Renaturierungsgesetz: FPÖ ortet „Anschlag auf die Existenz unserer Landwirte“
Renaturierungsgesetz: FPÖ ortet „Anschlag auf die Existenz unserer Landwirte“
Dringliche Anfragen der FPÖ-Bundesrät:innen an Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler
Die Zustimmung von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler zum EU-Renaturierungsgesetz im Rat der EU-Umweltminister:innen stand im Mittelpunkt von zwei Dringlichen Anfragen der FPÖ in der heutigen Bundesratssitzung. Die Freiheitlichen orteten in dem ihrer Meinung nach „Bauernvernichtungsgesetz“ einen „Anschlag auf die Existenz unserer Landwirte“. Sie stellten 32 Fragen an Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. Darin hinterfragten sie die Position der Klimaschutzministerin, die meine, rechtlich korrekt vorgegangen zu sein. Zudem interessierten sich die Bundesrät:innen für die Auswirkungen des Renaturierungsgesetzes auf die heimische Landwirtschaft und die Lebensmittelversorgung sowie für Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirt:innen.
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler unterstrich erneut ihre Position. Sie betonte die positiven Auswirkungen des Gesetzes auf die Natur, aber auch auf die Wirtschaft und Landwirtschaft. Angesichts kursierender Fehlinformationen, wie drohende Enteignungen, forderte sie einen faktenbasierten Zugang ein.
Kritik an dem Vorgehen von Gewessler kam von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler. Die Klimaschutzministerin habe sich über das Bundesministeriengesetz und die Verfassung hinweggesetzt, kritisierte sie und bezeichnete dies als „Gewessler-Methode“.
Heftige Kritik an Gewessler kam auch von den Bundesratsmandatar:innen der ÖVP. Sie äußerten die Ansicht, dass es die Verantwortung gegenüber dem Staat erfordere, kein „freies Spiel der Kräfte“ zu entfesseln. Seitens der Grünen, der SPÖ und der NEOS wurde das Vorgehen der Klimaschutzministerin begrüßt. Das Renaturierungsgesetz sei eine Chance für die Landwirtschaft und gefährde die Lebensmittelversorgung nicht, so der Tenor der Debattenbeiträge.
Die FPÖ brachte einen Entschließungsantrag auf Entlassung von Ministerin Gewessler ein, blieb damit aber in der Minderheit. Durch ihre Zustimmung zum EU-Renaturierungsgesetz habe Ministerin Gewessler gegen die Interessen Österreichs gehandelt, der österreichischen Wirtschaft, der österreichischen Landwirtschaft und der österreichischen Bürger:innen, so die Sicht der FPÖ. Mit einem weiteren Antrag forderten die Freiheitlichen den Bundeskanzler auf, sich auf europäischer Ebene für die Sicherstellung der heimischen Ernährungssouveränität einzusetzen und somit für eine Rückabwicklung des EU-Renaturierungsgesetzes. Auch dieser Antrag blieb in der Minderheit.
FPÖ-STEINER: MASSIVE KRITIK AM „BAUERNVERNICHTUNGSGESETZ“
Es sei eine „Schmierenkomödie“, wie die Bundesregierung mit „derart viel Inkompetenz“ in dieser Angelegenheit handle und auftrete, kritisierte Antragsteller Christoph Steiner (FPÖ/T) in der Debatte. Zudem sprach er von einer „Unfähigkeit“ der beiden Ministerinnen und einem „Versagen der Bundesregierung“. Die Zustimmung der Klimaschutzministerin zum EU-Renaturierungsgesetz gefährde die Existenz der Landwirt:innen. Gewessler „trete“ damit die Verfassung und die Grünen sollten vom Verfassungsschutz unter Beobachtung gestellt werden, forderte er. Das Gesetz verstoße gegen die EU-Verträge und folge nicht dem Subsidiaritätsprinzip, da es direkt in die Kompetenzen der Länder eingreife, meinte Steiner. Das Gesetz bedeute den „Tod unserer heimischen Landwirtschaft“ und damit den „Tod der Versorgungssicherheit mit heimischen Lebensmitteln“.
Bundeskanzler Karl Nehammer hätte viele Möglichkeiten gehabt, habe es aber unterlassen, die „Willkürministerin“ aufzuhalten oder sie zur Entlassung vorzuschlagen. Er trage damit die volle Mitverantwortung an diesem „beispiellosen Verrat an den österreichischen Bauern und Konsumenten“. Die Bundesregierung regiere nach dem Prinzip „koste es, was es wolle“ weiter und künftige Regierungen müssten dann den Schaden beseitigen. Dem Bundeskanzler und der ÖVP gehe es lediglich darum, sich bis zur Wahl Posten zu sichern, wie in der Europäischen Kommission oder in der Nationalbank. Die nunmehrige Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch sei eine „Alibiaktion“, meinte Steiner. Sie nütze nichts, da sie nichts an den Folgen des Gesetzes ändere.
