Forschungsausschuss ebnet Weg für Behörde für Cybersicherheitszertifizierung beim Bundeskanzleramt

Forschungsausschuss ebnet Weg für Behörde für Cybersicherheitszertifizierung beim Bundeskanzleramt

Ebenfalls grünes Licht für Steigerung der Energieeffizienz bei Mobilfunkfrequenzen

Im Bundeskanzleramt soll künftig eine neue Behörde mit Aufgaben im Bereich der Cybersicherheitszertifizierung angesiedelt werden. Die entsprechende Regierungsvorlage passierte den heutigen Forschungsausschusses mit der Stimmenmehrheit von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS. Kritik gab es von Seiten der FPÖ, die meinte, dass noch zu viele Unklarheiten über die Auswirkungen der neuen Agentur für Unternehmen gegeben seien.

Ebenfalls grünes Licht gab es für eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, sie wurde einstimmig beschlossen. Damit soll die Energieeffizienz bei der Nutzung von Mobilfunkfrequenzen optimiert werden.

ÖSTERREICH ERHÄLT EIGENE BEHÖRDE FÜR CYBERSICHERHEITSZERTIFIZIERUNG

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einrichtung einer nationalen Behörde zur Cybersicherheitszertifizierung beim Bundeskanzler vorgelegt (2552 d.B.). Wie Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne) aufführte, ist der Hintergrund des Cybersicherheitszertifizierungs-Gesetzes (CSZG) die Umsetzung der EU-Verordnung zur Cyber-Sicherheit (Cybersecurity Act, CSA). Diese verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zur Benennung nationaler Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung . Der neuen Behörde beim Bundeskanzleramt soll die Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften eines Zertifizierungsschemas für Cybersecurity übertragen werden.

Seitens der SPÖ und der NEOS gab es Zustimmung für die neue Behörde, aber auch kritische Anmerkungen. So meinte Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, er hoffe, dass die neue Behörde nicht für die Schaffung von “Versorgungsposten” verwendet werde. Michaela Schmidt (SPÖ) wollte wissen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Beiziehung von externen Expert:innen gegeben seien.

Staatssekretärin Claudia Plakolm erklärte, dass sichergestellt werde, dass IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse nach einem einheitlichen Zertifizierungsschema bewertet werden und damit  den EU-Sicherheitsanforderungen genügen. Damit stärke man das Vertrauen in digitale Produkte. Da die koordinierende Stelle zu Fragen der Cybersicherheit bereits bisher im Bundeskanzleramt angesiedelt war, liege es nahe, die neue Stelle auch dort einzurichten.

Auf kritische Nachfragen des FPÖ-Abgeordneten Martin Graf zur Dauer und der Kosten von Verfahren wurde seitens des Bundeskanzleramts mitgeteilt, dass der CSA die Erarbeitung von Schemata zur Zertifizierung der Cybersicherheit als Teil eines umfassenden europäischen Zertifizierungsrahmens vorsehe. Diese Schemata würden auf europäischer Ebene erarbeitet, da es um eine Vereinheitlichung der Sicherheitsanforderungen gehe. Das werde aber er zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, weshalb es noch nicht möglich sei, Aussagen darüber zu treffen, wie die Prüfungen im Detail ablaufen werden.

ÖVP UND GRÜNE: ENERGIEEFFIZIENZ BEI MOBILFUNKFREQUENZEN

Süleyman Zorba (Grüne) erläuterte den Initiativantrag von ÖVP und Grünen zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (4066/A). Ziel sei es, Inhabern von Mobilfunkfrequenzen die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen bei der Frequenznutzung zu ermöglichen. Festgeschrieben werde aber auch, dass eine Reduktion des Energieverbrauchs von Anlagen nicht auf Kosten der standortbezogenen Versorgungspflichten gehen dürfe. Entsprechende Änderungen an Anlagen müssten daher immer durch die Behörde genehmigt werden. Mit einer Übergangsbestimmung werde klargestellt, dass die Bestimmung auch auf Frequenzzuteilungen anwendbar sei, die bereits vor Inkrafttreten dieser Änderung erteilt wurden.

Seitens der Oppositionsfraktionen betonten Michaela Schmidt (SPÖ) und Gerhard Deimek (FPÖ), dass es wichtig sei, dass Änderungen bei Mobilfunkanlagen nicht auf Kosten der Kund:innen gehen und dass es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen komme. Eva Maria Himmelbauer (ÖVP) merkte an, dass diese Fragen im Vorfeld mit der Regulierungsbehörde abgestimmt worden seien.

Staatssekretärin Claudia Plakolm unterstrich, dass die Bestimmungen dazu dienen sollen, Energieeinsparungen zu ermöglichen. Dabei dürfe es selbstverständlich zu keinen Leistungsminderungen für die Kund:innen kommen. (Schluss Forschungsausschuss) sox

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