von 100 % auf 70 bis 80 % reduziert und die Entnahmemöglichkeiten eingeschränkt werden. Zusätzlich müsse eine Öffnung der Veranlagungsvorschriften bei Anlageprodukten und Produktquoten erfolgen, um höhere Renditen bei geringerem Risiko zu erwirtschaften. Damit würde man den betrieblichen Vorsorgekassen einen “echten Erfolg ermöglichen”, war Loacker überzeugt. Der Entschließungsantrag der NEOS fand bei der Abstimmung keine Mehrheit.

MASSNAHMEN GEGEN SCHEINFIRMEN UND ABGABENBETRUG

Nach Berechnungen des Amtes für Betrugsbekämpfung wird von einem ungeklärten Abfluss von Bargeld in Höhe von 800 Mio. € pro Jahr über Scheinfirmen ausgegangen. Aus diesem Grund legen die Koalitionsparteien dem Finanzausschuss nun zwei Regierungsvorlagen für das Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 (BBKG) vor, mit denen Scheinfirmen und Scheinrechnungen bekämpft werden sollen. Dadurch werde erwartet, ungefähr 60 Mio. € an zusätzlichen Abgaben und davon 30 Mio. € an Steuern zu generieren. Zudem würden durch die Umsetzung des BBKG 24 legal operierende Unternehmen profitieren, indem sie Aufträge erhielten, die ursprünglich kostengünstigere Scheinunternehmen bekommen hätten, heißt es.

Im ersten Teil des Gesetzes sind Änderungen des Finanzstrafgesetzes, des Bundesgesetzes über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, des Sozialversicherungsgesetzes und des Meldestandard-Gesetzes enthalten. Teil zwei umfasst Änderungen im Sozialbetrugsgesetz 2016. Im Finanzstrafgesetz sollen Bestimmungen aufgenommen werden, um die Verfahren zu beschleunigen und die Strafbarkeit mit Schein- und Deckungsrechnungen zu verschärfen. So soll eine Geldstrafe für verwendete oder erstellte Schein- und Deckungsrechnungen in der Höhe von bis zu 100.000 € eingeführt werden. Außerdem soll zur Entlastung der Finanzstrafbehörden die Möglichkeit der Strafaufhebung forciert werden und die Möglichkeit zur Gewährung von Zahlungserleichterungen geschaffen werden. Eine Strafaufhebung solle auch dann zulässig sein, wenn die betreffende Abgabennachforderung innerhalb von längstens sechs Monaten nach Festsetzung der Abgabenerhöhung entrichtet werde. Das Gesetzespaket wurde unter Einbeziehung eines Abänderungsantrags von ÖVP und Grünen zur Korrektur eines Redaktionsversehens einstimmig angenommen.

Nachdem Andreas Hanger (ÖVP) im Plenum nochmals die wichtigsten Punkte des Gesetzes skizzierte und den Abänderungsantrag einbrachte, wies Christoph Matznetter (SPÖ) darauf hin, dass eine solche Korrektur durch die Durchführung eines Begutachtungsverfahrens hätte vermieden werden können. Die Maßnahmen an sich begrüßte Matznetter ebenso wie Elisabeth Götze (Grüne), Hubert Fuchs (FPÖ) und Michael Bernhard (NEOS). Fuchs bemängelte jedoch, dass auch mit den vorgeschlagenen Maßnahmen die Finanzpolizei keine Einsicht in Kontenregister erhalte. Bernhard merkte an, dass auch die aus seiner Sicht hohen Steuern und Abgaben zur Verbreitung der Schwarzwirtschaft beitrage.

ERHÖHUNG VON GARANTIEBETRAG FÜR FEUERWEHREN UND KAPITALANTEILEN FÜR ENTWICKLUNGSBANKEN

Der Katastrophenfonds des Bundes leistet finanzielle Hilfen für Schäden nach Naturkatastrophen und unterstützt Investitionen der Feuerwehren in Einsatzgeräte. Eine Novelle des Katastrophenfondsgesetzes soll nun Änderungen in diesen beiden Bereichen bringen. So soll einerseits der “Garantiebetrag” für Feuerwehren von 95 Mio. € auf 140 Mio. € pro Jahr erhöht werden. Andererseits sollen Betroffene von Erdsenkungen und sonstigen vertikalen Bodenbewegungen künftig Unterstützung aus dem Fonds erhalten.

Die Novelle stieß im Plenum parteiübergreifend auf Lob und Respektsbekundungen für die Leistungen der in Feuerwehren tätigen Menschen. Diese spielten eine unverzichtbare Rolle bei der Bekämpfung von Naturkatastrophen, wie etwa Klaus Lindinger, Gabriel Obernosterer, Carina Reiter (alle ÖVP), Maximilian Köllner (SPÖ), Gerhard Kaniak, Hannes Amesbauer, Maximilian Linder (alle FPÖ), Michel Reimon (Grüne) und Michael Bernhard (NEOS) betonten. Linder bemängelte jedoch, dass für das Wegräumen von Vermurungen kein Anspruch auf Mittel aus dem Katastrophenfonds bestehe, obwohl dies oftmals Mehrkosten verursache, als die Mure selbst.

ZUSÄTZLICHE KAPITALANTEILE FÜR ENTWICKLUNGSBANKEN: UNTERSTÜTZUNG DER UKRAINE SOLL AUSGEBAUT WERDEN

Das von der Regierung vorgelegte IFI-Beitragsgesetz sieht die Bereitstellung zusätzlicher Mittel an internationale Entwicklungsbanken vor. So ist zur weiteren Unterstützung der Ukraine geplant, das Kapital der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) um 4 Mrd. € zu erhöhen, wobei der österreichische Anteil an der Kapitalerhöhung bei knapp 92 Mio. € liegt. Auch an der Wiederauffüllung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung und der Kapitalerhöhung der Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC) will sich Österreich – einerseits mit 18,5 Mio. €, andererseits mit 17 Mio. USD – beteiligen. Zum einen geht es dabei um die globale Bekämpfung von Hunger und Armut im ländlichen Raum und zum anderen um die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Lateinamerika und der Karibik.

Einen “wesentlichen Beitrag zur internationalen Solidarität” im Sinne der Armutsbekämpfung und globalen Entwicklung sah SPÖ-Mandatarin Petra Bayr in der Mittelaufstockung. Sie bemängelte jedoch die ihrer Meinung nach fehlende Transparenz gegenüber dem Parlament, was die vom Finanzministerium geleisteten Beiträge betreffe.

Die Freiheitlichen seien auch solidarisch, insbesondere mit den österreichischen Steuerzahler:innen, warf Axel Kassegger (FPÖ) ein und forderte einen sorgsamen Umgang mit deren Mitteln. Er bestritt den tatsächlichen Nutzen der Entwicklungshilfe und verwies auf Medienberichte, wonach Europa weltweit am meisten dafür ausgebe, ohne, dass dies wirklich etwas bewirke. “De facto gar nichts”, ergänzte Gerhard Kaniak (FPÖ): Armut und soziale Ungleichheit würden in den betreffenden Ländern größer, während die Rechtsstaatlichkeit schwinde. Zudem weise Österreich ohnehin bereits ein enormes Haushaltsdefizit auf und könne heuer und voraussichtlich auch nächstes Jahr die Maastricht-Kriterien nicht einhalten, so Kaniak.

90 % der Auslandshilfen würden in den Wiederaufbau der Ukraine fließen, stellte Michel Reimon von den Grünen klar. Ein Land in das “Ihr Freund Putin einmarschiert ist”, merkte er Richtung FPÖ an. (Fortsetzung Nationalrat) wit/sue

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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