Rauch: Keine Einigung mit Koalitionspartner bei Verordnung zur Beschränkung von Inkassokosten

Rauch: Keine Einigung mit Koalitionspartner bei Verordnung zur Beschränkung von Inkassokosten

Minister bezog Stellung im Konsumentenschutzausschuss

Im Konsumentenschutzausschuss wurde das Thema analoge Teilhabe diskutiert, da FPÖ und SPÖ sechs Anträge dazu stellten. Alle wurden mit den Stimmen der ÖVP- und Grünen-Abgeordneten vertagt. Im Rahmen der Diskussion zur Begrenzung von Inkassokosten informierte Konsumentenschutzminister Johannes Rauch, dass ein entsprechender Verordnungsvorschlag “unserer Seite” vom “federführenden” Ministerium für Wirtschaft nicht angenommen worden sei.

RAUCH “ÜBERRASCHT”, DASS VORSCHLAG NICHT ANGENOMMEN WURDE

Die Forderung ist nicht neu: Die Freiheitlichen und die Sozialdemokrat:innen pochen darauf, dass gegen zu hohe Inkassogebühren vorgegangen wird. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) sieht in “Inkassoforderungen in astronomischen Höhen” ein Problem, da viele ihre Rechnungen nicht begleichen würden, weil sie es sich zum gegebenen Zeitpunkt “einfach nicht leisten können”. Die SPÖ schlägt eine Pauschalierung der verrechneten Beträge in Relation zur ausstehenden Forderung vor (3626/A(E))Petra Wimmer (SPÖ) führte ins Treffen, dass es “schon” unter Margarete Schramböck eine Arbeitsgruppe zur Eindämmung und Begrenzung von Inkassokosten gegeben hätte, “aber hier ist nichts passiert”. Die Freiheitlichen wollten mit ihrem Antrag einmal mehr von der Regierung wissen, wie der Status hinsichtlich “transparente, rechtsichere und angemessener Regelungen” bei Inkassogebühren sei (1032/A(E)). ÖVP-Abgeordneter Andreas Minnich entgegnete, dass es mit Expert:innen und Stakeholdern “einige Runden” an Gesprächen gegeben habe und “in einigen Bereichen” Einigungen erzielt worden seien. Zur “von der SPÖ geforderten Beschränkung von Inkassogebühren”, gebe es bereits eine “gute Lösung, wie man das machen könnte”, betonte Minnich. “Die Verordnung ist derzeit in Begutachtung, sie sollte aber bald fertiggestellt sein”, führte der ÖVP-Mandatar aus und stellte deshalb die Vertagungsanträge.

Minister Johannes Rauch wies darauf hin, dass hierbei das Bundesministerium für Wirtschaft federführend sei. “Im letzten Ausschuss habe ich eine baldige Einigung in Aussicht gestellt. Die wird es nicht geben”, teilte Rauch mit. Man habe es nicht geschafft, “die Gegenseite zu überzeugen, dass wir tätig werden müssen.” Der Konsumentenschutzminister betonte, dass es einen Vorschlag “von uns” gebe. Es sei “etwas überraschend für uns”, dass der ausverhandelte Verordnungsvorschlag nicht angenommen worden sei.

Daraufhin meldete sich Christian Drobits (SPÖ), der an diesem Tag den Vorsitz im Ausschuss innehatte, zu Wort. “Ich verstehe nicht ganz auf Grund welcher Informationskette die Begründung zum Antrag auf Vertagung gestellt wurde.” Daher bat er Minnich um Erklärung. Der ÖVP-Abgeordneter kam der Aufforderung nicht nach.

SPÖ UND FPÖ BLEIBEN MIT DIGITALISIERUNGSFORDERUNGEN ALLEINE

Die Abgeordneten diskutierten im Konsumentenschutzausschuss eine Reihe von Anträgen der Freiheitlichen und Sozialdemokrat:innen zum Thema Digitalisierung und der Beibehaltung von analogen Services. Drei davon standen bereits zum wiederholten Male auf der Tagesordnung, über drei weitere wurde erstmals verhandelt.

