Finanzausschuss: Neues 920 Mio. € Hilfspaket für Gemeinden

Finanzausschuss: Neues 920 Mio. € Hilfspaket für Gemeinden

Regelungen für Krypto-Märkte, Betriebliche Mitarbeitervorsorge, Bodenschätzung

Um die Liquidität der 2.093 österreichischen Kommunen zu verbessern und Investitionen zu ermöglichen, haben ÖVP, Grüne, FPÖ und SPÖ im Finanzausschuss ein Hilfspaket für Gemeinden abgesegnet (4102/A). Die NEOS sprachen sich für strategische Änderungen anstelle von Hilfspaketen aus und stimmten dagegen.

Konkret soll der Bund den Gemeinden im Jänner 2025 einen Betrag von 300 Mio. € zur Verfügung stellen. Ferner sollen 500 Mio. € für ein neues kommunales Investitionsprogramm (KIP 2025) zur Verfügung gestellt werden, wobei der von den Gemeinden zu erbringende Kofinanzierungsanteil von 50 % auf 20 % gesenkt wird, erläuterte Manfred Hofinger (ÖVP).

Auf Initiative von ÖVP und Grünen aber mit unterschiedlichen Mehrheiten erteilte der Finanzausschuss grünes Licht für weitere Gesetze wie etwa das MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz. Dieses soll Regelungen für Krypto-Märkte herstellen. Die Abgeordneten befassten sich auch mit der Betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Künftig soll die Kontonachricht elektronisch übermittelt werden. Im Bereich der Bodenschätzung soll das Überprüfungsintervall der klimatischen Verhältnisse auf 15 Jahre verkürzt werden. Ein inhaltsleerer Initiativantrag zu Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz wurde von ÖVP und Grünen ans Plenum weitergereicht.

NEUES GEMEINDE-HILFSPAKET

Die Hälfte der Mittel des neuen KIP sind speziell für Projekte im Bereich Klimaschutz und Klimawandelanpassung reserviert. Förderbar sind aber auch Infrastrukturvorhaben in den Bereichen Kinderbetreuung, Schulen, Altenpflege, Sport, öffentlicher Verkehr, Wasserversorgung oder Breitbandausbau. Für die Einrichtung von kommunalen Kinderbetreuungsplätzen in den Sommerferien 2025 bis 2028 können pro Gemeinde 3 % des Zuschusses verwendet werden. Mit den Projekten muss im Zeitraum 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2028 begonnen werden.

Ein besonderer Schwerpunkt im neuen Programm ist die Förderung des digitalen Übergangs, einschließlich der verstärkten Unterstützung der Bürger:innen bei elektronischen Amts- und Behördenkontakten sowie bei der Einreichung von Online-Förderanträgen, führte Hofinger aus. Dafür gibt es einen Finanztopf in der Höhe von 120 Mio. € für vier Jahre (pro Jahr 30 Mio. €).

FRIST FÜR KIP 2023 WIRD VERLÄNGERT

Damit auch die noch offenen 400 Mio. € aus dem laufenden Investitionsprogramm abgeholt werden können, soll die Antragsfrist um zwei Jahre bis Dezember 2026 verlängert werden, führte Elisabeth Götze (Grüne) aus. Die Gemeinden befinden sich in der Planungsphase, zeigte sich Götze überzeugt. Das Paket schaffe Liquidität. „Der Bund übernehme Verantwortung und unterstütze die Gemeinden“, so Götze.

FPÖ: GEMEINDEN FEHLT GELD FÜR KOFINANZIERUNG

Die FPÖ erteilte ihre Zustimmung im Sinne der Unterstützung der Gemeinden, war aber inhaltlich „nicht ganz so glücklich“, wie Maximilian Linder festhielt. 500 Mio. € seien für Infrastrukturprojekte mit einem Kofinanzierungsanteil vorgesehen, obwohl die Mittel aus dem letzten Investitionspaket noch nicht abgeholt wurden. Bei den Gemeinden mangle es an Mitteln für die Kofinanzierung, stellte er dar. „Wir brauchen Geld fürs normale Wirtschaften.“

SPÖ: GEMEINDEN BRAUCHEN LIQUIDITÄT

Das absolut Positive für Maximilian Lercher (SPÖ) ist: „Es passiert etwas“. „Die Gemeinden brauchen Liquidität“, bestärkte er die Kritikpunkte der FPÖ. Die SPÖ werde zustimmen, weil das Geld wichtig für die Kommunen sei. Er setzte sich für mehr Liquidität bei den Gemeinden ein, denn „es habe Gründe, dass viele die Kofinanzierung nicht mehr schaffen“. Mit dem Gesetz würden die Probleme vieler Gemeinden nicht gelöst. „Es geht mehr und wir werden mehr brauchen“, forderte Lercher die substantielle Unterstützung der Kommunen.

NEOS WOLLEN STATTDESSEN STRUKTURELLE ÄNDERUNGEN

Keine Zustimmung erteilten die NEOS dem Programm. „Nicht, weil wir nicht den Gemeinden helfen wollen, sondern weil wir nachhaltige Strukturen brauchen“, erklärte Karin Doppelbauer (NEOS). „Es fehlen nachhaltige Lösungen, damit Gemeinden sich selbstständig finanzieren können.“

REGELUNGEN FÜR KRYPTO-MÄRKTE EINSTIMMIG BESCHLOSSEN

Ein neues MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz soll Regelungen für Märkte für Kryptowerte herstellen. Im Grunde geht es in dem von Karlheinz Kopf (ÖVP) und Nina Tomaselli (Grüne) vorgelegten Initiativantrag um eine Umsetzung von EU-Recht ins nationale Recht, die Klarstellungen für den Kryptobereich bringen soll. Im Zuge dessen sollen auch das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Hinweisgeber:innenschutzgesetz geändert werden (4113/A).

