Neu rechtliche Grundlagen für MTD-Berufe und Trainingstherapeut:innen passieren Gesundheitsausschuss

Neu rechtliche Grundlagen für MTD-Berufe und Trainingstherapeut:innen passieren Gesundheitsausschuss

Infrastruktursicherungsbeitrag wird verlängert und Abgabe von Arzneimitteln durch das Österreichische Rote Kreuz rechtlich abgesichert

Zahlreiche weitere Gesetzesinitiativen nahmen heute die erste parlamentarische Hürde im Gesundheitsausschuss. So befürworteten die Abgeordneten neue rechtliche Grundlagen für MTD-Berufe und Trainingstherapeut:innen. Kontroversiell verlief die Debatte über diese Reform. Zwar waren sich alle Fraktionen über den Reformbedarf des über 30 Jahre alten Gesetzes einig, keine Einigkeit gab es aber über die Stoßrichtung. So betonten ÖVP und Grüne, dass ein guter und tragfähiger Kompromiss nach einem intensiven Diskussionsprozess mit den betroffenen Berufsgruppen gefunden worden sei. Die Sozialdemokrat:innen befanden die Reform als nicht genügend und forderten weitreichendere Maßnahmen nach internationalen Vorbildern. Sie sprachen von einer “Pflanzerei” gegenüber Menschen, die in diesem Bereich arbeiten. Die Freiheitlichen vermissten eine Ausgewogenheit der Maßnahmen. Zustimmung zu der “endlich” vorgelegten Lösung gab es hingegen von den NEOS.

Ebenso auf den Weg gebracht wurde die Verlängerung des Infrastruktursicherungsbeitrags sowie die rechtliche Absicherung der unentgeltlichen Abgabe von Arzneimitteln durch das Österreichische Rote Kreuz. In Umsetzung von EU-Recht sollen weiters Regelungslücken geschlossen und so Engpässe bei Medizinprodukten vermieden werden. Außerdem soll das Bundesamt für Verbrauchergesundheit neue Kontrollaufgaben erhalten.

Mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt wurden mehrere Forderungen der Opposition. Dies betraf die SPÖ-Forderung für eine Erweiterung des Rezeptgebührendeckels, den FPÖ-Vorschlag für ein Maßnahmenpaket zur Beseitigung der Medikamentenengpässe sowie die NEOS-Initiativen für Impfungen in Apotheken und für eine Reform des Sanitätergesetzes.

NEUE RECHTLICHE GRUNDLAGEN FÜR MTD-BERUFE UND TRAININGSTHERAPEUT:INNEN

Das Regierungsprogramm von ÖVP und Grünen sieht die Attraktivierung, Aufwertung und Stärkung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe vor. Um diesen Zielen Rechnung zu tragen, haben die Koalitionsparteien nun einen umfassenden Gesetzesvorschlag eingebracht (4095/A). Ein Großteil des Gesetzes soll am 1. September 2024 in Kraft treten. Im Fokus der Novelle steht vor allem die zeitgemäße Gestaltung der Berufsbilder und der Einsatzbereiche der Angehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Berufe), die nunmehr unter der neuen Bezeichnung “gehobene medizinisch-therapeutisch-diagnostische Gesundheitsberufe” zusammengefasst werden. Nach der bereits erfolgten Einbindung der MTD-Ausbildungen in den Fachhochschulbereich sollen nunmehr durch die Überführung der Sonderausbildungen (Spezialisierungen) in den tertiären Bereich Möglichkeiten zur Höherqualifizierung eröffnet werden. Analog zu anderen Gesundheitsberufen wird auch der Bereich der Berufspflichten aktualisiert und neue Entwicklungen einbezogen. So werden etwa die Möglichkeit von Online-Behandlungen und -Beratungen sowie die Verpflichtung zu einer Berufshaftpflichtversicherung verankert. Weiters soll ein MTD-Beirat eingerichtet werden, der neben beratenden Aufgaben auch für die Erarbeitung von Standards für Fortbildungen zuständig sein wird.

