Abschaffung Nostrifizierungsverfahren: Bundesminister Polaschek im Reformdialog mit Expertinnen & Experten
Abschaffung Nostrifizierungsverfahren: Bundesminister Polaschek im Reformdialog mit Expertinnen & Experten
Der bisherige Prozess bei Nostrififizierungen in Österreich soll abgeschafft und neu aufgesetzt werden. BM Polaschek diskutiert Pläne in Reformdialog mit Expertinnen und Experten
Wien (OTS) – Martin Polaschek, Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung:
„Der heutige Reformdialog Nostrifizierung war ein voller Erfolg. Denn er hat gezeigt, dass alle Institutionen und Stakeholder, die mit dem Thema Nostrifizierung und Anerkennung von Fachkräften zu tun haben, an einem Strang ziehen. Deshalb freut es mich, dass uns die Einigung auf die gemeinsame Sicht gelungen ist, dass die Nostrifizierung grundlegend zu überarbeiten ist. Ziel ist es, den Prozess zu standardisierter und deutlich transparenter zu machen. Beispielsweise dadurch, dass die Zuständigkeit für die Nostrifizierung für eine bestimmte Berufsgruppe an eine bestimmte Universität bzw. Hochschule übertragen wird. Zudem werden bis Jahresende nötige Schritte für eine One-Stop-Shop-Lösung in die Wege geleitet, damit diese in der nächsten Legislaturperiode so rasch wie möglich umgesetzt werden kann“.
Bundesminister Martin Polaschek hat Expertinnen und Experten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) und des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutzes (BMSGPK), sowie Vertreterinnen und Vertreter der Universitätenkonferenz (uniko) und der Fachhochschulkonferenz (FHK) und Wirtschaftskammer (WKÖ) zu einem Reformdialog zu den Nostrifizierungen im Hochschulbereich geladen. Als externer Berater wurden Julian Hadschieff, CEO und Eigentümer der Humanocare Group genauso wie ausgewiesener Gesundheits- und Sozialexperte und Carola Dörfler, Referatsleiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe im Sekretariat der Kultusministerkonferenz eingeladen.
In dem zweistündigen Dialog wurde intensiv darüber diskutiert, wie die von der Bundesregierung bereits beschlossene zentrale Kompetenzstelle für Nostrifizierung ausgestaltet sein kann und wie eine Neugestaltung des Nostrifizierungsverfahren aussehen könnte. Ziel muss sein, das momentane Nostrifizierungsverfahren langfristig abzuschaffen und neu aufzusetzen. Nostrifizierungen sollen künftig standardisiert und transparent gestaltet werden, damit sie rascher abgeschlossen werden können. Derzeit können derartige Verfahren oft bis zu mehrere Jahre dauern, weil eine Vielzahl an Dokumenten übersetzt, überprüft und danach fehlende Kompetenzen durch Ergänzungsprüfungen und den Besuch von Lehrveranstaltungen nachgeholt werden müssen.
Die Eckpunkte des Reformdialogs – mögliche Wege, im Umgang mit Nostrifizierungsverfahren:
* Novellierung des Studienrechts: Nostrifizierungen verbleiben
weitern in der Kompetenz der Hochschulen: Dabei würde Österreich einen anderen Weg wählen als Deutschland und behält zwar die Nostrifizierung an Hochschulen bei, vereinfacht aber den Prozess. Konkret heißt das, ein Weggehen vom 1:1-Vergleich einzelner Anträge und stattdessen hin zu hin zu Feststellungsbescheiden über das hochschulische Bildungsniveau und die Fachrichtung.
* Ausweitung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) auf Drittstaatsqualifikationen
* Zentralisierte Nostrifikationen – zentrale Zuständigkeit einer Universität bzw. Fachhochschule für eine bestimmte Berufsgruppe
* Einrichtung einer zentralen Kompetenzstelle für Nostrifikationen als One-Stop-Shop
Julian Hadschieff, Humanocare Group, Gesundheits- und Sozialexperte:
„Um für internationale Fachkräfte attraktiv zu sein und im Wettbewerb mit weiteren Ländern bestehen zu können, ist es notwendig, die Nostrifizierungen deutlich zu beschleunigen, um raschestmöglich in Österreich arbeiten können. Daher wird die zentrale Stelle zur Koordination und Standardisierung einer kompetenzorientierten Nostrifizierung begrüßt. Die Abwicklung der Nostrifizierung einschließlich erforderlichem Kompetenzerwerb und Ausgleichsmaßnahmen sollte allerdings über spezialisierte (Fach-)Hochschulen in Zusammenarbeit mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern erfolgen. Darüber hinaus wäre es wünschenswert, dass die gesamten Kosten zur Erreichung der Nostrifizierung – wie in vielen Ländern üblich – vom Staat übernommen werden.“
Lena Wolf
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5, 1010 Wien
Tel.: +43 1 53120 – 5025
lena.wolf@bmbwf.gv.at
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