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) wird als die für Österreich zuständige Behörde genannt. Zudem soll die FMA mit den für die Überwachung der Einhaltung der EU-Verordnung vorgesehenen Vorschriften erforderlichen Aufsichts- und Sanktionsbefugnissen ausgestattet werden. Die Abgeordneten im Finanzausschuss sprachen sich einstimmig für die Regelungen aus.

Wertpapiere und Kyptowerte sollen gleich behandelt werden, daher sei MiCA vergleichbar mit dem Wertpapieraufsichtsgesetz ausgestaltet, worden, erklärte ein Mitarbeiter den Finanzministeriums auf eine Frage von Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS).

BETRIEBLICHE MITARBEITERVORSORGE: KONTONACHRICHT KÜNFTIG ELEKTRONISCH

Die jährliche Kontonachricht zur Betrieblichen Mitarbeitervorsorge soll künftig standardmäßig elektronisch übermittelt werden. Berechtigte sollen die Informationen auf Verlangen auch weiterhin kostenlos auf Papier erhalten können, betonte Peter Haubner (ÖVP). Diese und andere Änderungen finden sich in einer von ÖVP und Grünen initiierten Novelle des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (4114/A).

Zudem beinhaltet die Novelle klare Vorgaben für die Gewährung einer zusätzlichen Zinsgarantie sowie für die Werbung von Betrieblichen Vorsorgekassen (BV-Kassen), so Haubner. Enthalten ist auch die Einführung eines Risikomanagements für BV-Kassen. Sowie die Verpflichtung der BV-Kassen zur Offenlegung der Nachhaltigkeit ihrer Veranlagungen entsprechend den europäischen Vorgaben, erklärte Elisabeth Götze (Grüne). Neben ÖVP und Grünen stimmten auch die Freiheitlichen für die Gesetzesnovelle.

Kai Jan Krainer (SPÖ) konterte: Bei einer Senkung der Verwaltungskosten müsste auch der Beitrag für die Mitarbeitervorsorge gesenkt werden.

Aus Sicht von Karin Doppelbauer (NEOS) handle es sich bei dem Gesetz um eine vergebene Chance. Sie ortete negative Auswirkungen: „Dinge werden einzementiert, die nicht halten werden“ und das Produktangebot werde eingeschränkt. Für das Nationalratsplenum stellte sie Abänderungsanträge ihrer Fraktion in Aussicht.

BODENSCHÄTZUNG: ÜBERPRÜFUNGSINTERVALL DER KLIMATISCHEN VERHÄLTNISSE SOLL AUF 15 JAHRE VERKÜRZT WERDEN

Die Aktualisierung der klimatischen Verhältnisse für die Bodenschätzung soll künftig alle 15 anstelle von 30 Jahren erfolgen, informierte Olga Voglauer (Grüne). Eine diesbezügliche von ÖVP und Grünen initiierte Gesetzesnovelle betrifft das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970 und das Grundsteuergesetz 1955 (4120/A). Zudem soll das Verfahren zur Aktualisierung der Einheitswerte des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Stichtage ab 1. Jänner 2032 präzisiert werden. Hierzu werden die jeweiligen Parameter (Indizes) im Initiativantrag genauer definiert. Das Gesetzespaket erhielt die Zustimmung der Regierungsparteien. Die Opposition war mit den Inhalten nicht zufrieden und stimmte dagegen.

Klaus Lindinger (ÖVP) erklärte das „unbürokratische“ Vorgehen, das künftig automatisiert erfolgen soll. Konkret soll festgelegt werden, dass die Primärindizes und die Sekundärindizes sowie die für die Ermittlung der Indizes erforderlichen Daten jährlich im „Grünen Bericht“ ausgewiesen werden. Im Anschluss soll der Finanzminister für die Primärindizes und die Sekundärindizes einen Durchschnitt der letzten zehn Jahre errechnen und an den Nationalrat übermitteln, sagte Voglauer. Liegen diese Durchschnittswerte sowohl beim Primär- als auch beim Sekundärindex mehr als 20 % über oder unter den bisherigen Wertverhältnissen, sollen diese angepasst werden, erläuterte Lindinger. Voglauer zeigte sich erfreut, dass nicht nur Primärindizes sondern auch Sekundärindizes in die Berechnung aufgenommen werden.

Mit den Inhalten unzufrieden war Maximilian Linder (FPÖ) und stellte Fragen zu den wirtschaftlichen Einheiten. Die Ablehnung ihrer Fraktionen bekundeten auch Karin Doppelbauer (NEOS) und Maximilian Lercher (SPÖ). Doppelbauer will sich den Antrag bis zum Plenum noch im Detail ansehen.

INITIATIVANTRAG ZU WOHN- UND HEIZKOSTENZUSCHUSSGESETZ INS PLENUM GESCHICKT

ÖVP und Grüne haben eine potentielle „Trägerrakete“ zum Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz ins Plenum weitergeleitet (4127/A). Inhaltlich sieht der Gesetzesantrag bislang vor, dass bei Verweisen auf andere Bundesgesetze auf die jeweils aktuelle Fassung verwiesen wird. Die FPÖ lehnte das Vorgehen ab. Die SPÖ stellte mangels Inhalten im Gesetzestext einen Vertagungsantrag, der trotz Zustimmung der anderen Oppositionsparteien in der Minderheit blieb. (Schluss Finanzausschuss) gla

————————-

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender