Stocker: „Gewessler muss ihre Privatgutachten veröffentlichen“

Stocker: „Gewessler muss ihre Privatgutachten veröffentlichen“

Die Umweltministerin steht offensichtlich mit der Verfassung auf Kriegsfuß

„Leonore Gewessler muss ihre Privatgutachten veröffentlichen. Gemäß Artikel 20 Abs. 5 B-VG muss die Umweltministerin ihre – offenbar dem Verfassungsdienst entgegenstehenden – Privatgutachten, auf das sie ihre Stimmabgabe zur Renaturierungsverordnung stützt, veröffentlichen. Der Verfassungsdienst hat klargestellt, dass Ministerin Gewessler im Rat an die einheitliche Stellungnahme der Länder gebunden ist und der Renaturierungsverordnung nicht zustimmen darf. Leonore Gewessler hat sich über diese Stellungnahme hinweggesetzt und der Verordnung dennoch zugestimmt. Das begründet den Verdacht, dass die Umweltministerin Amtsmissbrauch begangen hat. Wir werden mit rechtlichen Schritten gegen die Zustimmung der Umweltministerin zur Renaturierungsverordnung vorgehen – mit einer Nichtigkeitsklage an den EuGH und einer Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen Leonore Gewessler. Ich fordere die Ministerin dazu auf, ihren verfassungsrechtlichen Pflichten zumindest jetzt nachzukommen und ihre Privatgutachten zu veröffentlichen“, stellt der Generalsekretär der Volkspartei, Christian Stocker, klar.

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