COFAG-Auflösung passiert Finanzausschuss

COFAG-Auflösung passiert Finanzausschuss

COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes soll mit 31. Juli 2024 aufgelöst werden

Die COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes – kurz COFAG – soll ab 31. Juli 2024 aufgelöst werden. Der Gesetzesantrag sieht vor, dass die COFAG mit 31. Juli 2024 als Gesellschaft abgewickelt werden soll. Die bisherigen Aufgaben der COFAG und ihre Wahrnehmung werden mit dem Gesetz ebenfalls neu geordnet (4070/A). Im Finanzausschuss wurde dazu ein Abänderungsantrag sowie ein Ausschussantrag eingebracht und das Gesetzespaket mit den Stimmen von ÖVP und Grünen beschlossen.

Zudem sprach sich der Finanzausschuss für eine Förderung in Höhe von 70 Mio. € für eine neue Gasinfrastrukturleitung aus. Im Rahmen des Projekts “WAG Teil-Loop” soll der Abschnitt zwischen Oberkappel und Bad Leonfelden um einen 40 km parallelen Leitungsstrang erweitert werden.

Eine Forderung der NEOS nach rechtlichen Vorgaben bei der öffentlichen Lebensmittelbeschaffung wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

AUFLÖSUNG DER COFAG

Bis Ende Juli soll die COFAG möglichst alle noch offenen COVID-19-Förderanträge abschließen. Unerledigte Förderanträge sollen in die Zuständigkeit des Bundes und des Finanzministers zur Entscheidung als Abwicklungsstelle übergehen. Es sei “nicht mehr allzuviel offen”, zeigte sich Elisabeth Götze (Grüne) zuversichtlich, dass dies von der Finanzbehörde bewältigt werden könne.

Mit dem Antrag kommen die Koalitionsparteien auch einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes nach. Dabei stellte dieser fest, dass die Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf eine GmbH unsachlich sei und Unternehmen zu Unrecht keinen Rechtsanspruch auf Finanzhilfen gehabt hätten. Nun ist eine Lösung gefunden worden, die für alle “akzeptabel” sei, sagte Götze dazu.

ÖVP und Grüne brachten einen Abänderungsantrag ein, der Bedenken im Rahmen der Ausschussbegutachtung adressiert. Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs sei zu berücksichtigen, heißt es in den Erläuterungen des Abänderungsantrags. Demnach seien die derzeit bestehenden Aufgaben der COFAG in die staatliche Finanzverwaltung überzuführen. Dass die Gewährung von Förderungen hingegen weiterhin mit den Mitteln des Privatrechtes erfolgen soll, habe insbesondere den Grund, dass es zu keiner – verfassungsrechtlich bedenklichen – Ungleichbehandlung von Förderungswerbern kommen soll, so die Begründung des Abänderungsantrags. Dieser sieht auch eine Verordnungsermächtigung vor, wonach der Finanzminister von Rückforderungen oder Rückerstattungen unter 1.000 € absehen kann. ÖVP und Grüne stimmten für den Gesetzesantrag in Form des Abänderungsantrags. Keine Zustimmung gab es hingegen von der Opposition.

Mittels einem weiteren von ÖVP und Grünen eingebrachten Ausschussantrag soll auch die Übernahme von Garantien der COFAG konkretisiert werden. So soll der Finanzminister ermächtigt werden, die Garantien der COFAG zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen zu übernehmen. Der Gesamtbetrag der Garantien dürfe 300 Mio. € in Summe und im Einzelfall 30 Mio. € nicht übersteigen. Die tatsächlich offenen Garantiebeträge würden darunter – bei ungefähr 210 Mio. € liegen, informierte das Finanzministerium. Der Ausschussantrag erhielt ebenfalls die Stimmen von ÖVP und Grünen. Beide Anträge wurden formell von Andreas Hanger (ÖVP) eingebracht.

FPÖ PLÄDIERT FÜR SPARSAMKEIT BEI EINRICHTUNG IM FINANZMINISTERIUM

Hubert Fuchs (FPÖ) hielt die Bagatellgrenze von 1.000 € für vernünftig und erkundigte sich nach potentiellen Anwendungsbereichen. Bei der Einrichtung einer Organisationseinheit im Finanzministerium setzte er sich für Sparsamkeit ein. Für ihn sei unverständlich, weshalb zwei neue Abteilungen geschaffen werden. Auf die Frage von Fuchs, ob Personal von der COFAG übernommen werde, zeigte eine Mitarbeiterin des Finanzministeriums Interesse an den Mitarbeiter:innen der COFAG.

NEOS: “DAS ENDE DER COFAG IST ENDLICH DA”

“Das Ende der COFAG ist endlich da”, so Karin Doppelbauer (NEOS). Die NEOS hätten “von Anfang an das Konstrukt kritisiert” und verfassungsrechtliche Bedenken geäußert – nun müsse die COFAG aufgelöst werden. Angesichts der kurzfristig übermittelten Anträge erteilten die NEOS dem Gesetzespaket im Ausschuss keine Zustimmung.

