Höchstgericht erklärt katholische Schwangeren-Beratung als rechtswidrig
Höchstgericht erklärt katholische Schwangeren-Beratung als rechtswidrig
Im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. 4. 2024 – RA 2023/11/0042-5, die mir erst vor wenigen Tagen zugegangen ist, wird ausgeführt: „Der Gesundheitspsychologe dürfe seine Weltanschauung und Wertehaltung aber niemals über die des zu Beratenden stellen. Auch dies führe zu mangelnder Vertrauenswürdigkeit.“
Diese Bestimmung schließt somit auch eine innere Haltung mit ein und stellt ein Gedanken-Verbot dar, womit es im Widerspruch zum Volkslied: „Die Gedanken sind frei“ steht.
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