Mit dem EU-Renaturierungsgesetz würden 20 % der Landflächen in der EU renaturiert. Damit dürften Ackerböden nicht mehr bewirtschaftet werden, argumentierte Steiner und sah darin einen Eingriff in die Grund- und Eigentumsrechte, was einer Enteignung gleichkomme. Landwirt:innen müssten dadurch erhebliche Einkommensverluste verbuchen und dies beschleunige das „Bauernsterben“. Damit werde nicht nur die Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln gefährdet, sondern dies führe auch zu einer künstlichen Verteuerung und Österreich werde abhängiger von „internationalen Agrarindustrien“.
EDTSTADLER VERURTEILT „GEWESSLER-METHODE“: GUTER ZWECK HEILIGE NICHT SCHLECHTE MITTEL
Niemand aus der Bundesregierung, auch nicht aus der ÖVP, sei gegen Klima- und Naturschutz, betonte die Bundesministerin für EU und Verfassung Karoline Edtstadler in ihrer Stellungnahme. Insgesamt müsse klar sein, dass ambitionierte Ziele nur gemeinsam – mit Bevölkerung, Industrie, Wirtschaft und Landwirtschaft – erreicht werden können.
Die Zustimmung zum Renaturierungsgesetz sei ein Alleingang der Klimaschutzministerin gewesen. Diese habe sich damit über das Bundesministeriengesetz und die Verfassung hinweggesetzt. Der „gute Zweck heiligt nicht die schlechten Mittel“, betonte Edtstadler. Es gelte, aufzustehen, wenn Verfassungs- und Rechtsbruch begangen werde. „Recht muss Recht bleiben und Ideologie darf nicht über dem Recht stehen“, sagte die Verfassungsministerin. Die einheitliche Stellungnahme der Bundesländer sei aufrecht, dies sei ignoriert und damit sei der „Föderalismus mit Füßen“ getreten worden.
Damit habe Gewessler die „Büchse der Pandora“ geöffnet. Man müsse sich darauf vorbereiten, dass künftig mit der „Gewessler-Methode“ und entsprechenden Rechtsgutachten der Rechtsstaat „ausgehebelt“ und die Ideologie durchgesetzt wird. Dies sei „brandgefährlich“ für den Rechtsstaat, verurteilte Edtstadler.
Sie verteidigte die Vorgehensweise des Bundeskanzlers, die Koalition nicht aufzukündigen. Dies würde das Land in Chaos stürzen und das „freie Spiel der Kräfte“ würde die Steuerzahler:innen teuer zu stehen kommen. Sie werde als Bundesministerin die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten, um zu überprüfen, ob die Verordnung auf europäischer Ebene rechtmäßig zustande gekommen sei, kündigte Edtstadler eine Nichtigkeitsklage beim EUGH an.
GEWESSLER: WER UNSERE WUNDERBARE HEIMAT ERHALTEN WILL, MUSS SIE SCHÜTZEN
Die Natur sei „unsere Lebensgrundlage“. Ohne intakte Natur gebe es kein gesundes und glückliches Leben, kein erfolgreiches Wirtschaften und keine gute Zukunft für kommende Generationen – und die Umwelt schütze die Menschen, erklärte die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler. Die Zerstörung der Natur sei mittlerweile allzu spür- und sichtbar. So seien mehr als 80 % der geschützten Lebensräume in der EU in einem schlechten Zustand. Naturschutz sei mittlerweile eine existenzielle Frage. Es sei an der Zeit, im Einklang mit der Natur zu wirtschaften und nicht gegen sie, forderte Gewessler. Diesen Auftrag erfülle das EU-Renaturierungsgesetz; dieses sei ein Bekenntnis zu einer intakten Natur. „Wer unsere wunderbare Heimat erhalten will, muss sie auch schützen“, sagte Gewessler.
Sie habe sich ihre Entscheidung nicht leicht gemacht und diese vorab rechtlich umfassend von hoch anerkannten Expert:innen prüfen lassen. Ihre Zustimmung sei demnach rechtskonform gewesen und den Vorwurf strafrechtlich relevanter Handlungen betrachte sie als haltlos, betonte die Klimaschutzministerin. Diese Gutachten seien auch auf der Website des Ressorts veröffentlicht. Zudem hätten zahlreiche weitere Expert:innen in der nunmehrigen öffentlichen Debatte diese Einschätzung geteilt. Die Einschätzung des Verfassungsdienstes habe keine bindende Wirkung und bringe lediglich eine Rechtsmeinung zum Ausdruck, regte Gewessler eine Diskussion über die Schaffung eines weisungsfreien Rechtsdienstes an.
