EQS-HV: STRABAG SE: VERÖFFENTLICHUNG des von der Hauptversammlung am 14.6.2024 gefassten Beschlusses über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG

EQS-HV: STRABAG SE: VERÖFFENTLICHUNG des von der Hauptversammlung am 14.6.2024 gefassten Beschlusses über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG

EQS-News: STRABAG SE / Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung
STRABAG SE: VERÖFFENTLICHUNG des von der Hauptversammlung am 14.6.2024
gefassten Beschlusses über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb
eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG

14.06.2024 / 17:05 CET/CEST
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VERÖFFENTLICHUNG des von der Hauptversammlung am 14.6.2024 gefassten
Beschlusses über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien
gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG.

In der Hauptversammlung der STRABAG SE vom heutigen Tag, 14.6.2024 wurden
folgende Beschlüsse gefasst:

„(1)    Die in der 18. Ordentlichen Hauptversammlung vom 24.6.2022
erteilte Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien im nicht
ausgenutzten Umfang wird aufgehoben und der Vorstand wird gleichzeitig
gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber
oder auf Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu
10 % des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30
Monaten ab dem Tag dieser Beschlussfassung sowohl über die Börse oder
öffentliches Angebot als auch auf andere Art zu einem niedrigsten
Gegenwert je Aktie von EUR 1,00 (= rechnerischer Anteil einer Aktie am
Grundkapital) und einem höchsten Gegenwert je Aktie von höchstens EUR
43,00 zu erwerben. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs
ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in
mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch
die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für
Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Die wiederholte
Ausnutzung der Ermächtigung ist zulässig. Die Ermächtigung ist vom
Vorstand in der Weise auszuüben, dass der mit dem von der Gesellschaft
aufgrund dieser Ermächtigung oder sonst erworbenen Aktien verbundene
Anteil des Grundkapitals zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals
übersteigen darf.

Einen Erwerb kann der Vorstand beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im
Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden.

(2)    Der Vorstand wird ermächtigt, bei einem Rückerwerb von auf den
Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gemäß
Beschlusspunkt 1. auch das quotenmäßige Veräußerungsrecht der
Aktionärinnen und Aktionäre, das mit einem solchen Erwerb einhergehen
kann, auszuschließen (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss). Ein Erwerb
unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts (umgekehrter
Bezugsrechtsausschluss) unterliegt der vorherigen Zustimmung des
Aufsichtsrats.

(3)    Die in der 18. Ordentlichen Hauptversammlung vom 24.6.2022 erteilte
Ermächtigung des Vorstands zur Einziehung eigener Aktien im nicht
ausgenutzten Umfang wird aufgehoben und der Vorstand wird ermächtigt, die
von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien zur Gänze oder teilweise
ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats
einzuziehen.

(4)    Die in der 18. Ordentlichen Hauptversammlung vom 24.6.2022 erteilte
Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung eigener Aktien im nicht
ausgenutzten Umfang wird aufgehoben und der Vorstand wird für die Dauer
von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung beziehungsweise
Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die
Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu wählen, auch einen
allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der
Aktionärinnen und Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen
festzusetzen. Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder
teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder
mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§
189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt
werden.“

Kontakt
STRABAG SE
Marco Reiter
Abteilung Investor Relations
Tel. +43 1 22422-1089
investor.relations@strabag.com
ISIN
AT000000STR1
AT0000A36HJ5

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14.06.2024 CET/CEST

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