Es gebe derzeit eine “ganze Menge von Anträgen zur Digitalisierung”, man “hat den Eindruck, die Bundesregierung peitscht sie einfach durch, ohne Bezug auf bestimmte Personengruppen zu nehmen”, betonte FPÖ-Abgeordnete Belakowitsch. Weil es Gruppen gebe, die mit der Digitalisierung nicht umgehen “können oder wollen”, habe man dem Rechnung zu tragen. Man lehne die Digitalisierung nicht ab, sie führe etwa zu Arbeitserleichterungen und Einsparungen, allerdings auch “zur Vereinsamung”. Mit dem Antrag zum “Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an den Dienstleistungen der Verwaltung und Daseinsvorsorge” (4056/A(E)) wolle man der schrittweisen Reduktion der sozialen Kontakte entgegenwirken. Mit dem zweiten neuen Antrag forderte die FPÖ einen analogen Zugang zum Handwerkerbonus (4042/A(E)). Auch von der SPÖ gab es einen Antrag, mit dem eine Möglichkeit der analogen Beantragung von Förderungen verpflichtend sein sollte (3883/A(E)).NEOS-Mandatarin Katharina Werner betonte, dass man hier nicht zustimmen werde, denn die Digitalisierung würde Bürokratie abbauen, eine zusätzliche analoge Antragstellung würde zu Mehrkosten führen. Digitalisierung sei nicht das geeignete Instrument, um gegen “Vereinsamung” vorzugehen, nahm Werner Bezug auf Belakowitsch. Man wolle keine “Schritte zurück” machen und “parallel alles wieder analog anbieten”, betonte Grünen-Abgeordnete Elisabeth Götze. Ab 2025 würde es in Gemeindeämtern Beauftragte geben, an die man sich beim Beantragen von Förderungen wenden könne. Diese würden “anleiten und nicht nur sagen, wie es geht”, damit hätten die Bürger:innen auch die Sicherheit, dass Anträge konform abgewickelt werden.

Mit ihren weiteren Anträgen setzten sich die Sozialdemokrat:innen für den Schutz älterer Bankkund:innen ein. Ältere müssten besonders vor Missbrauch im elektronischen Zahlungsverkehr geschützt werden, so Petra Wimmer (4030/A(E)). Katharina Werner (NEOS) betonte, dass es beim angesprochenen Phishing bereits ausreichend Maßnahmen gebe, vielmehr brauche es eine “Awarenessoffensive”. Minister Rauch wies auf die dafür im Jahr 2023 eingerichtete Ombudsstelle hin. Bisher hätten sich 400 Geschädigte gemeldet, das Durchschnittsalter liege bei 50 Jahren. Es seien aber nicht nur “Menschen mit geringen digitalen Fähigkeiten”, so Rauch. Bei den wieder behandelten Anträgen ging es den Sozialdemokrat:innen um “Altersdiskriminierung” durch Banken – einerseits durch die Digitalisierung (2431/A(E)), andererseits bei der Kreditvergabe (3882/A(E)). Grünen-Mandatarin Götze beantragte für die sechs Anträge eine Vertagung – die ÖVP-Mandatar:innen sowie ihre Fraktionskolleg:innen stimmten zu.

INITIATIVEN ZUR BARGELDZAHLUNG, KONTOÜBERZIEHUNGEN UND TRANSPARENZ BEI KOSTEN FÜR DIE LEBENSVERSICHERUNG ERNEUT VERTAGT

Wieder auf der Tagesordnung stand der Antrag der FPÖ zum Schutz der Bargeldzahlungen (2804/A(E)). Er wurde “zum 7. Mal” vertagt, den Antrag dazu begründete Alexandra Tanda (ÖVP) unter anderem damit, dass auch im Regierungsprogramm festgehalten sei, das Bargeld nicht abzuschaffen. Außerdem gelte die kürzlich EU-weit beschlossene Obergrenze von 10.000 € für Bargeldtransaktionen, anders als von FPÖ-Mandatarin Dagmar Belakowitsch dargestellt, nur für Unternehmen. “Privat kann ich alles machen”, so Tanda. Die FPÖ-Abgeordneten korrigierten, dass es bereits das achte Mal sei. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) wollte nicht verstehen, warum man den Antrag dann nicht ablehne.

Wieder vertagt wurde auch der FPÖ-Antrag von Peter Wurm, der sich dafür einsetzt, die Überziehungszinsen bei Banken auf fünf Prozent zu beschränken (714/A(E)). Dieser Antrag stand laut Christian Ries (FPÖ) das “8. Mal” auf der Tagesordnung. Im Zusammenhang mit Kontoüberziehungen brachte Christian Drobits (SPÖ) erneut einen Antrag ein, wo er “Diskriminierung von älteren Menschen” durch einige Banken ortete (2246/A(E)). Mit dem Antrag pochte er auf die Gewährleistung des Überziehungsrahmen, weil manche Banken diesen für Kund:innen nach der Pensionierung in einschränken oder streichen würden. Grüne und ÖVP vertagten das Anliegen erneut.

Die Sozialdemokrat:innen brachten auch das Thema Lebensversicherungen (3525/A(E)) und versteckte bzw. unzulässige Kosten für die Kund:innen erneut zur Diskussion (3524/A(E)). Sie wurden ebenso von der Koalition vertagt, wie der FPÖ-Antrag, mit dem die Freiheitlichen erneut ein Maßnahmenpaket zur Verhinderung von Pensionskürzungen einfordern (3185/A(E)). (Fortsetzung Konsumentenschutzausschuss) map

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