SPÖ: DATEN DER COFAG-ABWICKLUNG SICHERSTELLEN

Kai Jan Krainer (SPÖ) brachte die Konzernbetrachtung und mögliche Amtshaftungsansprüche gegenüber dem ehemaligen Finanzminister Gernot Blümel zur Sprache. Finanzminister Magnus Brunner sah keine Notwendigkeit einer Prüfung. Zudem wollte Krainer wissen, ob der Finanzminister Kenntnis über den Inhalt des Vertrags über den Standortsicherungszuschuss für die Austrian Airlines habe. Krainer machte sich überdies dafür stark, die Daten der COFAG-Abwicklung sicherzustellen. Aus Sicht von Karlheinz Kopf (ÖVP) ist dies ausreichend gesichert.

GRÜNE: COFAG HAT GUTE ARBEIT GELEISTET, KEINE SCHULD BEI MITARBEITER:INNEN SUCHEN

Die COFAG habe unter hohem Druck gut gearbeitet, unterstrich Elisabeth Götze (Grüne). Kritik der NEOS zu Überförderungen sei nicht bei den Mitarbeiter:innen der COFAG zu üben. Vielmehr gehe es dabei um inhaltliche Kritik an den Richtlinien zur Förderung. Die COFAG habe auf der Basis rechtlicher Grundlagen gute Arbeit geleistet, hob auch Jakob Schwarz (Grüne) hervor. Die inhaltliche Kritik der NEOS empfand er auf Basis des einstimmigen Parlamentsbeschlusses zur COFAG für “nicht fair”. Dazu hielt Doppelbauer (NEOS) fest, dass die COFAG als “versteckter Hinweis im Gesamtpaket” enthalten gewesen sei.

70 MIO. € FÖRDERUNG FÜR NEUE GASINFRASTRUKTURLEITUNG

Die Förderung des Gasleitungsinfrastrukturprojektes “WAG Teil-Loop” soll die Sicherheit der Gasversorgung erhöhen und die Abhängigkeit von russischem Gas verringern (4094/A). Der Finanzausschuss stimmte einstimmig für die Förderung des Ausbaus der West-Austria-Gasleitung (WAG) durch Gas Connect Austria in Höhe von bis zu 70 Mio. €.

Im Rahmen des Projekts “WAG Teil-Loop” werde der Abschnitt zwischen Oberkappel und Bad Leonfelden um einen 40 km parallelen Leitungsstrang erweitert, erklärte Peter Haubner (ÖVP). Dem raschen Ausbau der WAG in West-Ost-Richtungen maßen alle Fraktionen große Bedeutung zu, da er den verbesserten Zugang zu Gasquellen aus Nord-West-Europa ermöglichen soll. Jakob Schwarz (Grüne) hielt den Antrag mit Blick auf das Defizit dennoch für sachlich gerechtfertigt.

Maximilian Lindner (FPÖ) erteilte dem Vorhaben seine Zustimmung, “das hätte schon vor zwei Jahren passieren können”, hielt er kritisch fest. Michaela Schmidt (SPÖ) schlug in eine ähnliche Kerbe und sagte, es handle sich dabei um eine langjährige Forderung der SPÖ.

Für Karin Doppelbauer (NEOS) handelt es sich um eine wichtigste strategische Investition. Dabei verwies sie auch auf die Vorteile für Österreichs Nachbarländer. Bei der Finanzierung hätten die NEOS eine andere Form bevorzugt. Eine Finanzierung im Rahmen der Überschreitungsermächtigung sei nicht möglich, hielt Finanzminister Brunner entgegen. Die Rückzahlung des Zuschusses bemesse sich an künftigen Buchungen und soll innerhalb von 15 Jahren erfolgen.

NEOS FORDERN RECHTLICHE VORGABEN BEI ÖFFENTLICHER LEBENSMITTELBESCHAFFUNG

Die NEOS orten Versäumnisse bei der öffentlichen Lebensmittelbeschaffung in Ministerien. Im Aktionsplan für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung sei festgehalten, nach welchen Kriterien Ministerien und nachgelagerte Dienststellen ihre Lebensmittel beschaffen sollen. Dazu zähle etwa die Verpflichtung, die Bio-Quote bis 2030 schrittweise auf 55 % zu erhöhen, tierische Produkte aus gentechnikfreier Fütterung zu beschaffen oder hohe Tierwohlstandards einzuhalten, erläuterte NEOS-Abgeordnete Karin Doppelbauer. Viele Ministerien hätten auf Grund fehlender Evaluierung nicht gewusst, welche Lebensmittel sie von der für Beschaffung zuständigen BBG (Bundesbeschaffungsgesellschaft mbH) beziehen (4083/A(E)).

Doppelbauer fordert daher gesetzliche Mindestkriterien für die Lebensmittelbeschaffung, die sich an den derzeitigen Kriterien des naBe-Aktionsplanes orientieren. Geht es nach den NEOS soll auch eine “angemessene Bio-Quote” und eine zentrale Monitoringstelle eingeführt werden.

Von der SPÖ signalisierte Christian Oxonitsch die Zustimmung seiner Fraktion. Jakob Schwarz (Grüne) begrüßte den Antrag inhaltlich, jedoch mit Einschränkungen. Es gebe Gespräche, begründete er die Vertagung durch die Regierungsparteien. (Fortsetzung Finanzausschuss) gla

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