Im Zuge der Novellierung werden auch die Berufsausübungsregelungen für Trainingstherapeut:innen aktualisiert und im Sinne der angestrebten freiberuflichen Berufsausübung berufsrechtliche Schranken abgebaut. Damit verbunden ist auch eine Ausweitung der Berufspflichten. Zur Erleichterung interner Arbeitsabläufe und im Sinne einer verbesserten und vereinfachten Arzneimittelversorgung im intramuralen Bereich sollen auch die Kompetenzen der Krankenhausapotheker:innen erweitert werden. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS angenommen.

Eine Reform des MTD-Gesetzes sei überfällig gewesen, da sich die Rahmenbedingungen für diese Berufe seit dessen Beschluss 1992 weiter entwickelt haben, betonte Josef Smolle (ÖVP). Diese Berufe würden eine wesentliche Rolle im Gesundheitssystem spielen. Mit dem nunmehrigen Kompromiss sei eine tragfähige und ausgewogene Lösung zwischen den unterschiedlichen und teils auch gegenläufigen Interessen gefunden worden. Dies sei ein guter Schritt im Sinne der betroffenen Berufe, der Patient:innen und des Gesundheitssystems.

Im intensiven Austausch sei gemeinsam mit Stakeholdern ein Kompromiss mit Verbesserungen für die sieben, sehr unterschiedlichen MTD-Berufe gefunden worden, betonte auch Ralph Schallmeiner (Grüne). Dabei seien viele Forderungen aus den unterschiedlichen Berufsverbänden aufgenommen worden. Insgesamt sei es ein guter Kompromiss, der vielleicht nicht alle Erwartungen erfüllt, aber deutlich besser als die bisherige Gesetzeslage ist, gestand Schallmeiner zu.

Der Vorschlag sei “respektlos” und eine “Pflanzerei” gegenüber den Menschen, die in diesem Bereich arbeiten, kritisierte hingegen Philip Kucher (SPÖ). Es müsse mit der Reform das umgesetzt werden, was in anderen Ländern “gang und gäbe” sei, forderte er mehr Kompetenzen und Rechte für die “bestens ausgebildeten medizinischen Fachkräfte” und kritisierte die vielen Änderungen zum ursprünglichen Entwurf.

Von einer “überfälligen” Reform sprach auch Gerhard Kaniak (FPÖ), vermisste in dem Vorschlag aber das Augenmaß, die Ausgewogenheit sowie die Gleichbehandlung bei den getroffenen Maßnahmen. Insgesamt gelte es im Gesundheitssystem, die optimale Nutzung der Kompetenzen der Menschen anzustreben, forderte Kaniak. Als “Stückwerk auf halbem Weg” bezeichnete auch Peter Wurm (FPÖ) den Vorschlag und sah keinen “Meilenstein” darin.

Mit einem “Halleluja” freute sich Fiona Fiedler (NEOS), dass es “endlich” einen Gesetzesvorschlag gibt und befürwortete Punkte, wie das gemeinsame Dach. Nachbesserungsbedarf sah sie bei den Begriffsdefinitionen.

Das Gesetz sei nach umfangreichen Diskussionen entstanden, betonte auch eine Expertin des Gesundheitsministeriums. Die Zeit werde den Bedarf an Nachjustierungen zeigen, meinte sie hinsichtlich der Kritik.

VERLÄNGERUNG DES INFRASTRUKTURSICHERUNGSBEITRAGS UND UNENTGELTLICHE ABGABE VON ARZNEIMITTELN DURCH DAS ROTE KREUZ

Da sich der im Jahr 2023 beschlossene Infrastruktursicherungsbeitrag für Arzneimittel-Großhändler bewährt habe, soll dieser um ein Jahr bis zum 31. August 2025 verlängert werden. In der Begründung des von ÖVP und Grünen eingebrachten Initiativantrags (4101/A) heißt es, dass weiterhin die Gefahr bestehe, dass Medikamente aus Rentabilitätsgründen nicht mehr angeboten würden. Durch den erstmals in der Wintersaison 2023/24 gewährten und von den Trägern der Krankenversicherung finanzierten Infrastruktursicherungsbeitrag konnte sichergestellt werden, dass ausreichend niedrigpreisige Arzneimittel verfügbar gewesen seien.

Weiters soll rechtlich verankert werden, dass das Österreichische Rote Kreuz und seine Zweigvereine im Rahmen ihrer humanitären Tätigkeit Arzneimittel unentgeltlich an Bedürftige abgeben können. Die geltende Rechtslage, die einen Apothekenvorbehalt vorsieht, ließ dafür bis dato keinen Spielraum. Von der Regelung umfasst sind alle Arten von Arzneimitteln – auch rezeptpflichtige bei Vorlage einer entsprechenden Verschreibung. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen angenommen.

Mit dem Antrag wird die Medikamentenabgabe durch das Österreichische Rote Kreuz und seinen Partnern rechtlich abgesichert und Menschen am Rande der Gesellschaft werden medizinisch gut versorgt, betonte Ralph Schallmeiner (Grüne). Die Bedeutung des Österreichischen Roten Kreuzes und anderer Organisationen bei der Versorgung obdachloser Menschen hob Alexandra Tanda (ÖVP) hervor und begrüßte die nunmehrige Rechtssicherheit.

Die Verlängerung des Infrastruktursicherungsbeitrags ohne budgetäre Deckung bemängelte Fiona Fiedler (NEOS). Bei der Medikamentenabgabe durch das Österreichische Rote Kreuz ortete sie eine “Monopolstellung” und sprach sich für eine Lösung auch für andere Organisationen aus. Mario Lindner (SPÖ) begrüßte die rechtliche Absicherung und pflichtete Fiona Fiedler bei, dass auch andere Organisationen erfasst werden sollten.

Gerhard Kaniak (FPÖ) hinterfragte, ob das funktionierende Kontrollsystem auch bei der nunmehrigen Lösung der Medikamentenabgabe durch das Österreichische Rote Kreuz greifen würde. Die Verlängerung des Infrastruktursicherungsbeitrags sah der freiheitliche Gesundheitssprecher einerseits positiv, sah aber andererseits die Dauer, die mangelnde budgetäre Deckung und die Ausgestaltung kritisch.

Von einem ersten Schritt, der weiter entwickelt und künftig auch in Richtung anderer Organisationen ausgedehnt werden könnte, sprach eine Expertin des Gesundheitsministeriums hinsichtlich der Medikamentenabgabe durch das Österreichische Rote Kreuz. Die budgetäre Deckung sei durch das Ressort gegeben, entgegnete eine weitere Expertin der Kritik der Opposition.

EU-RECHT: VERMEIDUNG VON ENGPÄSSEN BEI MEDIZINPRODUKTEN UND VEREINFACHUNG VON REGELUNGEN

Regelungslücken “im Bereich der weiteren Bereitstellung auf dem Markt von bereits in Betrieb genommenen” Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika sollen durch Änderungen im Medizinproduktegesetz geschlossen werden (2551 d.B.). Angesichts der Berichte von Angehörigen der Gesundheitsberufe über unmittelbar drohende Engpässe bei bestimmten medizinischen Produkten sei es dringend erforderlich, die Gültigkeit von Bescheinigungen und den Übergangszeitraum für das rechtmäßige Inverkehrbringen zu verlängern, heißt es in den Erläuterungen. Gleichzeitig soll die Einhaltung der derzeitigen Qualitäts- oder Sicherheitsanforderungen gewährleistet werden. Außerdem werden Regelungen über die Marktüberwachung (Vigilanz) vereinfacht, um den verschiedenen Akteuren Klarheit über die anzuwendenden Rechtsnormen zu verschaffen und auch den Vollzug durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen zu vereinfachen. Weiters werden die genauen Anforderungen an Ethikkommissionen, die Beurteilungen von multizentrischen klinischen Prüfungen vornehmen, klar definiert. Die Regierungsvorlage wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS angenommen.