Damit eine Stellungnahme der Bundesländer rechtlich bindend sei, müsse diese in der Integrationskonferenz der Bundesländer beschlossen werden, was im konkreten Fall nicht erfolgt sei, berichtete Gewessler. Zudem habe die Stellungnahme keine Bindungswirkung auf den später verfassten Trilogentwurf, mit dem sich die sachliche Grundlage wesentlich geändert habe. Nicht zuletzt durch das „Ausscheren“ der Bundesländer Wien und Kärnten gebe es keine einheitliche Stellungnahme, meinte die Ministerin. Die Länderstellungnahme sei aber jedenfalls im Zuge der Verhandlungen intensiv berücksichtigt und keinesfalls ignoriert worden. Zahlreiche Punkte daraus seien in den finalen Text übernommen worden, betonte Gewessler. Grundsätzlich sollte hier der Eindruck vermieden werden, dass mit zweierlei Maß gemessen werde, forderte die Klimaschutzministerin mit Verweis auf die Vorgehensweise einstiger ÖVP-Minister wie Harald Mahrer.
Die Mitgliedsstaaten müssten nun Pläne zum Naturschutz erstellen und dies werde im Einklang mit der Landwirtschaft erfolgen. Dabei könnten eigene Bedürfnisse flexibel berücksichtigt werden und die Union stelle umfassende Finanzmittel für die Umsetzung zur Verfügung. Die Wirkungsanalyse zeige eindeutig positive wirtschaftliche Effekte. So könne auch nicht von Einkommensverlusten durch das Renaturierungsgesetz ausgegangen werden. Gerade für Kleinbetriebe würde dieses mit seinen Fördermöglichkeiten Chancen bieten. Es werde jedenfalls kein Betrieb gezwungen, Renaturierungsmaßnahmen auf seinen Flächen zu setzen. Es gebe weder eine Verpflichtungen zur Außernutzungsstellung, noch würden Pflanzenschutz- und Düngemittel eingeschränkt, verwehrte sich Gewessler gegen kursierende Fehlinformationen und forderte einen faktenbasierten Zugang. Insgesamt komme der Ernährungssicherheit eine große Bedeutung in dem Regelwerk zu. Nur eine gesunde Natur sei die Basis für eine gesunde und funktionierende Lebensmittelversorgung, meinte die Klimaschutzministerin.
FPÖ KRITISIERT FESTHALTEN DER ÖVP AN GEWESSLER UND DER KOALITION
Andrea Michaela Schartel (FPÖ/St) warf den Ministerinnen vor, mit ihren widersprüchlichen Aussagen das Vertrauen der Bevölkerung in die Verfassung und den Rechtsstaat zu beschädigen. Die FPÖ-Bundesrätin nannte es zudem unverständlich, warum die ÖVP trotz allem an Bundesministerin Gewessler festhalte. Die Aussage von Bundeskanzler Nehammer, die Koalition müsse weiterarbeiten, um ein „freies Spiel der Kräfte“ zu verhindern, ist für Schartel eine „fadenscheinige Ausrede“. Sie kritisierte den Zugang der Grünen zum Umweltschutz grundsätzlich. Diese würden etwa den ökologischen Fußabdruck der Elektromobilität ignorieren. Auch sei es eine Rechnung, die nicht aufgehen könne, wenn behauptet werde, dass die Renaturierungsvorgaben der EU nicht auf Kosten der Lebensmittelproduktion gehen würden.
ÖVP: FORTSETZEN DER KOALITION AUS STAATSVERANTWORTUNG
Matthias Zauner (ÖVP/N) betonte das Bekenntnis der ÖVP zum Umweltschutz. In den Ländern und Gemeinden würden viele Aktivitäten für den Umweltschutz beschließen, wie etwa Maßnahmen gegen den Flächenverbrauch. Zu kritisieren sei aber die Art und Weise, wie der Beschluss des Renaturierungsgesetzes zustande gekommen sei. Bundesministerin Gewessler habe sich gegen eine einheitliche Länderstellungnahme und die Erkenntnisse des Verfassungsdienstes der Republik gestellt. Diese klaren Vorgaben mittels Privatgutachten zu übergehen, erschüttere die Grundfesten der Republik. Daher sei die Anzeige wegen Amtsmissbrauch gerechtfertigt. Zauner hinterfragte das Agieren der Stadt Wien in der Länderstellungnahme. Eine Auflösung der Koalition kurz vor der kommenden Nationalratswahl kommt für den ÖVP-Mandatar nicht in Frage; das würde ein chaotisches freies Spiel der Kräfte entfesseln. Zudem gelte es, noch eine Reihe wichtiger Gesetzesvorhaben umzusetzen, wie das Gemeindepaket. Die ÖVP setze daher „aus Staatsverantwortung“ die Zusammenarbeit mit den Grünen fort und spreche Bundesministerin Gewessler nicht das Misstrauen aus.
