Grüne Wien/Sequenz: Neues Gutachten zeigt: Lobauautobahn würde gegen EU-Recht verstoßen

Grüne Wien/Sequenz: Neues Gutachten zeigt: Lobauautobahn würde gegen EU-Recht verstoßen

Ohne Strategische Umweltprüfung würde ein Bau der Lobauautobahn EU-Recht widersprechen.

„Die neuen rechtlichen Erkenntnisse des Gutachtens von Univ. Prof. Thomas Müller von der Universität Innsbruck machen deutlich, dass die S1-Lobauautobahn ohne einer strategischen Umweltprüfung (SUP) gegen EU-Recht verstoßen würde“, so Heidi Sequenz, Mobilitätssprecherin der Grünen Wien. In seinem Gutachten kommt Müller zum Schluss, dass das Fehlen einer strategischen Umweltprüfung (SUP) bedeuten würde, dass die S1-Lobauautobahn gar nicht ins Bundesstraßengesetz aufgenommen werden hätte dürfen. Ohne Durchführung einer SUP sei das Bundesstraßengesetz damit EU-rechtswidrig. Daher darf es aus rechtlichen Gründen auch keine Genehmigungen im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen für die S1-Lobauautobahn und die S1-Spange Seestadt geben. 

„Das Gutachten ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Entscheidung von Klimaschutzministerin Gewessler, den Bau der Lobauautobahn nach dem erfolgten Klimacheck abzusagen, goldrichtig und zeitgemäß ist“, so Sequenz. „Der Sommer hat gerade erst begonnen und durch die Klimakrise ausgelöste Katastrophen in der Schweiz, Deutschland, Italien und Österreich häufen sich bereits. Es muss daher klar sein, dass auch in Zukunft keine klimaschädlichen Projekte – wie etwa die Lobauautobahn – ins Bundesstraßengesetz aufgenommen werden. Ich fordere den Nationalrat auf, das Bundesstraßengesetz zu überarbeiten, damit es EU-rechtskonform wird“, so Sequenz.

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