Die Ablehnung ihrer Fraktion zu der Regierungsvorlage formulierte Verena Nussbaum (SPÖ). Präzisierungs- bzw. Klarstellungsbedarf sah die Abgeordnete insbesondere an dem Begriff “unannehmbares Risiko” von Medizinprodukten. Eine Expertin des Gesundheitsministeriums verwies darauf, dass die Begriffe weitgehend von der EU-Verordnung übernommen worden seien.

Dass es auf europäischer Ebene keine Lösung der Produktengpässe gibt, bemängelte FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak und sah in der nunmehrigen nationalen Lösung ein “Behelfsgesetz”.

Mit der Umsetzung einer EU-Verordnung werde der Vollzug vereinfacht und Regelungslücken geschlossen, erklärte Ralph Schallmeiner (Grüne). Die Regierungsvorlage und insbesondere die Verlängerung des Übergangszeitraums begrüßte auch Martina Diesner-Wais (ÖVP).

Zustimmend äußerte sich Fiona Fiedler (NEOS) und sah Nachbesserungsbedarf bei der Nachhaltigkeit und Wiederaufbereitung von Medizinprodukten.

NEUE AUFGABEN FÜR DAS BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERGESUNDHEIT

Primär der Umsetzung von EU-Recht und dabei vor allem der Verordnung zur biologischen Produktion dient ein von ÖVP und Grünen vorgelegter Initiativantrag (4118/A). Durch die Novellierung des EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetzes wird das Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) mit zusätzlichen Aufgaben betraut. Aufgrund der Übertragung der Zuständigkeit für die Zulassung von Kontrollstellen bzw. Zertifizierungsstellen vom Landeshauptmann an den Gesundheitsminister kommt es zu einer Kompetenzverschiebung. Die Kundmachung des Gesetzes bedarf daher auch der Zustimmung der beteiligten Länder. Die bestehenden Kontrollstellen sollen künftig auch die Einhaltung der nationalen Vorschriften in Bezug auf Arbeitsgänge in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen sowie die biologische Produktion kosmetischer Mittel kontrollieren können. Neben der Bio-Einfuhrkontrolle wird das BAVG künftig für die Durchführung von Prüfverfahren in Bezug auf garantiert traditionelle Spezialitäten und geografische Angaben zuständig sein. Weiters soll das BAVG die Zulassung nichtbiologischer Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs für verarbeitete biologische Lebensmittel übernehmen. Angepasst werden auch die Bestimmungen in Bezug auf das Kontrollausschuss-Gremium, in dem künftig auch die WKO vertreten sein soll. Auch wird die bestehende Verwaltung der Saatgutdatenbank durch die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) gesetzlich verankert. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS angenommen.

Die Besetzung des Kontrollausschuss-Gremiums unter anderem mit der Wirtschaftskammer hinterfragte Rudolf Silvan (SPÖ) als “Kontrollierte kontrollieren sich selbst”. Auf die Frage des Abgeordneten nach den Personalressourcen berichtete eine Expertin des Gesundheitsressorts, dass es ausreichend Personal bei den Kontrollstellen gebe und man auf einen bewältigbaren Aufwand geachtet habe. Zur inhaltlichen Abstimmung sei eine breite Einbindung der Stakeholder wichtig, betonte sie weiters. Die nunmehr vertretene Wirtschaftskammer habe aber kein Stimmrecht im Kontrollausschuss.

Kritisch zu der Initiative äußerte sich auch Peter Schmiedlechner (FPÖ) und befürchtete einen Bürokratieaufbau zu Lasten der landwirtschaftlichen Betriebe. Zudem hinterfragte er, dass bestimmte Organisationen eingebunden würden und andere hingegen nicht. Es gebe die Möglichkeit, weitere Expert:innen einzubinden und es werde nicht mehr Bürokratie geben, meinte demgegenüber die Expertin des Ressorts.

Von einer bedeutenden und wichtigen Novelle, die klare Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen schafft, sprach Olga Voglauer (Grüne).

Das Einbringen einer ursprünglichen Regierungsvorlage in der nunmehrigen Form eines Initiativantrags hinterfragte Katharina Werner (NEOS).

