Recht praktisch: Top informiert in das Sommer-Pflichtpraktikum

Recht praktisch: Top informiert in das Sommer-Pflichtpraktikum

LR Teschl-Hofmeister: Neues Beratungsangebot der Jugend:info NÖ zu Rechten und Pflichten im Praktikum

Die Jugend:info NÖ bietet ein neues Beratungsangebot zu den Rechten und Pflichten während eines Pflichtpraktikums an. Unter dem Titel „Recht Praktisch“ erhalten Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Eltern und Betriebe umfassende Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Pflichtpraktika. „Ein Pflichtpraktikum ist für viele junge Menschen ein bedeutender Schritt in die Berufswelt. Dabei ist es wichtig, dass sie ihre Rechte und Pflichten kennen, um Missverständnisse und eventuelle Benachteiligungen zu vermeiden“, betont Jugend-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und zeigt sich über das neue Angebot der Jugend:info NÖ erfreut: „Mit ‚Recht Praktisch‘ möchten wir sicherstellen, dass alle Beteiligten – von den Praktikantinnen und Praktikanten bis hin zu den Betrieben – gut informiert und rechtlich abgesichert sind.“

Das Pflichtpraktikum, das in vielen berufsbildenden Schulen und Studienrichtungen verpflichtend vorgeschrieben ist, soll die im Unterricht erlernte Theorie mit praktischer Erfahrung verknüpfen. Dabei gibt es jedoch erhebliche Unterschiede zwischen einem Ausbildungsverhältnis und einem Arbeitsverhältnis, die sich auf Ansprüche wie Bezahlung, Versicherung und Sozialleistungen auswirken. Landerätin Teschl-Hofmeister hebt hervor: „Es ist wichtig, dass junge Menschen wissen, ob sie im Rahmen ihres Pflichtpraktikums als Auszubildende oder als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätig sind. Diese Unterscheidung ist entscheidend für ihre rechtliche und finanzielle Absicherung. Mit ‚Recht Praktisch‘ möchten wir Klarheit schaffen und die jungen Menschen bestmöglich unterstützen.“ Um Missverständnisse von vornherein zu vermeiden, empfiehlt die Jugend:info NÖ, vor Beginn des Pflichtpraktikums alle wichtigen Punkte mit dem Praktikumsbetrieb zu besprechen und schriftlich festzuhalten. Dies umfasst gegebenenfalls Arbeitszeiten, Gehalt, Urlaubsanspruch und anwendbare Kollektivverträge. „Ein gut vorbereitetes Pflichtpraktikum ist nicht nur für die Praktikantinnen und Praktikanten von Vorteil, sondern auch für die Betriebe. Klare Vereinbarungen sorgen für ein reibungsloses Praktikum und fördern ein positives Arbeitsklima“, fügt Teschl-Hofmeister hinzu.

Nähere Informationen beim Büro LR Teschl-Hofmeister unter 02742/9005-12655, Dieter Kraus, und E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at, https://www.jugendinfo-noe.at/recht

 

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