SPÖ: FLÄCHENFRASS, NICHT RENATURIERUNG GEFÄHRDET LEBENSMITTELPRODUKTION
Der Titel der Dringlichen Anfrage sei falsch, sagte der Wiener SPÖ-Bundesrat Stefan Schennach. Nicht die Renaturierung gefährde die Ernährungssicherheit, sondern der ungehemmte Flächenfraß in Städten und Gemeinden. Mit einer täglich verbauten Fläche in der Größe von 18 Fußballfeldern, sei Österreich „Europameister im Flächenverbrauch“. Daher sollten die ÖVP und der Bauernbund aufhören, Desinformationen über das Renaturierungsgesetz zu verbreiten. Das Renaturierungsgesetz sei im Grunde ein Fahrplan, bis wann welche Ökosysteme in den Mitgliedsstaaten wieder herzustellen seien, es überlasse ihnen aber die Festlegung der Maßnahmen. Die Renaturierung sei damit eine Chance für die Landwirtschaft und das Gesetz sei ein Meilenstein in den Anstrengungen zur Rettung schwer gefährdeter Habitate, der Bewahrung der Biodiversität und im Kampf gegen den Klimawandel. Die Bundesländer Wien und Kärnten hätten sich gegen die Länderstellungnahme entschieden, nachdem sich alle Verhandler:innen im EU-Parlament auf ein Gesetz geeinigt hätten. Über 80 % der Österreicher:innen würden sich zudem für das Gesetz aussprechen. Der angekündigten Nichtigkeitsklage gegen den Gesetzesbeschluss auf EU-Ebene gebe niemand eine Chance. Bundesministerin Gewessler habe mit ihrem Abstimmungsverhalten zudem nicht anders gehandelt als mehrere ÖVP-Minister vor ihr.
GRÜNE: ENTSCHEIDUNG NICHT AUS IDEOLOGIE, SONDERN IM INTERESSE DER NATUR
Elisabeth Kittl (Grüne/W) wies den Vorwurf zurück, die Zustimmung zum Renaturierungsesetz folge einer „Ideologie“. Hier gehe es vielmehr um die Erhaltung der Naturräume in ganz Europa und um wirksame Schritte gegen den Flächenfraß. Der Bodenverbrauch schreite in Österreich ungehemmt voran. Das Renaturierungsgesetz diene mit der Wiederherstellung von Natur der Stabilisierung des Klimas und dem Schutz vor Naturkatastrophen. Die Mittel für die Umsetzung würden im Übrigen hauptsächlich von der EU kommen, merkte Kittl an. Bei der Wiederherstellung von landwirtschaftlichen Flächen gebe die EU-Verordnung auch klar vor, dass die Lebensmittelproduktion nicht gefährdet werden dürfe. Daher solle man von „politischen Inszenierungen“ Abstand und die Realität zur Kenntnis nehmen. Die Länderstellungnahme sei in der Erarbeitung des Gesetzes voll berücksichtigt worden. Im Übrigen zeige das Zustandekommen von Länderstellungnahmen, nämlich in den Büros der Landeshauptleute und abseits von den Landtagen, einen demokratiepolitischen Verbesserungsbedarf auf.
NEOS: QUALIFIZIERTE MEHRHEIT DER EUROPÄER:INNEN IST FÜR RENATURIERUNG
Die Dringliche Anfrage zeige den derzeitigen innenpolitischen Zustand Österreichs, meinte Manuela-Anna Sumah-Vospernik (NEOS/W). Was nun geschehe, werfe aber die Frage auf, wie Österreich auf EU-Ebene wahrgenommen werde. Von Seiten der EU sei klargestellt worden, dass die Abstimmung im Rat durch die Minister:innen erfolge und dass alles Weitere innerösterreichische Kontroversen seien, die sie nichts angehe. Die NEOS würden das Renaturierungsgesetz unterstützen und seien sich ihrer Sache sicher, denn 82 % der Österreicher:innen und die qualifizierte Mehrheit der europäischen Bevölkerung begrüßten das Gesetz. In den gemeinsamen Angriffen auf Bundesministerin Gewessler sah Sumah-Vospernik eine Vorbereitung auf eine Neuauflage einer ÖVP-FPÖ-Koalition. (Schluss Bundesrat) pst/sox/mbu
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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