SPÖ FÜR ERWEITERUNG DES REZEPTGEBÜHRENDECKELS

Von Seiten der SPÖ wurde ihre Forderung, die Rezeptgebührendeckelung in eine Arzneimittelkostendeckelung umzuwandeln und alle verordneten Arzneimittel in die Kostenobergrenze einzurechnen, debattiert (3061/A(E)). Die wieder aufgenommene Forderung wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen erneut vertagt.

FPÖ: MASSNAHMENPAKET ZUR BESEITIGUNG DER MEDIKAMENTENENGPÄSSE

Die Freiheitlichen stellten ihr Maßnahmenpaket zur Beseitigung der Medikamentenengpässe erneut zur Diskussion. Dieses beinhaltet unter anderem die Erleichterung der Abgabe- und Verrechnungsbestimmungen für Apotheken sowie die Evaluierung der österreichischen Arzneimittelpreise und -spannen. (3936/A(E)). Der wiederaufgenommene Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen erneut vertagt.

NEOS: APOTHEKER:INNEN SOLLEN AUCH IMPFUNGEN DURCHFÜHREN KÖNNEN

Die Durchführung von Impfungen in Apotheken sowie die Eintragung der Impfungen in den elektronischen Impfpass sieht ein Entschließungsantrag der NEOS vor (3960/A(E)). Durch die letzte Novellierung des Apothekengesetzes sei es zwar zu einem Ausbau des Serviceangebots gekommen, für die Einführung des Impfens in Apotheken habe aber offenbar der Mut gefehlt, beklagt Fiona Fiedler (NEOS). Dies wäre aber ein wesentlicher Schritt, um die öffentliche Gesundheit nachhaltig zu verbessern. Gerade Apotheken könnten als niederschwellige Anlaufstellen eine Schlüsselrolle einnehmen, war Fiedler überzeugt. Der Blick ins Ausland unterstreiche die Effektivität dieses Ansatzes.

Ralph Schallmeiner (Grüne) zeigte sich dem Antrag gegenüber grundsätzlich positiv gestimmt. Der eImpfpass sei in Umsetzung, betonte Werner Saxinger (ÖVP). Daher werde die Hälfte des Antrags bereits umgesetzt. Die zurückgehende Durchimpfungsrate führte er auf die mangelnde Impfbereitschaft zurück. Derzeit gebe es eine Trennung zwischen Ausgabe von Impfstoffen und der Durchführung von Impfungen. Im Sinne einer optimierten Versorgung gelte es, neue Ansätze zu finden, verwies er auf die nächste Legislaturperiode.

Nicht am Preis der Impfung, sondern an der persönlichen Motivation und der individuellen Aufklärung gelte es anzusetzen, führte Gerhard Kaniak (FPÖ) aus. Dazu hielt ihm Schallmeiner entgegen, dass sich die “FPÖ selbst an der Nase nehmen” und Verantwortung tragen müsse. Peter Wurm (FPÖ) gab einer anwesenden Beamtin des Gesundheitsministeriums die Mitschuld am “Misstrauen gegenüber den Ärzten” und stieß dabei auf harte Kritik der Grünen. Beamt:innen seien aus der politischen Diskussion herauszuhalten, unterstrich Schallmeiner.

Mario Lindner (SPÖ) sprach über die Leistbarkeit von Impfungen. Er setzte sich dafür ein, Impfungen so billig wie möglich zu machen.

Der Antrag wurde schließlich mit den Stimmen von ÖVP und Grünen genauso vertagt wie eine weitere wieder aufgenommene Initiative der NEOS. Darin treten sie für eine Reform des Sanitätergesetzes ein (2721/A(E)). Diese soll aus ihrer Sicht klar definierte Ausbildungsinhalte und -zertifikate enthalten, auch unabhängige Institutionen zur Aus- und Weiterbildung von Sanitäter:innen ermächtigen, einen Berufsschutz für berufsmäßige Sanitäter:innen ermöglichen und bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen wie etwa im Hinblick auf den Einsatz von Medikamenten vorgeben. (Schluss Gesundheitsausschuss) pst/gla

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